Ausflaggen
Erstellt am: 06.02.2003 | Änderungsdatum: 05.02.2013
Ausflaggen bedeutet, ein Schiff in einem anderen Staat registrieren zu lassen und unter dessen Flagge zu fahren. Das Ausflaggen erfolgt, um Steuervorteile zu erlangen oder die Betriebskosten zu senken.
Durch das Ausflaggen werden oft sogenannte „Billigflaggen” oder „flags of convenience” genutzt.
Durch das Ausflaggen werden oft sogenannte „Billigflaggen” oder „flags of convenience” genutzt.