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Megaprojektplanung und -bewertung in der Schweiz

Erstellt am: 24.05.2011 | Stand des Wissens: 21.02.2023
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Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Schweiz ein direktdemokratisch geprägtes Land. Dies äußert sich auch in der Möglichkeit der Bürger, Einfluss auf große Verkehrsprojekte auszuüben. Neben einer öffentlichen Einsichtnahme von Planungsunterlagen können die schweizer Bürger über Volksabstimmungen in Form von Referenden und Volksinitiativen über Verkehrsprojekte entscheiden. [Fisc11, S. 13] Diese finden auf Bundes-, kantonaler und Gemeindeebene statt.

Ein fakultatives Referendum kommt auf Initiative der Bürger oder Gemeinden zustande und bezieht sich auf einen Gesetzesbeschluss des Parlaments. Dazu sind auf Bundesebene mindestens 50.000 Stimmen oder die Stimmen von 8 Kantonen innerhalb von 100 Tagen erforderlich. Damit der Gesetzesvorschlag des Parlaments in Kraft tritt, müssen die Abstimmenden den Vorschlag schließlich mehrheitlich annehmen [BvSE00] (§141 und §142). Das obligatorische Referendum bezieht sich auf Bundesebene auf Änderungen der Verfassung und Beitritte zu internationalen Organisationen. Verfassungsänderungen bedürfen eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen als auch einer Mehrheit der Kantone [BvSE00] (§140 und §142). Das Instrument der Volksinitiative ähnelt dem deutschen Volksbegehren. Mithilfe einer Volksinitiative kann die Abwandlung, Neuschaffung oder Aufhebung eines Gesetzes bewirkt werden. Dazu werden zuvor innerhalb eines Zeitraums von 100 Tagen mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt. Ist dies gelungen, so wird die Volksinitiative zunächst im Bundesrat und Parlament geprüft und daraufhin entweder eine ablehnende Empfehlung oder ein Gegenvorschlag erarbeitet. Für die Durchsetzung des Anliegens ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen und eine Mehrheit der Kantone erforderlich. [Lind09a, S. 11]

Das Plangenehmigungsverfahren für den Bau der Eisenbahn-Alpentransversale NEAT, einem Tunnel durch die Schweizer Alpen mit Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz, erfolgte beispielsweise auf Bundesrechtebene durch ein Referendum. Ungefähr zwei Millionen Bürger reichten eine gültige Wahlstimme ein. Das Projekt wurde 1992 mit einer Mehrheit von 63,6 Prozent bewilligt [SchB92].
Im Unterschied zur Bundesebene gibt es in den Kantonen die Gesetzesinitiativen. Darüber hinaus können sich Referenden fakultativ oder obligatorisch auf wichtige Verwaltungsentscheidungen beziehen, wie zum Beispiel Haushaltsentscheidungen. [Lind09a, S. 10] Ein solches Finanzreferendum ist zum Teil auch erforderlich, wenn über große Verkehrsprojekte und deren Finanzierung abgestimmt wird. Beispielsweise wurde Anfang 2003 im Kanton Zürich über die Finanzierung der Glattbahn abgestimmt. Die dafür benötigten Kredite haben die Kosten des Projekts gedeckt. Als Grund der Kosteneinhaltung galt vor allem die Berücksichtigung von Risiken einer Kostensteigerung im Kreditvolumen. Denn bei einer eventuellen zweiten Volksabstimmung war nicht gesichert, dass weitere Kredite vom Volk genehmigt werden würden. [Enge11, S. 32]
Die Regelungen eines Finanzreferendums sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Zürich sind beispielsweise 3.000 Stimmen nötig, um eine Volksabstimmung nach einem Kantonsbeschluss einleiten zu können. Hat der Kanton Zürich Ausgaben von mehr als 4 Millionen Franken oder überschreiten die jährlichen Ausgaben mehr als 400.000 Franken, so kann ein Finanzreferendum eingeleitet werden. [VfKaZ06].

