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Wirkprinzip von Emissionshandelssystemen

Erstellt am: 31.05.2011 | Stand des Wissens: 14.04.2022
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Emissionshandelssysteme basieren auf der expliziten Umwandlung eines bisher öffentlichen Gutes, hier der Deposition von Emissionen in der Atmosphäre, in ein privates, übertragbares Recht. Hierfür wird vom Staat als überindividueller Entscheidungsinstanz zunächst eine zulässige Gesamtemissionsmenge festgelegt. Diese wird in einzelne Anteilsscheine (alternative Bezeichnungen: Emissionszertifikate, -lizenzen) aufgeteilt, welche einem verbrieften Recht auf eine vorgegebene Menge Emission entsprechen. Anschließend werden die Zertifikate an die Emissionsnachfrager verteilt, was nach verschiedenen Prinzipien möglich ist. Damit sind die wichtigsten Voraussetzungen für das Entstehen eines Marktes geschaffen, auf dem die Emissionsrechte gehandelt werden können. Die mit einem Zertifikat verbundene zulässige Emissionsmenge wird i.d.R. durch Abwertung über einen festgelegten Zeitraum reduziert, um staatliche Minderungsziele durchzusetzen (z.B. [SRU2002, S. 232]).

Stehen Emittenten für den mit ihrer wirtschaftlichen Aktivität verbundenen Schadstoffausstoß kostengünstige Vermeidungsoptionen zur Verfügung, können sie die bei einer Reduktion des Schadstoffausstoßes überschüssigen Zertifikate am Markt verkaufen. Ein solcher Verkauf von Zertifikaten lohnt sich einzelwirtschaftlich für sie dann, wenn der Marktpreis des Emissionsrechtes höher ist als die Kosten für die entsprechende Emissionsvermeidung. Potentielle Käufer sind Wirtschaftssubjekte mit kostspieligeren Vermeidungsoptionen. Ein Zukauf von Zertifikaten ist für diese rational, wenn die Realisierung von eigenen Vermeidungspotentialen teurer wäre, als die zusätzlichen Kosten für den Zertifikatekauf zu aktuellen Marktpreisen (z.B. [PWC02, S. 22f.]). Der umweltökonomischen Argumentation zufolge ist auch eine Ausdehnung der mit dem Schadstoffausstoß verbundenen Tätigkeit bis zu dem Punkt, an dem die zusätzlichen Kosten für Zertifikate die zusätzlichen Gewinne bzw. Nutzen aus der Ausweitung von Produktion oder Konsum übersteigen, für die Zertifikatekäufer denkbar. Der zum wechselseitigen Vorteil betriebene Emissionshandel kommt erst dann zum Stillstand, wenn sich die Grenzvermeidungskosten aller Emittenten angeglichen haben, also alle Handelsgewinne ausgeschöpft sind.
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[PWC02] Hohenstein, Christine; , Pelchen, Dr. Arthur; , Wieler, Barbara Zertifikatehandel im Verkehrsbereich als Instrument zur CO2-Reduzierung, 2002/11
[SRU2002] Rat von Sachverständigen für Umweltfragen Umweltgutachten 2002, Berlin, 2002/04/15

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?352539

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 23:40:36