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Ansätze nachhaltiger Verkehrspolitik in Deutschland

Erstellt am: 26.04.2011 | Stand des Wissens: 09.11.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig

Die Bundesregierung berücksichtigt bei der verkehrspolitischen Gestaltung den dreifachen Maßstab nachhaltigen Handelns (ökonomischer, ökologischer und sozialer Maßstab). Die Leitgedanken für eine nachhaltige Verkehrspolitik, wie sie 2008 im Rahmen des Masterplans Güterverkehr und Logistik definiert wurden, sind in Tabelle 1 skizziert.

Leitgedanken der Bundesregierung für eine nachhaltige VerkehrspolitikAbb. 1: Leitgedanken der Bundesregierung für eine nachhaltige Verkehrspolitik [BMVBS08d, S. 16] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)

Weiterentwickelt wurde der Masterplan Güterverkehr und Logistik im Jahr 2010 im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik, der Ende 2015 sowie im Februar 2017 und September 2018 erneut überarbeitet und aktualisiert wurde. Dieser dient in erster Linie der weiter anhaltenden Verbesserung des Logistikstandortes Deutschland und gibt den Handlungsrahmen der aktuell zu bewältigen Herausforderungen vor. Der Aktionsplan ist auf einen effizienten und umweltgerechten Transport von Gütern ausgerichtet, der multimodal organisiert ist. "Es geht darum, den reibungslosen Transport von Waren zu ermöglichen und damit die Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, ohne die Umwelt- und Klimaschutzbelange aus den Augen zu verlieren. Um dies zu erreichen, brauchen wir ein effizientes und umweltgerechtes Verkehrssystem, in dem die einzelnen Verkehrsträger bestmöglich miteinander verzahnt sind und ihre jeweiligen spezifischen Stärken einbringen können", so der damalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer [BMVBS10i].
Der Aktionsplan enthält über 30 einzelne Maßnahmen, die im Wesentlichen in folgenden Zielen münden [BMVI17e, S.7]:

  • Logistikstandort Deutschland stärken (8 Maßnahmen)
  • Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erhalten, modernisieren und erweitern (10 Maßnahmen)
  • Bessere Vernetzung aller Verkehrsträger erreichen (6 Maßnahmen)
  • Umweltfreundlichen und energieeffizienten Gütertransport fördern (3 Maßnahmen)
  • Nachwuchssicherung und gute Arbeitsbedingungen unterstützen (5 Maßnahmen)
Im Herbst 2012 zog der damalige Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, Andreas Scheuer, eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand des Aktionsplans. Fast ein Viertel der Einzelmaßnahmen sei umgesetzt und die Mehrheit der anderen Maßnahmen sei auf einem guten Weg. Der Aktionsplan habe sich bewährt [BMVI15e].
Beispielsweise konnte die Maßnahme "Durchführung eines Feldversuchs mit Lang-Lkw", die auf die Effizienzsteigerung des Verkehrsträgers abzielt, mit einem fünfjährigen Feldversuch [LiSü19] auf den Weg gebracht werden. Im Jahr 2017 trat schließlich eine Änderungsverordnung (LKWÜberlStVAusnVa) in Kraft, die den Lang-Lkw in den streckenbezogenen Regelbetrieb in Deutschland überführte. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage durch Änderungsverordnungen des BMVI regelmäßig aktualisiert.

Weitere Initiativen, die zur Realisierung der beschriebenen Ziele bereits umgesetzt wurden, sind:
  • Maßnahmen im Rahmen des "Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung": CO2-Grenzwerte für Pkw, Umgestaltung der Kfz-Steuer und Klimapass für Pkw, Lkw-Maut, Biokraftstoffe, Neue Antriebstechnologien [BMVBS11d]
  • Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge [BMVBS11e]
  • Elektromobilität - Nationaler Entwicklungsplan [BMVBS15l]
  • Maßnahmenpaket zur zusätzlichen Förderung der Elektromobilität, Bereitstellung von einer Milliarde Euro [BMVI17e ,S.42]
  • Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie [BMVI17e, S.44]
  • Lärmschutz im Schienengüterverkehr: Pilot- und Innovationsprogramm zur Reduzierung des Lärms durch Güterverkehr auf der Schiene
  • Arbeitsplatzprogramm Bau und Verkehr
  • Mehr Lkw-Parkplätze an den Autobahnen [BMVI17e, S.23]
  • Verabschiedung des Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, der auch strategische Maßnahmen im Verkehrsbereich enthält [BMVI17e, S.39]
Neben dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sind an der nachhaltigen Gestaltung der Verkehrspolitik in Deutschland zudem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt. Darüber hinaus verfolgen verschiedene Verbände verkehrspolitische Interessen, zum Beispiel der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) [BMU17c, BGL10, BDI19]. Nahezu 30 Prozent des nationalen Endenergieverbrauchs entfallen auf den Verkehrssektor, davon basieren über 90 Prozent auf Erdöl. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist vorgesehen, die Emissionen aus dem Sektor Verkehr um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 auf 98 bis 95 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 zu mindern.
Beschlüsse seit 31. August 2017, die Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors haben [BMF19a]:
  • Europäische CO2-Flottenregulierungen für Pkw, leichte- und schwere Nutzfahrzeuge (für 2025 und 2030),
  • Erhöhung der GVFG-Mittel,
  • Förderung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr,
  • Abschaffung der Schifffahrtsabgaben.

Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Ökologische Nachhaltigkeit in Güterverkehr und Logistik (Stand des Wissens: 09.11.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?351313
Literatur
[BDI19] Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Mobilität stärken, Umwelt schonen, Wachstum sichern - Verkehrspolitische Kernforderungen für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, 2019
[BGL10] Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. BGL - Jahresbericht 2018/2019, 2010/10/21
[BMF19a] Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050, 2019/09/20
[BMU17c] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Kurzinfo Verkehr, 2017/10/17
[BMVBS08d] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Masterplan Güterverkehr und Logistik, Berlin, 2008/09
[BMVBS10i] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Aktionsplan Güterverkehr und Logistik-Logistikinitiative für Deutschland , 2010
[BMVBS11d] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Übersicht: Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung - Maßnahmen im Verkehrs- und Baubereich, 2011
[BMVBS11e] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge, 2018/05/22
[BMVBS15l] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Übersicht: Elektromobilität - Nationaler Entwicklungsplan, 2017/09
[BMVI15e] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) Aktionsplan Güterverkehr und Logistik - eine Zwischenbilanz, 2017/09
[BMVI17e] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Aktionsplan Güterverkehr und Logistik - nachhaltig und effizient in die Zukunft, 2017/09
[LiSü19] Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold, Dipl.-Ing. Alexander Schemmel, Dipl.-Ing. Alexander Süßmann, Dipl.-Ing. Armin Förg Leitfaden für die Streckenfreigabe für den
Einsatz von Lang-Lkw, 2019/03
Rechtsvorschriften
[LKWÜberlStVAusnVa] Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
Glossar
Schienengüterverkehr
Unter Schienengüterverkehr (SGV) wird der Transport von Gütern mit der Eisenbahn verstanden. Diese werden in Güterzügen unter Verwendung (spezieller) Güterwagen befördert. Diese Verkehre können entweder auf gesonderten Güterverkehrsstrecken oder im Mischverkehr, auf gemeinsam durch den Güter- und Personenverkehr genutzten Strecken, realisiert werden. Leistungen des Schienengüterverkehrs werden häufig als Teil einer Logistikkette in logistische Gesamtkonzepte eingebunden.
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Elektromobilität
Die Elektrifizierung der Antriebe durch Batterie- und Brennstoffzellentechnologien. Im Kontext des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" wird der Begriff auf den Straßenverkehr begrenzt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge, ebenso werden aber auch Zweiräder (Elektroroller, Elektrofahrräder) und Leichtfahrzeuge einbezogen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
BMUV
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (bis 12/2013 BMU, bis 03/2018 BMUB und bis 12/2021 BMU)
GVFG GFVG ist die Abkürzung von "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz". Der ausführliche Gesetzestitel lautet: "Die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinde" Im Rahmen des GVFG fördert der Bund Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Der Umfang der Bundesmittel ist gesetzlich auf 1.667 Millionen Euro jährlich begrenzt. Die Mittel werden nach einem Schlüssel auf die Länder verteilt. Förderbereiche des GVFG sind:
  • der kommunale Straßenbau (insbesondere Bau und Ausbau verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen und Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Omnibusspuren, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen im Bereich von Eisenbahnen und Bundeswasserstraßen)
und
  • der öffentliche Personennahverkehr (insbesondere Bau und Ausbau von Straßen-, Hoch- , Untergrundbahnen. Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, zentrale Omnibusbahnhöfe, Betriebsleitsysteme)
Über die Verwendung der Mittel werden Berichte erstellt. Quellen:
  • Gesetzestext
  • www.bmvbs.de/Verkehr/Oeffentlicher-Personennahverke-,1493/Gemeindeverkehrs-finanzierung.htm [dieser Link muss in die Adresszeile des Browsers kopiert werden]
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Das 1971 in Kraft getretene Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) regelt die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Gefördert werden verschiedene Baumaßnahmen von Bahnen (besonders Eisenbahnen, Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen), wobei diese dem öffentlichen Personennahverkehr dienen müssen. Voraussetzung für die Förderung ist vor allem ein Kosten-Nutzen-Faktor über 1,0 im Rahmen der Standardisierten Bewertung.
UBA Umweltbundesamt

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?349182

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 05:51:21