Allgemein-sektorübergreifende Kriterien
Erstellt am: 28.04.2011 | Stand des Wissens: 28.11.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Bei einer zeitlichen Vergütungsstruktur, die einen hohen privaten Kapitalanteil während der Laufzeit eines PPP-Projektes vorsieht, können (Infrastruktur-)Projekte unter Umständen früher realisiert werden, sofern eine (weitere) Kreditaufnahme im Haushaltssystem durch Haushaltsregeln beschränkt ist und dies eine konventionelle Realisierung unterbindet. Wenn bei einem PPP-Projekt die Vergütung des privaten Partners aus dem Haushalt stammt, erhöht die private (Vor-)Finanzierung jedoch indirekt die Verschuldung des Staates, da durch eine private Finanzierung analog zur staatlichen Kreditaufnahme zukünftige Zahlungsverpflichtungen entstehen, die die Flexibilität nachfolgender Haushaltsgesetzgeber einschränken. Vor diesem Hintergrund ist eine Realisierung von PPP-Projekten, die nicht auf konventionellem Wege finanziert werden können, aus volkswirtschaftlicher Sicht nachteilig, da andernfalls Grundgedanken haushaltsrechtlicher Einschränkungen der öffentlichen Kreditaufnahme umgangen würden.
Vielmehr sollte zunächst generell geprüft werden, ob das Vorhaben überhaupt langfristig finanzierbar ist, bevor danach ausschließlich unter Effizienzaspekten eine Entscheidung über die Beschaffungsvariante gefällt wird. Andernfalls entstünden systematische Fehlanreize, Projekte nach dem PPP-Ansatz zu realisieren, auch wenn dies mit einer Verschlechterung der Kosteneffizienz einherginge. Um diesbezügliche Anreizverzerrungen bei der Wahl der Beschaffungsvariante zu reduzieren, ist ein geeigneter institutioneller Rahmen von Vorteil, der die Nutzung des PPP-Ansatzes als Vorfinanzierungsinstrument verhindert. Dies kann erreicht werden, indem unter anderem das zur Investitionsfinanzierung aufgenommene private Kapital bei der Prüfung der Einhaltung der staatlichen Verschuldungsregeln berücksichtigt wird.
Auch innerhalb des öffentlichen Sektors könnten bei den einzelnen zentral in die Entscheidung über den Beschaffungsansatz involvierten Organisationen Anreize etabliert werden, über die Realisierung von Projekten nach dem PPP-Ansatz mit Blick auf die Kosteneffizienz zu entscheiden. Um zu vermeiden, dass eine private Investitionsfinanzierung im Rahmen von PPP-Projekten von Fachministerien bzw. projektverantwortlichen Verwaltungen zur Ausweitung der Budgets führt und damit Fehlanreize etabliert, könnte wiederum das für die Investitionsfinanzierung aufgenommene private Kapital bei der Budgetfestsetzung berücksichtigt werden. Andererseits besteht in vielen Ländern für das zuständige Fachministerium ein (begrenzter) Anreiz, sich Projektrealisierungen nach dem PPP-Ansatz entgegenzustellen, weil dabei die durch die Aufnahme privaten Kapitals bedingten Zinskosten aus dem Budget des Fachministeriums und nicht - wie es bei einer konventionellen Realisierung bei einer öffentlichen Kreditaufnahme im Rahmen des Haushaltssystems üblich ist - durch das Finanzministerium zu tragen sind, was allerdings dahingehend geändert werden könnte (und sollte). Außerdem stellt sich dabei die Frage, inwieweit das Fachministerium langfristig kalkuliert.
Vielmehr sollte zunächst generell geprüft werden, ob das Vorhaben überhaupt langfristig finanzierbar ist, bevor danach ausschließlich unter Effizienzaspekten eine Entscheidung über die Beschaffungsvariante gefällt wird. Andernfalls entstünden systematische Fehlanreize, Projekte nach dem PPP-Ansatz zu realisieren, auch wenn dies mit einer Verschlechterung der Kosteneffizienz einherginge. Um diesbezügliche Anreizverzerrungen bei der Wahl der Beschaffungsvariante zu reduzieren, ist ein geeigneter institutioneller Rahmen von Vorteil, der die Nutzung des PPP-Ansatzes als Vorfinanzierungsinstrument verhindert. Dies kann erreicht werden, indem unter anderem das zur Investitionsfinanzierung aufgenommene private Kapital bei der Prüfung der Einhaltung der staatlichen Verschuldungsregeln berücksichtigt wird.
Auch innerhalb des öffentlichen Sektors könnten bei den einzelnen zentral in die Entscheidung über den Beschaffungsansatz involvierten Organisationen Anreize etabliert werden, über die Realisierung von Projekten nach dem PPP-Ansatz mit Blick auf die Kosteneffizienz zu entscheiden. Um zu vermeiden, dass eine private Investitionsfinanzierung im Rahmen von PPP-Projekten von Fachministerien bzw. projektverantwortlichen Verwaltungen zur Ausweitung der Budgets führt und damit Fehlanreize etabliert, könnte wiederum das für die Investitionsfinanzierung aufgenommene private Kapital bei der Budgetfestsetzung berücksichtigt werden. Andererseits besteht in vielen Ländern für das zuständige Fachministerium ein (begrenzter) Anreiz, sich Projektrealisierungen nach dem PPP-Ansatz entgegenzustellen, weil dabei die durch die Aufnahme privaten Kapitals bedingten Zinskosten aus dem Budget des Fachministeriums und nicht - wie es bei einer konventionellen Realisierung bei einer öffentlichen Kreditaufnahme im Rahmen des Haushaltssystems üblich ist - durch das Finanzministerium zu tragen sind, was allerdings dahingehend geändert werden könnte (und sollte). Außerdem stellt sich dabei die Frage, inwieweit das Fachministerium langfristig kalkuliert.