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Ausstattung von Fußgängerverkehrsanlagen

Erstellt am: 17.02.2011 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Ausstattung von Fußgängerverkehrsanlagen bestimmt maßgeblich deren Nutzbarkeit, und Attraktivität. Dabei können je nach Situation und Nutzergruppe andere Elemente von Bedeutung sein.

Ruheplätze und Verweilzonen sind ein unerlässlicher Bestandteil von Fußgängerverkehrsanlagen. Das Vorhandensein von öffentlichen Sitzgelegenheiten ist für jede Personengruppe von Bedeutung, vor allem aber für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen. Deren Aktionsradius wird dadurch zum Teil erheblich erweitert. Dabei ist die Dichte und die Lage von Sitzgelegenheiten das entscheidende Kriterium. In Stadtzentrumsgebieten sollen mindestens alle 300 Meter eine Möglichkeit zum Ausruhen angeboten werden, die entlang der Hauptfußgängerverbindungen liegt.

Auch die soziale Interaktion und die Erholungsfunktion im Allgemeinen kann mit Sitzgelegenheiten verbessert werden. Es ist dabei auf eine ausreichende Dimensionierung der Sitzgelegenheit selbst aber auch der gesamten Fußverkehrsanlage zu achten, damit die Ausstattungselemente nicht zu Konflikten mit dem sonstigen Fußverkehr führen. Weitere wichtige Gestaltungskriterien bestehen in der Barrierefreiheit sowie dem Witterungsschutz [FGSV02c].

Abhängig von der Straßen- und Stadtraumnutzung können zusätzliche Sitzgelegenheiten an Orten angelegt werden, welche das Verweilen erfordern oder dazu einladen. Das können Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs, Spielplätze oder Parks sein. Verweilzonen können mit natürlichem Grün, Brunnen oder Spielmöglichkeiten für Kinder ausgestattet sein (siehe Abbildung 1). Dadurch verbessert sich die Attraktivität der Verweilzone, der Fußverkehrsanlage und auch die des gesamten Stadtraums [FGSV02c].
Sitzgelegenheiten in der Dresdner InnenstadtAbbildung 1: Sitzgelegenheiten in der Dresdner Innenstadt [Kott10]
Die Beleuchtung von Fußverkehrsanlagen ist wichtig, weil Fußgänger über keine eigene Beleuchtung verfügen. Da Sitzgelegenheiten, Verweilzonen sowie Spielplätze auch in den Abendstunden verwendet werden können, sollten diese ebenfalls beleuchtet sein, um neben der Erkennbarkeit auch eine gewisse soziale Kontrolle zu ermöglichen. Auch zur Verkehrssicherung und zum Schutz vor krimineller Bedrohung sind öffentliche Verkehrsflächen innerorts zu beleuchten [FGSV02c].
Zur Unterstützung der Orientierung von Fußgängern, sollten die Verkehrsräume einen gewissen Wiedererkennungswert haben, übersichtlich und überschaubar gestaltet sein und gegebenenfalls über eine Wegweisung verfügen. Diese hilft, unnötige Umwege zu vermeiden und damit die Attraktivität des Fußwegenetzes vor allem für Ortsfremde erheblich zu verbessern.
In Bereichen mit erhöhten Fußgängerverkehrsaufkommen, wie beispielsweise in Stadtzentrumsbereichen, touristischen Bereichen, Parkplätzen oder größeren Haltestellen sind öffentliche WC-Anlagen erforderlich. Sie sollten in regelmäßigen Abständen angelegt werden sowie barrierefrei nutzbar sein. Weiterhin sollten die Sanitäranlagen leicht auffindbar und daher in Stadtplänen und auf Informationstafeln verzeichnet sein [FGSV02c].
Die genannten Ausstattungsmerkmale von Fußverkehrsanlagen haben einen großen Einfluss auf die Attraktivität des Zufußgehens im jeweiligen Verkehrsraum. Fehlen diese Elemente, kann dies die Nutzbarkeit der Infrastruktur schwächen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fußgängerverkehrsanlagen (Stand des Wissens: 07.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?300815
Literatur
[FGSV02c] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. , Arbeitskreis 2.5.2 (Fußgängerverkehr) Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), FGSV-Verlag, Köln, 2002
[Kott10] Janett Kotte Adäquate Integration der Belange des Fußgängerverkehrs in die Planungen für die Dresdner Innenstadt, 2010/09/22
Weiterführende Literatur
[Knof95] Knoflacher, Hermann Fußgeher- und Fahrradverkehr, Planungsprinzipien, Böhlau Verlag Ges. m. b. H und Co. KG, 1995, ISBN/ISSN 3-205-98308-4
Glossar
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?342420

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 17:10:06