Container als Ladeeinheit im Kombinierten Verkehr
Erstellt am: 02.02.2011 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Container (deutsch: Behälter) sind Ladungsträger, die aufgrund ihrer stabilen Beschaffenheit für die mehrmalige Verwendung geeignet sind. Ihre Maße und Festigkeiten sind genormt. Sie stellen die erfolgreichste standardisierte Ladeeinheit dar und sind damit zudem eine wichtige Transporteinheit im Kombinierten Verkehr [Zsif18, S. 240f.]. Die Erfindung des Seecontainers erfolgte 1956, was einen strukturellen Wandel des Welthandels und eine extreme Steigerung der internationalen Güterströme einleitete [TRN06].
Container nach Norm der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO) sind mit Eckbeschlägen zur Handhabung mit Kränen ausgerüstet und bis zu neunfach stapelbar [GDV10]. Sie können anhand eines Codes eindeutig identifiziert werden. Die Beladung erfolgt über Türen an den Stirn- oder Längsseiten. Aufgrund ihrer Innenmaße sind ISO-Container für den Transport von Europaletten unvorteilhaft [VaKo12]. Ihre Längen betragen 20 oder 40 Fuß [Zsif18, S. 240f.]. 20 Fuß entsprechen 6,10 Metern. Dies ist zugleich die Äquivalenteinheit (TEU), in der Mengen im Kombinierten Verkehr häufig angegeben werden. Neben konventionellen Containern gibt es viele weitere Formen, die meist Standardmaße haben, jedoch an besondere Eigenschaften einer Art von Ladegut angepasst sind, zum Beispiel Tankcontainer, Schüttgutcontainer ohne ein geschlossenes Dach oder Kühlcontainer.
Die UIC (International Union of Railways) hat Normen für Landcontainer mit gleichen Längen wie ISO-Container entwickelt, die jedoch breiter und damit für den Transport von Paletten besser geeignet sind. Die Breite der Eckbeschläge ist mit 2,44 Metern den ISO-Maßen angepasst. Die Container sind bis zu dreifach stapelbar [Bern01].
Darüber hinaus gibt es für den Transport von Waren, die durch ihre Maße nicht in Standardcontainer transportiert werden können, Großcontainer und spezielle Normen. Ein Beispiel sind 45-Fuß-Container, die bei ISO-Maßen mit 33 Europaletten genauso viel aufnehmen können wie Sattelauflieger von 13,6 Metern Länge. Des Weiteren sollen sie die Attraktivität des Kombinierten Verkehrs im Vergleich zum reinen Straßentransport erhöhen [DVZ05g]. Für den Vor- und Nachlauf auf der Straße wurden für 45-Fuß-Container Ausnahmen [2002/7/EG] bezüglich der zulässigen Längsmaße vorgesehen, da derartige Lastzüge um einige Zentimeter zu lang sind.
Container nach Norm der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO) sind mit Eckbeschlägen zur Handhabung mit Kränen ausgerüstet und bis zu neunfach stapelbar [GDV10]. Sie können anhand eines Codes eindeutig identifiziert werden. Die Beladung erfolgt über Türen an den Stirn- oder Längsseiten. Aufgrund ihrer Innenmaße sind ISO-Container für den Transport von Europaletten unvorteilhaft [VaKo12]. Ihre Längen betragen 20 oder 40 Fuß [Zsif18, S. 240f.]. 20 Fuß entsprechen 6,10 Metern. Dies ist zugleich die Äquivalenteinheit (TEU), in der Mengen im Kombinierten Verkehr häufig angegeben werden. Neben konventionellen Containern gibt es viele weitere Formen, die meist Standardmaße haben, jedoch an besondere Eigenschaften einer Art von Ladegut angepasst sind, zum Beispiel Tankcontainer, Schüttgutcontainer ohne ein geschlossenes Dach oder Kühlcontainer.
Die UIC (International Union of Railways) hat Normen für Landcontainer mit gleichen Längen wie ISO-Container entwickelt, die jedoch breiter und damit für den Transport von Paletten besser geeignet sind. Die Breite der Eckbeschläge ist mit 2,44 Metern den ISO-Maßen angepasst. Die Container sind bis zu dreifach stapelbar [Bern01].
Darüber hinaus gibt es für den Transport von Waren, die durch ihre Maße nicht in Standardcontainer transportiert werden können, Großcontainer und spezielle Normen. Ein Beispiel sind 45-Fuß-Container, die bei ISO-Maßen mit 33 Europaletten genauso viel aufnehmen können wie Sattelauflieger von 13,6 Metern Länge. Des Weiteren sollen sie die Attraktivität des Kombinierten Verkehrs im Vergleich zum reinen Straßentransport erhöhen [DVZ05g]. Für den Vor- und Nachlauf auf der Straße wurden für 45-Fuß-Container Ausnahmen [2002/7/EG] bezüglich der zulässigen Längsmaße vorgesehen, da derartige Lastzüge um einige Zentimeter zu lang sind.