Ziele des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030
Erstellt am: 24.11.2010 | Stand des Wissens: 17.05.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) weist drei Ziel-Ebenen auf, die sich auf die unterschiedlichen Arbeitsschritte beziehen. Diese sind wie folgt charakterisiert [GeH01, S. 580]:
- Die Metaebene enthält übergeordnete verkehrspolitische Ziele.
- Die Szenarienebene enthält unterschiedliche Grundannahmen für Verkehrsprognosen.
- Auf der Bewertungsebene werden die Wirkungen der Infrastrukturprojekte (Schiene, Straße, Wasserstraße) für die Prognose eines ausgewählten Szenarios ermittelt.
Zu den Zielen der Bundesverkehrswegeplanung gehört:
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen,
- Förderung nachhaltiger Raum- und Siedlungsstrukturen,
- Schaffung fairer und vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger,
- Verbesserung der Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit,
- Verringerung der Inanspruchnahme von Natur, Landschaft und nicht erneuerbaren Ressourcen,
- Reduktion der Emissionen von Lärm, Schadstoffen und Klimagasen (vor allem CO2) sowie
- Förderung der europäischen Integration.
Weiterhin liegen die Schwerpunkte des Zukunftsprogramms Mobilität vom 06. März 2002 dem BVWP 2003 zu Grunde, die auch im Bundesverkehrswegeplan 2030 bestand haben:
- Beseitigung von Verkehrsengpässen,
- Verkehrsentlastung und Steigerung der Lebensqualität in Städten und Gemeinden durch den Bau von Ortsumgehungen,
- Stärkung des maritimen Standorts durch Ausbau der Hinterlandanbindungen.
Der BVWP 2030 folgt den Leitzielen "Erhalt vor Neubau" und "Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren". Die übergeordneten und die daraus abgeleiteten Ziele und Lösungsstrategien des BVWP 2030 sind die folgenden [BMVI16d, S.5ff und S.II]:
Aufgrund des normativen Charakters und der Heterogenität der Ziele, die teilweise sogar zu Widersprüchen der Ziele untereinander führen [Heus14], stellt die Zielsetzung einen aktuellen Diskussionsschwerpunkt der BVWP dar. Die Vorhaben wurden nur zum Teil operationalisiert, aufgestellte Prognosen vernachlässigen technische und gesellschaftliche Entwicklungen und es fehlt an alternativen Lösungsansätzen [BUND16c]. Es wird empfohlen im Rahmen einer vorgeschalteten Arbeitsphase strategische Ziele festzulegen, die eine Operationalisierung in quantifizierbaren Teilzielen erfahren, z. B. als Reduktionsbeiträge des Sektors Verkehr hinsichtlich der CO2-Emissionen [WB09, S.10, UBA16f]. Des Weiteren wird die Notwendigkeit der Kontrolle der Zielerreichung diskutiert [BUN02, S. 7; UBA04c].