Ballastwasser von Seeschiffen
Erstellt am: 29.11.2010 | Stand des Wissens: 29.05.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Die Aufnahme von Ballastwasser aus dem Meer dient der Herstellung einer sicheren Wasserlage eines leeren oder teilweise abgeladenen Schiffs. Dabei werden in dem jeweiligen Seegebiet lebende Meeresorganismen (kleine Fische, Benthos- und Planktonorganismen oder auch pathogene Keime) aufgenommen. Sie können bei der Abgabe des Ballastwassers im nächsten Ladehafen unter Umständen günstige Lebensbedingungen vorfinden und dort lebenden Gesellschaften von Meeresorganismen beeinträchtigen. Mittlerweile haben sich auf diese Weise bereits zahlreiche Arten in fremde Meeresgebiete ausgebreitet. Der World Wide Fund for Nature (WWF) schätzt, dass etwa 7.000 verschiedene Arten im Ballastwasser über weite Strecken transportiert und ausgetauscht werden [Ripp09, S. 314]. Diese fremden Meeresorganismen richten zum Teil erhebliche Schäden an [IMO19f]. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führte 2004 eine Erhebung durch, nach der beispielsweise der Schiffsbohrwurm seit 1993 in der Ostsee wirtschaftliche Schäden in Höhe von etwa 25 Millionen Euro verursacht hat [Lego06]. Die chinesische Wollhandkrabbe hat in deutschen Gewässern geschätzte 73,5 - 85 Millionen Euro Schäden verursacht [UBA17f].
Die International Maritime Organization (IMO) hat 1997 freiwillige Leitlinien zum Ballastwassermanagement in einer Resolution angenommen. Ein Übereinkommen über Kontrolle und Management des Ballastwassers und der Sedimente von Schiffen (BWM Convention) wurde 2004 verabschiedet. Diese ist zum achten September 2017 in Kraft getreten, nachdem Finnland ein Jahr zuvor als 52. Staat dem Abkommen beigetreten war [HaHa17].
Das Ballastwasserabkommen definiert zwei Standards:
Die International Maritime Organization (IMO) hat 1997 freiwillige Leitlinien zum Ballastwassermanagement in einer Resolution angenommen. Ein Übereinkommen über Kontrolle und Management des Ballastwassers und der Sedimente von Schiffen (BWM Convention) wurde 2004 verabschiedet. Diese ist zum achten September 2017 in Kraft getreten, nachdem Finnland ein Jahr zuvor als 52. Staat dem Abkommen beigetreten war [HaHa17].
Das Ballastwasserabkommen definiert zwei Standards:
- Der in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens zugelassene Ballast Water Exchange Standard (D-1) schreibt vor, dass aufgenommenes Ballastwasser auf hoher See bei einer Entfernung von mindestens 200 Seemeilen zur nächsten Küste und bei einer Wassertiefe von mindestens 200 Metern so ausgetauscht werden muss, dass ein volumetrischer Austauschgrad von mindestens 95 Prozent erreicht wird.
- Im Ballast Water Performance Standard (D-2) wird die Anzahl an Wasserorganismen und Bakterien im auszutauschenden Ballastwasser nach einer Aufbereitung von Ballastwasser definiert als Reduzierung aller Organismen auf ein akzeptables Risikoniveau. [IMO17]
Die zwei Standards wurden definiert, da zur Zeit der Verabschiedung des Übereinkommens keine technischen Lösungen verfügbar waren, mit denen die Einhaltung der D-2-Grenzwerte gesichert werden konnte. Die Systeme zur Ballastwasseraufbereitung können nach ihrem Wirkprinzip in mechanische, physikalische und chemische Verfahren unterteilt werden, meist werden sie kombiniert eingesetzt. Aktuell sind 45 Ballastwasser-Managementsysteme endgültig von der IMO bestätigt (final approval) [IMO19e].