Fußgängerüber- und -unterführungen
Erstellt am: 17.02.2011 | Stand des Wissens: 07.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Fußgängerüber- oder unterführungen, die den Fußgängerverkehr vom übrigen Verkehr räumlich trennen sind innerhalb bebauter Gebiete nicht mehr zeitgemäß (siehe Abbildung 1).
Insbesondere für mobilitätsbehinderte Personen sind derartige Anlagen in der Regel nicht oder nur umständlich nutzbar und werden aufgrund negativer Eigenschaften wie Umweg, Steigung und mangelnde soziale Sicherheit (Angstraum) auch durch andere Fußgänger teilweise gemieden.
Grundsätzlich sollte auf die Neuanlage von Unter- oder Überführungen für Fußgänger verzichtet werden. Bestehende Anlagen sollten mittel- bis langfristig durch ebenerdige Querungsanlagen ersetzt werden [FGSV02c].
Die Ausnahmen bilden Anlagen, die im Zusammenhang mit unter- oder überirdischen Trassen/Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), bei Straßen mit stadtautobahnähnlichem Charakter oder bei Anlagen, deren Gestaltung eine besondere Attraktivität besitzen, wie beispielsweise der Fußgängertunnel unter dem Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg [FGSV02c].
Konstruktionsbedingt ist in der Regel bei Unterführungen ein geringerer Höhenunterschied für Fußgänger zu bewältigen als bei Überführungen, da das Lichtraumprofil des fließenden Verkehrs eingehalten werden muss (beispielsweise müssen Lkw unter der Überführung hindurchfahren können). Weiterhin sind bei Fußgängerüberführungen besondere Gehwegoberflächen zu wählen und ein Witterungsschutz (Winterdienst) vorzusehen [FGSV02c].
Um die Barrierefreiheit dieser Anlagen zu gewährleisten, müssen leicht überwindbare und komfortable Rampen (gegebenenfalls mit ebenen Flächen zum Pausieren) zur Überwindung des Höhenunterschiedes angelegt sein. Ist dies nicht möglich, sind Aufzugsanlagen erforderlich [HSVV06a].
Attraktive und sichere Fußgängerunter- und -überführungen zeichnen sich durch vollständige Einsehbarkeit, gute Belüftung und Sauberkeit sowie durch Beleuchtung und gegebenenfalls die Anlage von Zusatzeinrichtungen (beispielsweise Kiosk) aus.
Der große Vorteil derartiger Querungsanlagen liegt letztlich darin, dass Unfälle zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen durch die räumliche Trennung ausgeschlossen sind. Insofern können Fußgängerüber- oder unterführungen bei sehr hohen Kfz-Verkehrsaufkommen durchaus noch als Alternative berücksichtigt werden.
Der große Vorteil derartiger Querungsanlagen liegt letztlich darin, dass Unfälle zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen durch die räumliche Trennung ausgeschlossen sind. Insofern können Fußgängerüber- oder unterführungen bei sehr hohen Kfz-Verkehrsaufkommen durchaus noch als Alternative berücksichtigt werden.