Grundlagen von Emissionshandelssystemen
Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 15.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Emissionshandelssysteme stellen das zentrale Instrument dar, mit dessen Hilfe Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) schrittweise reduziert werden sollen. Die Systeme basieren auf der expliziten Umwandlung eines bisher öffentlichen Gutes, hier der Deposition von Emissionen in der Atmosphäre, in ein privates, übertragbares und damit handelbares Recht. Die Befugnis zum Emissionsausstoß ist von dem individuellen Besitz ausreichend vieler Emissionszertifikate abhängig [Küll08, S. 43].
Der Staat ist dafür zuständig, eine Gesamtmenge an Emissionen festzulegen, für die prinzipiell das Recht zum Ausstoß erworben werden kann. Dadurch, dass die Zertifikate, je nach tatsächlichem Ausstoß, frei gehandelt werden können, entsteht ein Markt. Diesem Markt entzieht der Staat in zunehmenden Umfang Zertifikate und sorgt auf diese Weise dafür, dass sich die Senkung der Emissionen für Akteure des Marktes wirtschaftlich lohnt. Solange der Preis für den Erwerb von Zertifikaten den Preis der Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung des Emissionsausstoßes überschreitet, werden eher Zertifikate gekauft als Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt [SRU2002, S. 232; SRU2002, S. 232].
Emissionshandelssysteme werden als wirkungsvolles Instrument zum Schutz des Klimas eingestuft. Als Kriterien zur Bewertung von Klimaschutzinstrumenten gelten ökonomische Effizienz, dynamische Anreizwirkung, ökologische Treffsicherheit sowie politische Durchsetzbarkeit. Von diesen Kriterien ist lediglich die Erfüllung der politischen Durchsetzbarkeit als diskutabel einzustufen, da stets mit einem großen Widerstand von wirtschaftlichen Akteuren und deren Lobby gegen die Einführung des Emissionshandelssystems zu rechnen ist [Küll08, S. 48 ff.].
Eine grundsätzliche Bedingung für die Funktionsweise des Emissionshandels liegt darin, dass das zu handelnde Gut einen homogenen Charakter hat. Das heißt, dass es sich durch andere Güter der gleichen Art ersetzen lässt und keine räumlichen oder jahreszeitlichen Unterschiede im Aufkommen beziehungsweise der Belastung auftreten. Die Einführung von Emissionshandelssysteme ergibt daher nur für Globalschadstoffe wie Kohlenstoffdioxidäquivalente Sinn [Küll08, S. 43]. Da sich die Kosten zur Vermeidung von Emissionen in den unterschiedlichen Sektoren stark voneinander unterscheiden, ist ein möglichst umfassendes Handelssystem anzustreben. Auf diese Weise kann der Anreiz zum Handeln der Zertifikate und damit dem Einsparen von Emissionen erhöht werden [SRU2002, S.232].
Der Staat ist dafür zuständig, eine Gesamtmenge an Emissionen festzulegen, für die prinzipiell das Recht zum Ausstoß erworben werden kann. Dadurch, dass die Zertifikate, je nach tatsächlichem Ausstoß, frei gehandelt werden können, entsteht ein Markt. Diesem Markt entzieht der Staat in zunehmenden Umfang Zertifikate und sorgt auf diese Weise dafür, dass sich die Senkung der Emissionen für Akteure des Marktes wirtschaftlich lohnt. Solange der Preis für den Erwerb von Zertifikaten den Preis der Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung des Emissionsausstoßes überschreitet, werden eher Zertifikate gekauft als Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt [SRU2002, S. 232; SRU2002, S. 232].
Emissionshandelssysteme werden als wirkungsvolles Instrument zum Schutz des Klimas eingestuft. Als Kriterien zur Bewertung von Klimaschutzinstrumenten gelten ökonomische Effizienz, dynamische Anreizwirkung, ökologische Treffsicherheit sowie politische Durchsetzbarkeit. Von diesen Kriterien ist lediglich die Erfüllung der politischen Durchsetzbarkeit als diskutabel einzustufen, da stets mit einem großen Widerstand von wirtschaftlichen Akteuren und deren Lobby gegen die Einführung des Emissionshandelssystems zu rechnen ist [Küll08, S. 48 ff.].
Eine grundsätzliche Bedingung für die Funktionsweise des Emissionshandels liegt darin, dass das zu handelnde Gut einen homogenen Charakter hat. Das heißt, dass es sich durch andere Güter der gleichen Art ersetzen lässt und keine räumlichen oder jahreszeitlichen Unterschiede im Aufkommen beziehungsweise der Belastung auftreten. Die Einführung von Emissionshandelssysteme ergibt daher nur für Globalschadstoffe wie Kohlenstoffdioxidäquivalente Sinn [Küll08, S. 43]. Da sich die Kosten zur Vermeidung von Emissionen in den unterschiedlichen Sektoren stark voneinander unterscheiden, ist ein möglichst umfassendes Handelssystem anzustreben. Auf diese Weise kann der Anreiz zum Handeln der Zertifikate und damit dem Einsparen von Emissionen erhöht werden [SRU2002, S.232].