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Begriffe und Definitionen von Elektrofahrrädern

Erstellt am: 27.06.2011 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Der Begriff Elektrofahrräder wird als Oberbegriff für Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb verwendet. Während ein durchschnittlicher Radfahrer eine Antriebsleistung von circa 100 Watt aufbringt, können Elektrofahrräder mit einem Mehrfachen dieser Leistung das Treten unterstützen.

Elektrofahrräder beschreiben eine Vielzahl an unterschiedlichen Typen, deren Benennungen häufig fälschlicherweise als Synonyme verwendet werden, woraus sich Unsicherheiten bezüglich der verkehrsrechtlichen Situation beim Nutzer ergeben. Elektrofahrräder können nach ihrer Antriebsart und Höchstgeschwindigkeit in folgende Systematik eingeordnet werden [ITD15]:
Das Pedelec ist verkehrsrechtlich dem Fahrrad gleichgestellt und unterstützt den Fahrer während des Tretens mit einem Elektromotor (mit einer Maximalleistung von 250 Watt). Die Tretunterstützung ist abhängig von der aufgebrachten Pedalkraft beziehungsweise Trittfrequenz und kann gegebenenfalls in verschiedenen Stufen eingestellt werden. Sie muss sich jedoch mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringern und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde oder früher - wenn der Fahrer im Treten einhält - unterbrochen werden. Ohne selbstständiges Treten darf der Motor bis maximal 6 Kilometer pro Stunde beschleunigen [ADFC17a; Boll10; Weiz09].

S-Pedelecs gehören aufgrund ihrer Schnelligkeit rechtlich nicht mehr zu den Fahrrädern sondern zu Kleinkrafträdern (L1e nach straßenverkehrsrechtlicher Einordnung). Zwar funktioniert das S-Pedelec wie ein Pedelec, der Fahrer kann aber ohne Treten bis auf 20 Kilometer pro Stunde beschleunigen und erhält bei einer maximalen Leistung von 500 Watt bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde eine Tretunterstützung [ADFC17b].

Die dritte Kategorie sind E-Bikes. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie alleine mit Hilfe der Motorleistung, also ohne Treten, gefahren werden können. Sie werden durch einen Drehgriff oder Schaltknopf gefahren. Diese Fahrzeuge gelten auch als Kleinkrafträder und überschreiten eine Geschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde nicht. [ADFC17a].

Neben dem direkten Kauf von Pedelecs und S-Pedelecs, werden auch Nachrüstsets für herkömmliche Fahrräder angeboten. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass damit höhere Materialansprüche einhergehen insbesondere für die Bremsanlage und den Rahmen des Fahrrads. Weiterhin verfallen durch den Umbau des Fahrrads die Garantieleistungen des Herstellers. Insbesondere beim Umbau zum S-Pedelec entstehen weitere rechtliche Aspekte [Advo16]:
  • Einholung einer Betriebserlaubnis vom TÜV,
  • Beantragung und Anbringung eines Versicherungskennzeichens
  • Besondere Anforderungen an Rückspiegel, Reifen und Reflektoren
Im Zusammenhang mit Elektrofahrrädern werden oft auch Elektro-Scooter erwähnt. Da sie aber über keine Pedalen verfügen, können sie klassischerweise nicht zu den Fahrrädern gezählt werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Aktive Mobilität durch Elektrofahrräder (Stand des Wissens: 08.10.2020)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?355633
Literatur
[ADFC17a] Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) (Hrsg.) Pedelecs und E-Bikes, Bremen, 2017
[ADFC17b] Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) (Hrsg.) Verbraucherinformation zu Pedelecs und E-Bikes, Ausgabe/Auflage aktualisierte Neuauflage, Bremen, 2017/04
[Advo16] Advocard (Hrsg.) E-Bike nachrüsten: Diese Regelungen sind zu beachten, 2016
[Boll10] Bollschweiler, M., Smolik, C., Ziese, V. Das Elektrorad - Typen, Techniken, Trends, Ausgabe/Auflage 1. Auflage, BA Bielefelder Verlag / Bielefeld, 2010
[ITD15] Alexander Brandies, Claudia Kämper, Julius Jöhrens, Hinrich Helms, Martina Lienhop, Dirk Thomas Pedelection - Verlagerungs- und Klimaeffekte durch Pedelec-Nutzung im Individualverkehr , 2015/09
[Weiz09] Energieregion Weiz-Gleisdorf GmbH Mobilitäts- und Marketingkonzept für den Pedelec Einsatz in der Energieregion Weiz-Gleisdorf, Weiz, 2009/04
Weiterführende Literatur
[Lease11] LeaseRad GmbH E-Bikes - "alte Leute" Fahrzeug, Spaßgerät oder echte Mobilitätsalternative?, 2011
[Rudo14] Frederic Rudolph Klimafreundliche Mobilität durch Förderung von Pedelecs. Lokale Langfristszenarien über die Wirkung von Instrumenten und Maßnahmen am Beispiel der Stadt Wuppertal, 2014
[DVR17b] Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (Hrsg.) Radfahren mit Rückenwind, 2017
[DVR17c] Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (Hrsg.) Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb, 2017
Glossar
Pedelec
Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Begriff für Elektrofahrräder, bei welchen der Fahrer vom Elektroantrieb unterstützt wird, wenn dieser in die Pedale tritt. Das Fahrrad kommt hierbei auf eine Leistung von bis zu 250 Watt, wodurch eine Geschwindigkeit von bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht werden kann.
Laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) sind Pedelecs mit dieser Leistung einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt.
Bei schnellen Pedelecs (S-Klasse) ist dies nicht der Fall. Diese zählen zu den Kleinkrafträdern und können bei einer maximal erlaubten Nenn-Dauerleistung von 500 Watt eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde erreichen. Deshalb sind für diese eine Zulassung sowie ein Versicherungskennzeichen notwendig.
kW
= Kilowatt. Die SI-Einheit der Leistung. Als Einheitenzeichen wird der Großbuchstabe W verwendet. Die Einheit ist benannt nach James Watt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?355260

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 06:16:21