Gesamtwirtschaftliche Bewertung der Einnahmequellen: Verursachungsgerechte Kostenanlastung
Erstellt am: 15.03.2011 | Stand des Wissens: 19.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung der verschiedenen Einnahmequellen ist unter anderem deren Potenzial zur verursachungsgerechten Anlastung der Kosten der Infrastruktur- beziehungsweise Straßennutzung zu betrachten. Eine verursachungsgerechte Kostenanlastung kann entweder individuell an der aktuellen Nutzung (Grenzkostenprinzip) oder kollektiv an der Veranlassung (Vollkostenprinzip) ausgerichtet sein. Beim Grenzkostenprinzip steht die Lenkungswirkung im Vordergrund, während es beim Vollkostenprinzip primär um die Sicherung einer vollständigen Finanzierung der Verkehrsausgaben, vor allem der Verkehrsinfrastruktur, geht.
Die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Straßenverkehrsinfrastruktur bestehen gemäß Richtlinie [(EU) 2022/362] aus Infrastrukturkosten, externen Umweltkosten und Staukosten.