Erfahrungen im Ausland mit der Planung und Bewertung von Megaprojekten
Erstellt am: 24.05.2011 | Stand des Wissens: 11.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Megaprojekte werden weltweit geplant und gebaut. Im europäischen Ausland wie zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, der Schweiz und den Niederlanden erfolgt der Planungsverlauf, ähnlich wie in Deutschland, nach einem vordefinierten Verfahren:
- Vorplanungsphase: unter anderem Nutzen-Kosten-Analyse, unter Umständen Alternativenprüfung, Aufnahme in einen Investitionsrahmenplan
- Planungsphase: Linienbestimmung, Umweltverträglichkeits- und Raumordnungsanalyse
- Realisierungsphase
Trotz festgelegtem Verfahren ist der Planungsprozess oftmals politisch geprägt. So werden in vielen europäischen Ländern Projekte trotz eines vergleichsweise geringen Nutzen-Kosten-Verhältnisses realisiert [Ifmo07a, S. 136, 153].
Die Bürgerbeteiligung beschränkt sich im europäischen Ausland zum Beispiel in den Niederlanden, Schweden, Frankreich und Großbritannien auf Einsichtnahmen in die Planungsunterlagen, Einwanderhebungen und Erörterungsterminen [Ifmo07a, S. 106, 136, 154, 181]. Im Vergleich dazu besteht in der Schweiz die Möglichkeit über Volksinitiativen und Referenden Einfluss auf Verkehrsprojekte zu nehmen [Ifmo07a, S. 168f].
Kostenunterschätzungen sind bei Megaprojekten ein weltweites Phänomen (vgl. Abb. 1).
Die Bürgerbeteiligung beschränkt sich im europäischen Ausland zum Beispiel in den Niederlanden, Schweden, Frankreich und Großbritannien auf Einsichtnahmen in die Planungsunterlagen, Einwanderhebungen und Erörterungsterminen [Ifmo07a, S. 106, 136, 154, 181]. Im Vergleich dazu besteht in der Schweiz die Möglichkeit über Volksinitiativen und Referenden Einfluss auf Verkehrsprojekte zu nehmen [Ifmo07a, S. 168f].
Kostenunterschätzungen sind bei Megaprojekten ein weltweites Phänomen (vgl. Abb. 1).
Außerhalb von Europa sind vor allem Schienenprojekte mit bis zu 64,6 Prozent anfällig für Kostenüberschreitungen. Innerhalb Europas werden die Kosten für Brücken und Tunnel um durchschnittlich 43,4 Prozent überschätzt (vgl. Tabelle 2).
Um die Risiken von Fehlplanungen zu vermeiden, werden im europäischen Ausland unterschiedliche Ansätze verfolgt.
So sind die Träger von Infrastrukturprojekten in Großbritannien beispielsweise im Rahmen des Maßnahmenpakets Quantified Risk Assessment (QRA) zu einer detaillierten Risikoanalyse angehalten, auf Grundlage derer die erste Schätzung der späteren Gesamtkosten stattfindet. Diese Schätzung wird anschließend um einen von Projektart und Projektentwicklungsstufe abhängigen Risikoaufschlag ergänzt, der sich aus den historischen Kostenüberschreitungen ähnlicher Projekte ergibt.
In der Schweiz ist zur Realisierung eines Megaprojektes ein erfolgreiches Finanzreferendum vonnöten. Da bei Kostenüberschreitungen des im ersten Referendum genehmigten Kreditrahmens ein weiteres Referendum notwendig und die Genehmigung weiterer Kredite deshalb nicht gesichert ist, werden Risiken konsequent in den ersten Kostenschätzungen berücksichtigt.
Um Probleme in der Umsetzung von Infrastrukturprojekten zu vermeiden, führte Norwegen im Jahr 2000 das Qualitätssicherungssystem (quality at entry regime) verpflichtend für alle Projekte ein, deren Investitionsvolumen 60 Millionen Euro übersteigt. Das System gliedert sich in eine Vorstudien-, Vorplanungs- und Planungsphase und sieht als Qualitätssicherungsinstrument auch die Einbeziehung externer Gutachter vor, um zum Beispiel zu optimistische Schätzungen der Projektverantwortlichen (optimism bias) zu verhindern.
In der Schweiz ist zur Realisierung eines Megaprojektes ein erfolgreiches Finanzreferendum vonnöten. Da bei Kostenüberschreitungen des im ersten Referendum genehmigten Kreditrahmens ein weiteres Referendum notwendig und die Genehmigung weiterer Kredite deshalb nicht gesichert ist, werden Risiken konsequent in den ersten Kostenschätzungen berücksichtigt.
Um Probleme in der Umsetzung von Infrastrukturprojekten zu vermeiden, führte Norwegen im Jahr 2000 das Qualitätssicherungssystem (quality at entry regime) verpflichtend für alle Projekte ein, deren Investitionsvolumen 60 Millionen Euro übersteigt. Das System gliedert sich in eine Vorstudien-, Vorplanungs- und Planungsphase und sieht als Qualitätssicherungsinstrument auch die Einbeziehung externer Gutachter vor, um zum Beispiel zu optimistische Schätzungen der Projektverantwortlichen (optimism bias) zu verhindern.
In den USA sind die Träger von Megaprojekten im Straßenbau dazu verpflichtet, eine Reihe von Dokumenten zu den Kosten, Finanzierungsplänen und zum Projektmanagement des Infrastrukturvorhabens zu erstellen. Auf Grundlage dieser jährlich aktualisierten Dokumente überwacht die Federal Highway Administration dessen kosten-, termin- und qualitätsgerechten Ablauf.