Forschungsinformationssystem des BMVI

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Mehr Lkw-Parkplätze auf Autobahnen

Erstellt am: 19.01.2011
Autoren:   Dr. Ramsauer
Erscheinungsjahr / -datum:   2010/04/06
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zitiert als:   [Rams10]
Art der Veröffentlichung:   Presseinformation
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   Pressemitteilung
Laufende Nr. 95/2010

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?340188

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 15:39:35