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Politische und rechtliche Rahmenbedingungen für Umwelt- und Klimaschutz in der Seeschifffahrt

Erstellt am: 29.11.2010 | Stand des Wissens: 28.10.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Die International Maritime Organization (IMO) als Unterorganisation der Vereinten Nationen fungiert als Sekretariat und Depositar der entsprechenden Übereinkommen. Ihr Komitee für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Committee MEPC) kann Modifikationen und Ergänzungen des Vertragswerkes beschließen. Der ursprünglich relativ langwierige und zum Teil erfolglose Ratifizierungsprozess bedingte allerdings, dass von der Erkenntnis der Regelungsnotwendigkeit bis zu wirksamen Mechanismen viel Zeit verging. Um Änderungen schneller durchsetzen zu können, wurde deshalb ein System der stillschweigenden Annahme nach Ablauf von Schweigefristen eingeführt, demzufolge das Ausbleiben eines Widerspruchs von einem Unterzeichnerstaat in einem bestimmten Zeitraum als Zustimmung gilt.

Eine zentrale Stellung für den Meeresumweltschutz durch die IMO kommt dem Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 zu (engl. International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships, Abk. MARPOL 73/78). Es regelt die verschiedenen Arten von Verschmutzungen im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb. Das MARPOL-Vertragswerk besteht aus dem eigentlichen Übereinkommen, zwei Protokollen und sechs Anlagen. Während das Übereinkommen selbst und die Protokolle allgemeine Fragen regeln, sind die für den Umweltschutz relevanten Bestimmungen in den Anlagen niedergelegt und können so leichter geändert werden. Die Anlagen I und II sind verpflichtend für alle Vertragsparteien, die verbleibenden sind fakultativ. Änderungen der Anhänge können nach dem Verfahren durch Ablauf von Schweigefristen angenommen werden und in Kraft treten. Mit über 70 Vertragsparteien findet MARPOL breite Akzeptanz. Für die Durchsetzung der Regelungen wird das Prinzip der Hafenstaatkontrolle angewandt, wie auch für andere international geregelte Bereiche [BSH12].
Darüber hinaus bestehen verschiedene länderübergreifende und regionale Übereinkommen bzw. Strategien und Maßnahmenpakete, wie die OSPAR-Konvention, die HELCOM, das Bonn Agreement oder das Baltic Sea Joint Comprehensive Environmental Action Programme.
OSPAR, HELCOM und das Bonn Agreement sind internationale Übereinkommen bzw. deren Ausführungsorgane zum Schutz der Meeresumwelt im Nordatlantik und der Ostsee.
OSPAR ist die Abkürzung für Oslo-Paris-Konvention über den Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (The Convention for the Protection of the marine Environment of the North-East Atlantic). Das 1992 geschlossene Übereinkommen ist am 25. März 1998 in Kraft getreten und ersetzt die Vorgänger Oslo- und Paris-Konvention. Aufgabe ist der Schutz der Nordsee (Sektion II des OSPAR-Gebiets) und des Nordostatlantiks. Mitgliedstaaten sind heute Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island, Großbritannien, Irland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Portugal, Spanien, Luxemburg, Schweiz und die Europäische Union. OSPAR ist zuständig für alle Materialien, die ins Meer eingeleitet (beispielsweise radioaktive und chemische Abfälle), dort versenkt (zum Beispiel Bohrinseln) oder auf andere Weise eingebracht werden (Windräder). Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, alle nur möglichen Maßnahmen zu treffen, "um Verschmutzungen zu verhüten und zu beseitigen, sowie alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Meeresgebietes vor den schädlichen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten (zu treffen), um die menschliche Gesundheit zu schützen, die Meeresökosysteme zu erhalten und, falls möglich, beeinträchtigte Meereszonen wiederherzustellen [OSPAR07, Art. 2 Abs. 1]. Als strategische Arbeitsgebiete wurden folgende Themengebiete bestimmt:
  • der Schutz und die Bewahrung der Ökosysteme und der Artenvielfalt,
  • gefährliche Substanzen,
  • radioaktive Stoffe,
  • die Offshore-Industrie,
  • die Eutrophierung
  • und die gemeinsame Betrachtung der maritimen Umwelt und des Fortschritts in den anderen Themengebieten.
Die OSPAR-Kommission tagt jährlich, aber nur unregelmäßig, mit Beteiligung der Umweltminister. Sie kann bindende Beschlüsse fassen. Die Beschlüsse der OSPAR sind für diejenigen Mitgliedsländer verbindlich, die ihnen zugestimmt haben. Beobachter können an ihrer Arbeit teilnehmen. Das Sekretariat der OSPAR-Kommission hat seinen Sitz in London [BfN18].

