Formen des Carsharing
Erstellt am: 01.07.2011 | Stand des Wissens: 02.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Stationsbasiertes (klassisches) Carsharing sieht vor, dass die Abholung sowie die Rückgabe der geliehenen Fahrzeuge an speziell angemieteten Parkplätzen (Stationen) erfolgt.
Free-Floating Carsharing wird auch flexibles oder stationsunabhängiges Carsharing genannt. Diese von Art von Carsharing ist größtenteils in den Großstädten verfügbar. Das geliehene Fahrzeug kann auf einem beliebigen Stellplatz in einem festen Nutzungsgebiet in der Stadt abgeholt und abgestellt werden, ohne an Stationen gebunden zu sein. Ausgenommen sind Firmen- und Anwohnerparkplätze [Cars18a]. Eine Reservierung ist nicht notwendig. Per Internet oder App werden Fahrzeuge in der Umgebung angezeigt, die zur Verfügung stehen. Das Free-Floating Carsharing eignet sich für spontane Fahrten [Bvcs21d]. Da keine Grundgebühr existiert, sind die Tarife meist teurer als beim klassischen Carsharing [esta18]. Neueste Fahrzeugmodelle und rein elektrische Flotten kommen zum Einsatz. Die großen Anbieter aus diesem Bereich heißen Share Now und Miles/ Sixt share [Bvcs22].
Seit dem Jahr 2012 existieren auch kombinierte Carsharing-Angebote, eine Verbindung aus dem stationsbasierten Carsharing und der Free-Floating Variante mit Kombination der Vorteile aus beiden Varianten. Kunden können ohne Systemwechsel den für sie gerade passenden Angebotstyp wählen [bcs1016].
Free-Floating Carsharing wird auch flexibles oder stationsunabhängiges Carsharing genannt. Diese von Art von Carsharing ist größtenteils in den Großstädten verfügbar. Das geliehene Fahrzeug kann auf einem beliebigen Stellplatz in einem festen Nutzungsgebiet in der Stadt abgeholt und abgestellt werden, ohne an Stationen gebunden zu sein. Ausgenommen sind Firmen- und Anwohnerparkplätze [Cars18a]. Eine Reservierung ist nicht notwendig. Per Internet oder App werden Fahrzeuge in der Umgebung angezeigt, die zur Verfügung stehen. Das Free-Floating Carsharing eignet sich für spontane Fahrten [Bvcs21d]. Da keine Grundgebühr existiert, sind die Tarife meist teurer als beim klassischen Carsharing [esta18]. Neueste Fahrzeugmodelle und rein elektrische Flotten kommen zum Einsatz. Die großen Anbieter aus diesem Bereich heißen Share Now und Miles/ Sixt share [Bvcs22].
Seit dem Jahr 2012 existieren auch kombinierte Carsharing-Angebote, eine Verbindung aus dem stationsbasierten Carsharing und der Free-Floating Variante mit Kombination der Vorteile aus beiden Varianten. Kunden können ohne Systemwechsel den für sie gerade passenden Angebotstyp wählen [bcs1016].
Beim privaten Carsharing (Peer-to-peer Carsharing) wird ein von einer Privatperson besessenes Fahrzeug zum Teilen angeboten. Die Vermittlung erfolgt über eine Internetplattform und die Autoübergabe meistens persönlich. Dieser Form des Carsharings fehlt die rahmenvertragliche Regelung, welche sicherstellt, dass die Kund*innen ein buchbares Auto wirklich nutzen können [BuCa19, S. 12]. Somit muss jedes Mal ein neuer Vertrag abgeschlossen werden [Bvcs21d]. Zudem können die Kund*innen das Fahrzeug in den meisten Fällen nicht selbstständig nutzen. Somit erfüllt das Peer-to-peer-Carsharing nicht die Begriffsbestimmung des Carsharing-Gesetzes [BuCa19, S. 12]. Diese Variante ist vor allem für ländliche Gebiete eine gute Alternative, da dort klassisches Carsharing selten zu finden ist [Cars18a]. Einige Start-Ups wie zum Beispiel SnappCar in Berlin haben sich auf die Vermittlung von Mietern und Autobesitzern spezialisiert [snap18]. Mit ihrem sonst ungenutzten Fahrzeug können sich die Besitzer ein Zusatzeinkommen sichern. Die Preise der zu Verfügung stehenden Fahrzeuge entscheiden die Privatpersonen selbst [esta18]. Ein Nachteil ist, dass die Privatperson die Anfrage ablehnen kann und die Fahrzeuge nicht durch den Vermittler überprüft werden [Cars18a].
Die Flotte des E-Carsharing besteht fast ausschließlich aus batterieelektrischen Fahrzeugen. Während der Anteil dieser Fahrzeuge in der CarSharing-Flotte zum 1. Januar 2022 bei 23,3 Prozent lag, betrug dieser Anteil in der bundesdeutschen Pkw-Flotte erst 2,1 Prozent (Stand Oktober 2021) [Bvcs22].
Alle Carsharing-Angebote haben gemeinsam, dass das Fahrzeug - im Gegensatz zu Mitfahrgelegenheiten oder Taxifahrten - selbst gelenkt wird und die gemeinschaftliche Nutzung nicht durch Teilen des Eigentums, sondern über einen temporären Besitzzugang erfolgt. Im Vordergrund steht aus verkehrsplanerischer Perspektive die Reduzierung der Stehzeit, während sich andere Formen der gemeinschaftlichen Autonutzung (zum Beispiel Ridesharing, Carpooling) durch simultane Nutzung (und folglich bessere Fahrzeugauslastung durch Besetzungsgraderhöhung) vom Carsharing abgrenzen [ifmo16b, S. 17].