Rahmenbedingungen für Shared Space
Erstellt am: 27.06.2011 | Stand des Wissens: 28.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Shared Space-Idee unterscheidet klar zwischen "Verbleib" und "Verkehr". Orte des Verbleibs beziehungsweise des Verweilens sind Bereiche des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens [ADFC08]. Für die erfolgreiche Umsetzung des Shared Space-Gedankens sind einige wichtige Voraussetzung für die Vermeidung unerwünschter Verhaltensweisen (Verkehrs- oder Sozialverhalten) notwendig, sodass missverständliche Planungen vermieden werden.
Dazu zählt zum einen die vorherige konzeptionelle Planung über die beabsichtigte prioritäre Nutzung des Straßen- beziehungsweise Stadtraumes innerhalb des konkreten Entwurfs. Zum anderen ist für die Einrichtung von Shared Space-Bereichen ein übergeordnetes ("gebündeltes schnelles") Verkehrsnetz notwendig, welches der zielgerichteten Verbindung dient. Dies soll einen Missbrauch des langsamen ("menschengerechten") Netzes verhindern und so dessen Qualität sichern [ADFC08].
Um innerhalb des Bereichs von einer aktiven und eigenständigen Inanspruchnahme des zu gestaltenden Raumes ausgehen zu können, sollte ein genügend großes Aufkommen nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmender (Fuß- und Fahrradverkehr) mit entsprechend linearem beziehungsweise flächigem Querungsbedarf vorhanden sein. In Frage kommen Abschnitte von [Or11]
- Hauptgeschäftsstraßen,
- örtlichen Geschäftsstraßen oder
- dörflichen Geschäftsstraßen.
Aus den örtlichen Gegebenheiten kann ein besonderer Querungsbedarf der Fußgänger dort abgeleitet werden, wo [FGSV14]:
- starke Fußgängerverbindungen Hauptverkehrsstraßen kreuzen ("flächiger Querungsbedarf")
- aus der (beidseitigen) städtebaulichen Umfeldnutzung starke Querbeziehungen induziert werden ("linearer-" oder "besonderer linearer Querungsbedarf")
Zur Identifizierung von Straßenräumen mit besonderem linearen oder flächigem Querungsbedarf ist deshalb die Untersuchung der städtebaulichen Nutzungsstruktur im angrenzenden Umfeld des Straßennetzes sowie der vorherrschenden zu Fuß Gehenden-Beziehungen erforderlich. Neben dem besonderen Querungsbedarf sollten sich die zu gestaltenden Straßenraumbereiche auch durch ihre räumliche Erscheinung besonders vom übrigen Stadtstraßennetz unterscheiden und so Identifikation schaffen. Insbesondere sind ausgeprägte Übergangs-/Eingangsbereiche, die die Straßenräume mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf von den umliegenden Straßenabschnitten abgrenzen, vorauszusetzen (Materialwechsel, Markierungen, Gestaltung mit Torwirkung, entsprechende Beschilderung) [FGSV14].
Neben geringen Fahrgeschwindigkeiten (Sicherung durch entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung) und freien Sichtbeziehungen unter den Verkehrsteilnehmenden (Verlagerung des ruhenden Verkehrs) sowie dem bereits genannten hohen Aufkommen nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmender bestehen weitere verkehrliche Voraussetzungen [FGSV14; Or11; DVR08]:
- Verkehrsstärken des motorisierten Individualverkehrs sollten ein bestimmtes Verhältnis zum querenden Fußgänger- und Radfahrerverkehr nicht überschreiten,
- niedriges Schwerverkehrsaufkommen und
- geringe Komplexitätsstufe des betrachteten Abschnitts.