Lärmemissionen von Seeschiffen
Erstellt am: 29.11.2010 | Stand des Wissens: 29.05.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Von Schiffen und in See stationierten Anlagen verursachte Geräuschemissionen können eine nachteilige Wirkung auf die Umwelt ausüben, zum einen auf die dort lebenden und arbeitenden Menschen, zum anderen auf die Meeresumwelt. Insbesondere können Tiere, die auf ihren akustischen Sinn zur Orientierung, Nahrungssuche, Kommunikation oder Räubervermeidung angewiesen sind, beeinträchtigt werden [IMO19].
Lärmquellen sind hauptsächlich:
- Antriebsmaschinen, insbesondere Dieselmotoren
- Propellerwellendynamik,
- vom Propeller ausgehende Druck- und Lagerkräfte,
- Klimaanlagen,
- Manövriereinrichtungen, insbesondere Querstrahlruder,
- Winden,
- Wirbelablösungen,
- Luftein- und -auslässe,
- Wellenstöße [CaVl05].
Lärm an Bord von Schiffen ist Gegenstand einer verpflichtenden Resolution der International Maritime Organization (IMO), die am 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Sie beinhaltet Lärm-Obergrenzen für die verschiedenen Räumlichkeiten innerhalb eines Schiffes. Die Resolution löste die nicht bindende Version der IMO von 1981 ab. Zusätzlich verabschiedete das Maritime Safety Committee (MSC) der IMO im November 2012 die neue SOLAS Verordnung II-1/3-12, nach der bei der Konstruktion von Schiffsneubauten auf die Reduktion von Lärm an Bord und den Schutz der Crew vor Lärm geachtet werden soll [IMO12].
Technische Möglichkeiten zur Reduzierung der Schallabstrahlung von Handelsschiffen werden seit 2008 in einer Correspondence Group (CG) des Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO diskutiert. Ziel ist es, eine Technical Guideline zu erstellen, die weltweit für Schiffsneu- und Umbauten zur Anwendung kommen soll, um die für Meerestiere schädlichen Unterwasserschallemissionen der Schiffe zu reduzieren. Als Hauptquelle wurde in diesem Zusammenhang der Schiffspropeller identifiziert.
Technische Möglichkeiten zur Reduzierung der Schallabstrahlung von Handelsschiffen werden seit 2008 in einer Correspondence Group (CG) des Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO diskutiert. Ziel ist es, eine Technical Guideline zu erstellen, die weltweit für Schiffsneu- und Umbauten zur Anwendung kommen soll, um die für Meerestiere schädlichen Unterwasserschallemissionen der Schiffe zu reduzieren. Als Hauptquelle wurde in diesem Zusammenhang der Schiffspropeller identifiziert.
Die Beeinträchtigung von Meerestieren durch Schallemissionen von Seeschiffen ist ein noch wenig beachtetes Gebiet des Umweltschutzes in der Seeschifffahrt. Lediglich extreme Schallemissionen durch die Installation von Offshore-Windkraftanlagen unterliegen Obergrenzen von 160 Dezibel beziehungsweise 190 Dezibel Spitzenschalldruckpegel in 750 Meter Entfernung [UBA14c]. Die IMO hat 2014 Richtlinien zur Reduzierung des Unterwasserlärms herausgegeben, die unter anderem Veränderungen der Propeller und des Rumpfdesigns vorschlagen, da es sich hierbei um die Hauptursachen für Unterwasserlärm handelt [IMO14b].