Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs
Erstellt am: 25.03.2011 | Stand des Wissens: 31.07.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Der Straßenverkehr ist für einen sehr großen Anteil der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors in Deutschland verantwortlich. Im Jahr 2022 belief sich dieser Anteil auf knapp 98 Prozent. [MeSü23] Zwar hat der Flugverkehr im Personen- und im Güterverkehr die höchsten spezifischen Treibhausgasemissionen (in Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer), jedoch hat der Straßenverkehr mit Abstand den größten Anteil an der Fahrleistung in Deutschland [ApS22b]. Diese stieg in den Jahren 1991 bis 2019 im Straßenverkehr um circa 31,5 Prozent. Da die Emissionen mit der Länge der zurückgelegten Strecke ansteigen, resultiert daraus die Dominanz des Straßenverkehrs bei den Treibhausgasemissionen. [UBA23b]
Dennoch gab es Verbesserungen bei der Effizienz der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr. Zwischen 1995 und 2022 sanken die spezifischen Treibhausgasemissionen (in Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer) um rund 12 Prozent bei Pkw und um circa 8,5 Prozent bei Lkw. Diese Entwicklung ist zum einen auf strengere Abgasvorschriften und zum anderen auf Vorschriften zur Verbesserung der Kraftstoffe zurückzuführen. Andere Luftschadstoffe wie Feinstaub, Stickstoffoxide, Schwefeldioxid und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) konnten im selben Zeitraum bei Pkw und Lkw deutlich stärker reduziert werden als Kohlenstoffdioxid (siehe Abbildung 1 und 2). [UBA21aa]
Abb. 1: Spezifische Pkw-Emissionen (Emissionen/Fahrleistung in g/km) [UBA21aa]
Für die Senkung der spezifischen Treibhausgasemissionen im Pkw-Segment sind insbesondere die CO2-Emissionsnormen der Europäischen Union (EU), auch Flottengrenzwerte genannt, verantwortlich. Diese wurden bereits 2009 eingeführt und im März 2023 als Teil des Fit-für-55-Paketes erneut verschärft. Demnach sollen in der EU ab dem Jahr 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) zugelassen werden dürfen. Bis dahin sollen sich die zulässigen CO2-Flottengrenzwerte schrittweise reduzieren. Die Flottengrenzwerte gelten als sehr wirkungsvolle Maßnahme zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. [REU23a]
Dennoch gab es Verbesserungen bei der Effizienz der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr. Zwischen 1995 und 2022 sanken die spezifischen Treibhausgasemissionen (in Gramm CO2-Äquivalente pro Kilometer) um rund 12 Prozent bei Pkw und um circa 8,5 Prozent bei Lkw. Diese Entwicklung ist zum einen auf strengere Abgasvorschriften und zum anderen auf Vorschriften zur Verbesserung der Kraftstoffe zurückzuführen. Andere Luftschadstoffe wie Feinstaub, Stickstoffoxide, Schwefeldioxid und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) konnten im selben Zeitraum bei Pkw und Lkw deutlich stärker reduziert werden als Kohlenstoffdioxid (siehe Abbildung 1 und 2). [UBA21aa]
![Abb. 1: Spezifische Pkw-Emissionen (Emissionen/Fahrleistung in g/km) [Eintrag-Id:545444] Spezifische PKW Emissionen](/servlet/is/345732/Spezifische-PKW-Emissionen1.png)
Für die Senkung der spezifischen Treibhausgasemissionen im Pkw-Segment sind insbesondere die CO2-Emissionsnormen der Europäischen Union (EU), auch Flottengrenzwerte genannt, verantwortlich. Diese wurden bereits 2009 eingeführt und im März 2023 als Teil des Fit-für-55-Paketes erneut verschärft. Demnach sollen in der EU ab dem Jahr 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) zugelassen werden dürfen. Bis dahin sollen sich die zulässigen CO2-Flottengrenzwerte schrittweise reduzieren. Die Flottengrenzwerte gelten als sehr wirkungsvolle Maßnahme zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. [REU23a]