Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Änderungsdatum: 04.05.2011
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Ziel ist es, die internationale Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher abzusichern. Der Status des AEO ist in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union unbegrenzt gültig.
Ziel ist es, die internationale Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher abzusichern. Der Status des AEO ist in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union unbegrenzt gültig.