Freiwillige versus verpflichtende Kohlenstoffmärkte
Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 15.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Neben staatlich regulierten Kohlenstoffmärkten - sogenannten compliance markets - erlangen auch freiwillige Mechanismen - sogenannten voluntary markets - eine immer größere Bedeutung. Im Falle von staatlich regulierten Märkten erwerben und verkaufen Akteure Zertifikate, um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Teils ist hier sogar die Teilnahme verpflichtend (zum Beispiel für Unternehmen im EU-ETS). Teils ist die Teilnahme aber auch freiwillig und nur die rechtliche Verpflichtung verbindlich, so war es beispielsweise früher im Kyoto-Protokoll: Zwar müssen die Vertragsstaaten eine bestimmte Treibhausreduktionsleistung erbringen. Ob diese durch Teilnahme an der im Kyoto-Protokoll normierten flexiblen Mechanismen (Clean-Development-Mechanismus, Joint Implementation oder Emissionshandel) oder durch eigene Emissionsreduktionsleistung erbracht wurde, stand den Staaten allerdings frei [StAr10, S. 13].
Im Rahmen der voluntary markets können Akteure freiwillig teilnehmen und Zertifikate erwerben, um die eigenen Emissionen auszugleichen (sogenanntes offsetting). Die Zertifikate bilden Emissionsreduktionen in Klimaschutzprojekten ab. So können die Akteure, zum Beispiel private Unternehmen, eigene Emissionen beziehungsweise Emissionen in der Wertschöpfungskette kompensieren, um ihren internen Ansprüchen auf Klimaneutralität nachzukommen. Bekannte Standards im Rahmen des freiwilligen Offsetting sind Gold Standard oder Verra. Diese Offsetting-Standards sind als Crediting-Systeme ausgestaltet [Betz22, S. 3]. Teils sehen freiwillige Standards bezüglich Qualität und Verifikation sogar striktere Vorgaben vor als staatlich regulierte Mechanismen, andere litten unter Qualitätsmängeln. Derzeit stehen insbesondere Waldschutzprojekte stark in der Kritik, ihren Nutzen für das Klima zu hoch einzuschätzen [Betz22, S. 8; OxEn22; FiKn23; Guar23].