Maßnahmen zur Umsetzung bei der Verkehrsberuhigung im Stadtverkehr
Erstellt am: 04.03.2011 | Stand des Wissens: 13.09.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
In allen Straßen- und Verkehrsräumen, in denen verstärkt Anforderungen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmender und aus Aufenthalts- und Dienstleistungsfunktionen zu erfüllen sind, spielen Grundsätze der Verkehrsberuhigung eine zunehmend maßgebliche Rolle.
Zur Umsetzung verkehrsberuhigter Maßnahmen bestehen verschiedene Instrumentarien, die einzelfallabhängig und nach einer sorgfältigen Mängel- und Umfeldanalyse zum Einsatz kommen können. Die Art der Umgestaltungs- bzw. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist abhängig vom [UBA00h]:
Zur Umsetzung verkehrsberuhigter Maßnahmen bestehen verschiedene Instrumentarien, die einzelfallabhängig und nach einer sorgfältigen Mängel- und Umfeldanalyse zum Einsatz kommen können. Die Art der Umgestaltungs- bzw. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist abhängig vom [UBA00h]:
- Straßentyp,
- Verkehrsmenge und -zusammensetzung,
- Festgelegte Zielgeschwindigkeit und
- Länge des Straßenabschnittes bzw. Größe des Gebietes.
In den meisten Fällen kommen bei der Planung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen (unabhängig davon, ob es sich um ein Neubaugebiet oder ein bestehendes Gebiet handelt) zwei unterschiedliche Elemente oder deren Kombination zur Anwendung:
- straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen und/oder
- bauliche Maßnahmen (fahrdynamisch wirksame Maßnahmen).
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen haben gegenüber baulichen Maßnahmen den Vorteil, dass sie schnell, ohne große Eingriffe und meist kostengünstig umgesetzt werden können. Bauliche Maßnahmen werden meist zur Unterstützung oder Verdeutlichung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen angelegt [UBA00h]. Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) stellt in einer Infografik verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung dar.
Abb. 1: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung [VCOE23]
Um eine möglichst hohe Akzeptanz für die genannten Maßnahmen zu erreichen, sind bei der Gestaltung von Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Überquerungsbedarf die Belange aller Akteurinnen und Akteure und Beteiligten zu berücksichtigen. Darunter fallen besonders:
- Anwohnerinnen und Anwohner (Erreichbarkeit der Wohnung, Parkplätze),
- Notfalldienste (Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei),
- Kommunalfahrzeuge (Entsorgungsfahrzeuge, Winterdienst),
- Nichtmotorisierter Verkehr (zu Fuß Gehende und Radfahrende) und
- Öffentlicher Verkehr.
Meist sind dies jedoch vielschichtige und gegenläufige Einzelinteressen, welche privater und öffentlicher Natur sind. In einem umfassenden Abwägungsprozess der von partizipatorischen Planungsansätzen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird soll eine gesamtheitliche Lösung gefunden werden [Kord05].