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Mögliche Wechselwirkungen mit dem EU-ETS

Erstellt am: 31.05.2011 | Stand des Wissens: 14.04.2022
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Ein Problem bei der Einbeziehung des Straßenverkehrs in den EU-ETS bzw. der Verkehrssektoren im Allgemeinen, sind potentielle Leakage-Effekte.

Zu indirekten Leakage-Effekten kommt es durch eine Verringerung der Weltmarktpreise für fossile Brennstoffe durch eine geringere EU-Nachfrage. Direkte Leakage-Effekte werden durch höhere Preise für CO2-Zertifikate verursacht. Dadurch kann es zu einer Verlagerung von energie- und CO2-intensiven Industrien ins nicht reglementierte Ausland kommen. Zwar gibt es politische Maßnahmen wie beispielsweise Zölle, die das Problem der Emissionsverlagerung abschwächen können, doch solche Instrumente sind unter den WTO-Regeln umstritten und können in Schwellen- und Entwicklungsländern Gegenmaßnahmen in Form von Importzöllen heraufbeschwören.

Weiterhin bestehen hohe Unsicherheiten bezüglich der Laufleistung, des tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs und der Zahl der Fahrzeuge und somit über die absoluten individuellen Emissionsmengen der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Dies führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Eingliederung eines "Midstream"-Emissionshandelssystem für den Verkehrssektor in den EU-ETS für stationäre Emittenten. Eine halboffene Verbindung, die nur den Fluss von Zertifikaten aus dem EU-ETS-Sektoren in den Midstream-Markt erlaubt, könnte die Sicherstellung der Ziele zumindest im stationären Bereich gewährleisten [VCO2].
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[VCO2] Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP) - Prof. Dr. v. Hirschhausen, Carl Friedrich Elmer, Martin Winter, Christian von Hirschhausen , Jan Abrell, Thorsten Beckers , Roman Mendelevitch, Andreas Schröder, Integrating the Transportation Sector into an Efficient Energy and Climate Policy Strategy , 2009
Glossar
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?352545

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 03:49:59