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Neubürgerberatung zur Stärkung des Umweltverbundes in München

Erstellt am: 21.06.2011 | Stand des Wissens: 01.03.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Nach einem Umzug wird der Verkehrsteilnehmer mit veränderten Bedingungen am neuen Wohnort konfrontiert und muss sich mit diesen auseinandersetzen. In einer "veränderungssensiblen Phase" sind Menschen offen für mobilitätsbezogene Informationen.
Die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen erhoffen sich von den Neubürgern ein bewussteres Verkehrsverhalten. Deshalb wurden Neubürgerberatungspakete zur Information von umgezogenen Bürgern entwickelt, um sie zu beraten und willkommen zu heißen. Informationen wie Öffnungszeiten und Kontaktdaten wichtiger öffentlicher Einrichtungen, Stadtplan und Mobilitätsinformationen können zum Beispiel direkt bei der Neuanmeldung im Bürgeramt mit ausgegeben werden [LeitfInterde10].
In München wurde im Rahmen eines Pilotprojektes mit Hilfe einer mehrstufigen Dialogmarketingkampagne das Mobilitätsverhalten von Münchner Neubürgern evaluiert [IV08]. Anhand einer Stichprobe von 5.000 Neubürgern konnten Erfahrungen und Erkenntnisse über die Wirkungen von Neubürgerberatungen abgeleitet werden. Hierbei wurde der Gruppe der Neubürger mit Mobilitätsberatung eine Gruppe Neubürgern ohne Beratung (Kontrollgruppe) gegenübergestellt, so dass über den Vergleich des Mobilitätsverhaltens mit und ohne Neubürgerberatung Wirkungen analysiert werden konnten.
Das Pilotprojekt wurde von der Stadt München und der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) in Auftrag gegeben. Der Mobilitätsordner, den ausgewählte Neubürger erhalten haben, beinhaltete die Tarifpläne des Münchner Verkehrsverbunds (MVV), einen Mobilitätsplan, den Münchner Radlstadtplan sowie Informationen über Angebote von Carsharing und Call a Bike. Über Servicekarten konnten individuell weitere Informationen über beispielsweise das Nachtliniennetz oder über Bike+Ride Angebote angefordert werden. Der Mobilitätsordner war geordnet nach Rubriken wie "Öffentliche Verkehrsmittel", "Rad und Fuß", "Auto" und weiteren.
Die Durchführung war wie folgt aufgebaut:
  1. Schritt: Erstaussendung. Mobilitätsbroschüre, Bestellmöglichkeiten für standardisiertes und individuelles Infomaterial sowie Testticket
  2. Schritt: Motivation. Motivationsanruf bei den Neubürgern, die die Servicekarte nicht zurückgeschickt haben
  3. Schritt: Aussendung. Zusendung des schriftlich oder telefonisch angeforderten Infomaterials und gegebenenfalls Testticket
  4. Schritt: Vertiefung. Testticketnutzer nach Ablauf der Testticketphase: Zufriedenheit? Wünsche? Anregungen? Häufigere Nutzung des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) vorstellbar? Weiteres Infomaterial?
  5. Schritt: Aussendung. Zusendung Infomaterial und gegebenenfalls Abovertrag
  6. Schritt: Beratungsgespräch.

Bewertung der Maßnahme: Die Maßnahme hat sich bewährt. Die Evaluation hat gezeigt, dass Neubürger mit Mobilitätsberatung den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) häufiger nutzen als Neubürger ohne Beratung. Zu prüfen sind die Ursachen des Rückgangs von Rad- und Fußgängerverkehr. In jedem Fall sollte der Umwelt- und Mobilitätsverbund als Ganzes beworben werden.
Der Mobilitätsordner und die Materialen mit dem Schnupperticket zählten zu den wichtigsten Bausteinen der Kampagnen. Als ausschlaggebend für die Verhaltensänderungen wurde jedoch die telefonische Beratung eingeschätzt. Erst das persönliche Gespräch mit dem Mobilitätsberater im Call Center führte zu Bestellung von ÖPNV-Abos.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Förderung des multi- und intermodalen Personenverkehrs (Stand des Wissens: 01.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?354205
Literatur
[IV08] Bamberg, S., Heller, J., Heipp, G., Nallinger, S. Multimodales Marketing für Münchner Neubürger, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen, Ausgabe/Auflage Heft 03/2008, Deutscher Verkehrs-Verlag GmbH/ Hamburg, 2008
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
Glossar
Bike & Ride Prinzip der Verkehrslenkung durch Bereitstellung von Fahrradständern oder -boxen in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bereits im Außenbereich von Ballungsräumen, um damit einen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu ermöglichen mit dem Ziel den motorisierten Individualverkehr zu verringern
Aufgabenträger
Aufgabenträger bestellen bei den Verkehrsunternehmen die im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Nahverkehrsleistungen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Im SPNV sind seit Bahnreform und ÖPNV-Regionalisierung im Jahr 1995/96 anstelle des Bundes die Länder für die Planung, Organisierung und Finanzierung verantwortlich. In einigen Ländern sind die Aufgabenträger für das gesamte Land zuständig, wie in Bayern, in anderen betreuen sie regional abgegrenzte Gebiete, wie in Nordrhein-Westfalen. Teilweise wird die Aufgabenträgerschaft den Verkehrsverbünden zugewiesen, wie in Hessen.
Die Aufgabenträgerfunktion für den straßengebundenen ÖPNV ist den Landkreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet.
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Mobilitätsplan
Der Mobilitätsplan ist das Planungsinstrument für die Einführung von Mobilitätsmanagement an bestimmten Standorten (zum Beispiel in Betrieben, Verwaltungen, Schulen). Manchmal wird er auch Betriebsverkehrsplan genannt.
Im Mobilitätsplan werden im Sinne eines Businessplanes Zeithorizonte, Zielsetzungen, Verantwortlichkeiten (betriebsintern und extern) und Ablauf der Umsetzung festgesetzt. 
Ziel ist die Umsetzung eines maßgeschneiderten Mobilitätskonzeptes für den Standort. Dazu bedarf es nicht notwendigerweise umfangreicher Pläne, sondern viel mehr eines strukturierten Herangehens. Der Mobilitätsplan schafft Transparenz für alle Beteiligten und hat eine koordinierende Funktion.
In abgeänderter Form kann ein Mobilitätsplan auch für ein ganzes Quartier oder bestimmte Zielgruppen aufgestellt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?354165

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 16:25:51