Die Baltic Marine Environment Protection Commission - Helsinki Commission (HELCOM) ist das Ausführungsorgan des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (Helsinki-Abkommen). Das Helsinki-Abkommen wurde 1974 unterzeichnet und trat 1980 in Kraft. 1992 wurde ein neues Abkommen geschlossen, dem alle Ostseeanrainerstaaten und die Europäische Union angehören. Es trat am 17. Januar 2000 in Kraft. Die Kommission tagt jährlich, bei besonderem Bedarf finden Ministerkonferenzen statt. Es werden einstimmig Empfehlungen (bisher über 250) verabschiedet, die von den Regierungen in nationales Recht umzusetzen sind. Fünf ständige wissenschaftlich-technische Arbeitsgruppen befassen sich mit einzelnen Arbeitsgebieten, darunter die Maritime Group (HELCOM MARITIME) mit Fragen des Seeverkehrs. Die Response Group (HELCOM RESPONSE) leistet und koordiniert Hilfe bei Notfällen und unterstützt vorbeugend die Organisation und Ausbildung von Einsatzkräften. Hauptziel des Abkommens und HELCOMs ist der Schutz der Meeresumwelt der Ostsee vor allen Formen der Verschmutzung sowie die Wiederherstellung und der Schutz ihres ökologischen Gleichgewichts. HELCOMs Rolle lässt sich zusammenfassen als:
  • Forum für die Formulierung gemeinsamer umweltpolitischer Ziele und Aktionen für den Ostseeraum,
  • Zentrum für die Sammlung und Bereitstellung von Informationen zum Zustand und Schutz der marinen Umwelt,
  • Entwicklung von eigenen Empfehlungen und Ergänzungen zu Maßnahmen anderer internationaler Organisationen entsprechend den spezifischen Bedingungen der Ostsee,
  • Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Umweltstandards in der Ostsee und ihrem Einzugsgebiet,
  • Koordinierung internationaler Hilfe bei größeren Seeunfällen.
Zusätzlich wurde mit dem Baltic Sea Joint Comprehensive Environmental Action Programme (JCP) 1992 ein auf 20 Jahre angelegtes Programm beschlossen, mit dem die 132 stärksten Verschmutzungsquellen (hot spots) beseitigt werden sollen. Eine neue Umweltstrategie zur Wiederherstellung eines guten Zustands der marinen Umwelt der Ostsee bis 2021 wurde mit dem HELCOM Baltic Sea Action Plan (BSAP) vereinbart und von den Umweltministern im November 2007 in Krakau (Polen) verabschiedet. Der Aktionsplan enthält eine Vielzahl konkreter Einzelziele und Maßnahmen; unter anderem hat Deutschland zugestimmt, die Einleitung von Phosphor um 240 Tonnen und die Einleitung von Stickstoff um 5.620 Tonnen bis 2016 zu reduzieren [HELCOM07a]. Insgesamt konnte 2017 im Vergleich zur Referenzperiode 1995 - 2003 die jährliche Zufuhr von Stickstoff um 14% und Phosphor um 24% erreicht werden [HELC19].
Das Bonn Agreement ist ein internationales Übereinkommen der Nordseeanliegerstaaten und der Europäischen Union zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Umweltverschmutzungen und zur Luftüberwachung des Seegebiets. Verschmutzungen können durch die Überwachung und Kontrolle festgestellt, Verletzungen der geltenden Bestimmungen verhindert und entsprechend verfolgt werden. Die für die Verhinderung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen Zuständigen der Vertragsstaaten bündeln ihren Einflussbereich in einer Arbeitsgruppe (A Working Group on Operational, Technical and Scientific Questions OTSOPA). Das erste Bonn Agreement konnte bereits 1969 geschlossen werden. Das gegenwärtig gültige Abkommen wurde 1983 unterzeichnet und in 2002 für die Aufnahme Irlands angepasst. Die OSPAR Kommission und das Bonn Agreement arbeiten eng zusammen und das OSPAR Sekretariat übernimmt administrative Aufgaben des Bonn Agreements [BoAg19].

Weitere Regelungen enthalten die Mitteilung der Europäischen Kommission "Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt" und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) [EUR08].

Als nationales Instrument Deutschlands zur Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee ist die Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee zu nennen (ARGE BLMP Nord- und Ostsee, Mitglieder sind Ministeriums- bzw. Senatsvertreter der Bundesrepublik Deutschland und der Küstenländer Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein).
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Politische Instrumente (Stand des Wissens: 28.10.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?408685
Literatur
[BfN18] Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (Oslo-Paris Konvention, OSPAR), 2019/04/09
[BfN19] Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) Helsinki-Kommission (HELCOM) , 2019/03
[BoAg19] Bonn Agreement (Hrsg.) Bonn Agreement, 2019
[BSH12] International Maritime Organization MARPOL Umweltübereinkommen - Informationen zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 2012
[HELC19] Baltic Marine Environment Protection Commission - Helsinki Commission Inputs of nutrients to the sub-basins, veröffentlicht in HELCOM core indicator report, 2019
[HELCOM07a] Baltic Marine Environment Protection Commission - Helsinki Commission HELCOM Baltic Sea Action Plan, 2007
[OSPAR07] OSPAR Commission (Hrsg.) OSPAR - Convention Text, 2007
Rechtsvorschriften
[EUR08] RICHTLINIE 2008/56/EG Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?334478

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 14:25:06