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Downstream-Emissionshandelssystem

Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 14.04.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Zertifikatsverpflichtet sind in Downstream-Handelssystemen die Endverbraucher z.B. von Energieträgern auf Kohlenstoffbasis. Nach diesem grundsätzlichen Ansatz funktioniert auch der CO2-Handel für Industrieanlagen nach der EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG [2003/87/EG]. EinVorteil dieses Systems gegenüber einem Upstream-Handel ist die genauere Kenntnis über spezifische Vermeidungsmöglichkeiten beim Endverbraucher, die sich nach Schellaböck/Petersen [ScPe99, S.94] in einer größeren Anzahl an kurz- und mittelfristigen Handlungsoptionen niederschlägt. Diaz-Bone et.al. [ZEW01, S. 15] sehen im Downstream-Ansatz die idealtypische Umsetzung des Verursacherprinzips verwirklicht. Aus Sicht der Autoren ist dies, wegen der von einem Upstream-Handel ausgehenden Preissignale an die Endverbraucher, aber eher von geringer praktischer Relevanz.

Ein Downstream-Emissionshandel kann, im Vergleich zu einem Upstream-Modell, leichter schrittweise in unterschiedlichen Teilmärkten eingeführt werden [PWC02, S. 32]. Zudem sind anlagen- oder sektorspezifische Ausnahmeregelungen gegenüber einem auf der Upstream-Ebene ansetzenden Emissionshandel prinzipiell einfacher zu gestalten.

Der größte Nachteil eines auf der Downstream-Ebene ansetzenden Zertifikatssystems ist die Menge potenzieller Teilnehmer: Will man die ökonomischen Vorteile eines Emissionshandels ausschöpfen, sollten Emittenten aller Sektoren einbezogen werden. Gerade unter Einschluss der privaten Haushalte und des Verkehrs stößt ein Downstream-Handelssystem aber an die Grenzen der administrativen Handhabbarkeit; die Transaktionskosten für Handel und Überwachung würden prohibitiv hoch werden. Deshalb käme ein reines Downstream-System für den Verkehrssektor nicht in Frage (z.B. [Deu02; ScPe99; PWC02]). Wie man Upstream- und Downstream-Ansätze kombinieren könnte, wird exemplarisch im Synthesebericht Hybrides Handelssystem (Upstream-Downstream) erläutert.
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Emissionshandel im Verkehr (Stand des Wissens: 14.04.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?352548
Literatur
[Deu02] Deuber, Odette Einbeziehung des motorisierten Individualverkehrs in ein deutsches CO2-Emissionshandelssystem, 2002
[PWC02] Hohenstein, Christine; , Pelchen, Dr. Arthur; , Wieler, Barbara Zertifikatehandel im Verkehrsbereich als Instrument zur CO2-Reduzierung, 2002/11
[ScPe99] Petersen, Rudolf, Prof. Dr., Schallaböck, Karl Otto, Dr. Countdown für den Klimaschutz. Wohin steuert der Verkehr?, Wuppertal, 1999/07
[ZEW01] Diaz-Bone, Harald; , Hartmann, Udo; , Höpfner, Ulrich Flexible Instrumente der Klimapolitik im Verkehrsbereich, 2001/04
Rechtsvorschriften
[2003/87/EG] EU-Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
Glossar
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?333592

Gedruckt am Dienstag, 30. Mai 2023 02:44:15