Personenwirtschaftsverkehr
Erstellt am: 31.03.2011 | Änderungsdatum: 11.04.2012
Der Personenwirtschaftsverkehr gemäß ist ein spezifischer Wegezweck und beinhaltet die "regelmäßig beruflichen Wege", "die von Erwerbstätigen zurückgelegt werden", bspw. Busfahrer, Postboten, Lieferanten, Handwerker u. a.) sowie die erfassten dienstlichen Wege.
Der Weg zur Arbeit gehört allerdings nicht zum Wirtschaftsverkehr.
Der Weg zur Arbeit gehört allerdings nicht zum Wirtschaftsverkehr.