Ausgestaltungsoptionen im Produktionsbereich bei PPP-Eisenbahninfrastrukturprojekten
Erstellt am: 28.04.2011 | Stand des Wissens: 28.11.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Im Bahnbereich bestehen vielfältige Möglichkeiten zum Einbezug von (Wertschöpfungs-)Aufgaben in ein PPP-Vorhaben. Im Einzelnen können die Wertschöpfungsstufen des Baus und der Erhaltung der folgenden Wertschöpfungsbereiche Bestandteil eines PPP-Vorhabens sein:
- Unterbau: Mit dem Begriff Unterbau bezeichnet man die Gesamtheit der Konstruktionen, die die Kräfte aus dem Oberbau bzw. Gleisbau allgemein sicher aufnehmen. Dazu gehört neben den klassischen Formen des Erdkörpers auch eine Reihe von Kunstbauten. Im hier verwendeten Sinne umfasst der Unterbau im Wesentlichen die Elemente Planum und Tragschichtsystem, Stützbauwerke und Durchlässe.
- Oberbau: Zum Oberbau gehören das Gleisbett, Schienen und Weichen, wobei hier insbesondere die traditionelle Bauweise (Schwellen und Schotter) und die feste Fahrbahn (Oberbau-Fahrbahnstrang aus Beton oder Asphalt) unterschiedliche Ausgestaltungen der Teilelemente aufweisen.
- Ingenieurbauwerke: Die Ingenieurbauwerke umfassen Tunnel und Brücken. Im Bereich von Ingenieurbauwerken existiert kein den Streckenbereichen vergleichbarer Unterbau.
- Leit- und Sicherungstechnik (LST): Unter der Leit- und Sicherungstechnik werden alle Systemelemente verstanden, die der Sicherung der Abstandshaltung im Betrieb sowie der Steuerung und Sicherung der Fahrwegelemente dienen. In Abhängigkeit vom verwendeten Zugbeeinflussungssystem - punktförmige Zugbeeinflussung, Linienzugbeeinflussung oder "European Train Control System"(ETCS) - unterscheiden sich die eingesetzten Elemente der Leit- und Sicherungstechnik zwar; zentral sind jedoch in allen Systemen Signale, Gleisfreimeldeanlagen, Stellwerke sowie die Steuerungs- und Kontrollelemente an Weichen.
- Energieversorgung: Unter dem System Energieversorgung werden hier ausschließlich die Infrastrukturelemente verstanden, die der Stromversorgung im Eisenbahnbetrieb dienen und bahnspezifisch sind. Dabei handelt es sich insbesondere um Fahrleitungen sowie Strommasten (inkl. Fundament, Tragarm, Radspanner usw.).
Die aufgeführten fünf Bereiche umfassen den Großteil der kostenverursachenden Elemente der Infrastruktur und daher auch das Hauptpotential für Kostenoptimierungen, weshalb mit Bezug zu diesen Bereichen eine Diskussion der Anwendung des PPP-Ansatzes bei Eisenbahninfrastrukturprojekten sinnvoll durchführbar ist, auch wenn sie nicht die Gesamtheit aller Bahninfrastruktureinrichtungen und -funktionen abbilden. Nicht berücksichtigt in dieser Wissenslandkarte werden insbesondere Anlagen und Funktionen, die im Rahmen der fünf Bereiche intern benötigt werden (wie z.B. Kommunikationseinrichtungen) sowie ergänzende Service-Funktionen, die zwischen Infrastruktur und Bahnbetrieb stehen und zum Teil auch durch (bahn-)externe Unternehmen erbracht werden, wie z.B. Vegetationsarbeiten und Winterdienst (Betriebsdienst). Nicht dargestellt sind weiterhin alle Funktionen, die zur Vermarktung von Trassen erforderlich sind, da diese keine relevanten Interdependenzen mit dem PPP-Ansatz als Produktionsansatz aufweisen.
Die in dieser Studie berücksichtigte Wertschöpfungsstufe der Erhaltung korrespondiert im Übrigen nicht mit den in den einschlägigen Regelwerken niedergelegten Begriffen. In Regelwerken wie der DIN 31051 steht vielmehr regelmäßig die so genannte "Instandhaltung" im Mittelpunkt, die als Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen definiert wird. Danach beinhaltet die Instandhaltung insbesondere vier Aufgabenbereiche: (1) Wartung (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats), (2) Inspektion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer Betrachtungseinheit), (3) Instandsetzung (Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand) und (4) Verbesserung (Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit). Der hier verwendete (Ober-)Begriff der Erhaltung umfasst auch die aufgeführten vier Aufgabenbereiche, wobei der Aufgabenbereich der Wartung folgend auch als Instandhaltung bezeichnet wird.
Die in dieser Studie berücksichtigte Wertschöpfungsstufe der Erhaltung korrespondiert im Übrigen nicht mit den in den einschlägigen Regelwerken niedergelegten Begriffen. In Regelwerken wie der DIN 31051 steht vielmehr regelmäßig die so genannte "Instandhaltung" im Mittelpunkt, die als Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen definiert wird. Danach beinhaltet die Instandhaltung insbesondere vier Aufgabenbereiche: (1) Wartung (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats), (2) Inspektion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer Betrachtungseinheit), (3) Instandsetzung (Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand) und (4) Verbesserung (Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit). Der hier verwendete (Ober-)Begriff der Erhaltung umfasst auch die aufgeführten vier Aufgabenbereiche, wobei der Aufgabenbereich der Wartung folgend auch als Instandhaltung bezeichnet wird.