Abgesehen von der Finanzkontrolle durch das Referendum oder eine Volksinitiative wird in der Schweiz für ein Projekt in jeder Planungsphase eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. In diesem Schritt ist bei überregionalen und nationalen Großprojekten auch eine ausführliche Risikoanalyse verpflichtend. Die Risikoanalyse erhöht die bisherige Schätzung der Investitionskosten um die Kosten der Maßnahmen zur Reduktion bisher noch nicht berücksichtigter Risiken [VSS06, S.95 bis 98]. Um den tendenziell zu optimistischen Schätzungen der Projektbefürworter (Optimism bias) entgegenzuwirken, werden die Schätzungen zu Bauzeit und Kosten des Großprojekts anschließend noch um eine festgeschriebene Reserve ergänzt (siehe Tabelle 1). Die Ergebnisse werden einmal jährlich der Genehmigungsbehörde des Bundes zugeschickt. [Ifmo07a, S. 167]
 
 reserven_schweiz.PNGTabelle 1: Reserven (Zuschlag auf Investitionskosten beziehungsweise Bauzeit in Prozent) bei Großprojekten in der Schweiz [VSS06, S.96 bis 97].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Planung und Bewertung von Megaprojekten im Verkehrsbereich (Stand des Wissens: 17.04.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?352432
Literatur
[Enge11] Rainer Engel Das Schweizer Modell , veröffentlicht in Der Fahrgast, Ausgabe/Auflage 1, 2011
[Fisc11] Prof. h.c. Dr. Friedrich-Wilhelm Fischer Repräsentative Demokratie und Rechtstaat auf dem Prüfstand durch Bürgerproteste, 2011
[Ifmo07a] Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität Münster (IVM), KCW GmbH Verkehrsinfrastruktur-Benchmarking Europa Verkehrsinfrastrukturausstattung und verkehrspolitische Rahmenbedingungenen in ausgewählten europäischen Staaten, Berlin, 2007
[Lind09a] Wolf Linder Das politische System der Schweiz, veröffentlicht in Die politischen Systeme Westeuropas, Ausgabe/Auflage 3.Auflage, 2009, ISBN/ISSN 3531164643
[SchB92] Schweizerische Bundeskanzlei Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale, 1992/09/27
Rechtsvorschriften
[BvSE00] Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
[VfKaZ06] Verfassung des Kantons Zürich
[VSS06] Schweizer Norm SN 641 820 - Kosten-Nutzen-Analysen im Strassenverkehr
Glossar
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Nutzen-Kosten-Analyse ist ein Verfahren zur Quantifizierung von Vor- und Nachteilen von öffentlichen Investitionen über monetarisierte Kenngrößen. Dabei werden sämtliche positive Auswirkungen (Erträge, Nutzen) und sämtliche negative Auswirkungen (Kosten) eines Projektes in Geldeinheiten quantifiziert und ermittelt, ob der Saldo größer oder kleiner als Null ist. Es kann auch das Nutzen-Kosten-Verhältnis (Nutzen-Kosten-Quotient) ermittelt werden. Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind in Deutschland bei öffentlichen Maßnahmen haushaltsrechtlich vorgeschrieben und sind als Bewertungsverfahren Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung oder als "Standardisierte Bewertung" Voraussetzung für eine Förderung aus dem GVFG-Großvorhabenprogramm.
NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale: Projekt zum Ausbau der Schieneninfrastruktur in der Schweiz, in dessen Rahmen u. a. der Lötschberg- und der Gotthard-Basistunnel verwirklicht werden; Ziel ist die Verlagerung des transalpinen Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Optimism bias
Als "optimism bias" wird die tendenzielle Neigung von Gutachtern und Projektträgern bezeichnet, wesentliche Größen ihrer Vorhaben zu optimistisch einzuschätzen und etwaige Risikofaktoren zu vernachlässigen.
Als Folge des "optimism bias" werden Projektkosten und -dauern häufig unterschätzt bzw. der zu erwartende Projektnutzen überschätzt. Verschiedene Verfahren, wie z.B. Sensitivitätsanalysen oder Risikoaufschläge, können dazu beitragen, eventuelle Fehleinschätzungen frühzeitig zu identifizieren.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?351955

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 14:30:35