Handel mit CO2-Emissionszertifikaten
Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 14.04.2022
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IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Der Handel mit Zertifikaten gilt aufgrund der Heterogenität der Vermeidungskosten im Energie- und Industriesektor als eines der wirtschaftlichsten Instrumente zur Implementierung von Minderungszielen. Durch die Festlegung einer absoluten Emissionsobergrenze in Form von sektorübergreifend zugeteilten Zertifikaten soll eine hohe ökologische Treffsicherheit gewährleistet werden. Aufgrund der Handelbarkeit der Zertifikate zwischen den Emittenten soll sichergestellt werden, dass Emissionen dort vermieden werden, wo dies am kostengünstigsten erzielt werden kann. Durch eine kontinuierliche Absenkung der Menge werden zudem langfristige Anreize gesetzt, in umweltfreundliche Technologien zu investieren. Somit ist auch eine hohe dynamische Effizienz gewährleistet. Auch sind die Transaktionskosten nach erfolgter Implementierung gering, und eine anfänglich kostenlose Vergabe der Zertifikate erhöht die politische Durchsetzbarkeit.
Der Handel mit CO2 Zertifikaten ist auf europäischer Ebene seit dem Jahr 2005 implementiert. Er umfasst Großfeuerungsanlagen über 20 Megawatt sowie Bereiche der Industrie, in denen prozessbedingte CO2-Emissionen auftreten (vgl. Geltungsbereich des Zertifikatesystems). Dem europäischen Emissionshandelsystem sind alle großen Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung, große Industrieanlagen wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke und seit 2012 auch Luftfahrzeugbetreiber verpflichtet [BMUV20]. Das deutsche Emissionshandelsbudget entsprach in dieser ersten Handelsperiode 499 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. In dieser Phase wurden noch keine Emissionszertifikate versteigert. Im Jahr 2008 erfolgte dann der Start in die zweite Handelsperiode, die mit einer deutlichen Reduzierung der zugeteilten Zertifikate einherging. Es durften jährlich nur noch 444 Millionen Tonnen CO2 in Deutschland gehandelt werden. Die dritte Handelsperiode galt im Zeitraum von 2013 bis 2020. In diesem Zeitraum betrug das jährliche deutsche Emissionshandelsbudget 416 Millionen Tonnen CO2. Stromerzeuger mussten die benötigten Emissionsberechtigungen vollständig ersteigern, während andere Branchen noch kostenlose Zuteilungen anhand von Benchmarks erhielten [DEHSt18, S.1f.]. Die vierte Handelsperiode begann im Jahr 2021 und endet 2030. Auch in dieser Periode soll es keine kostenlosen Zuteilungen von Zertifikaten mehr für die Stromerzeugung geben. Die Menge der versteigerten Emissionsberechtigungen wird auf 57 Prozent der Gesamtmenge festgesetzt. Sektoren die besonders von Carbon Leakage bedroht sind erhalten in dieser Periode weiterhin eine kostenlose Zuteilung in der Höhe von 100 Prozent der Menge von Zertifikaten. Diese werden über die Anwendung der EU-einheitlichen Zuteilungsregeln ermittelt [DEHSt19].
Der Handel mit CO2 Zertifikaten ist auf europäischer Ebene seit dem Jahr 2005 implementiert. Er umfasst Großfeuerungsanlagen über 20 Megawatt sowie Bereiche der Industrie, in denen prozessbedingte CO2-Emissionen auftreten (vgl. Geltungsbereich des Zertifikatesystems). Dem europäischen Emissionshandelsystem sind alle großen Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung, große Industrieanlagen wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke und seit 2012 auch Luftfahrzeugbetreiber verpflichtet [BMUV20]. Das deutsche Emissionshandelsbudget entsprach in dieser ersten Handelsperiode 499 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. In dieser Phase wurden noch keine Emissionszertifikate versteigert. Im Jahr 2008 erfolgte dann der Start in die zweite Handelsperiode, die mit einer deutlichen Reduzierung der zugeteilten Zertifikate einherging. Es durften jährlich nur noch 444 Millionen Tonnen CO2 in Deutschland gehandelt werden. Die dritte Handelsperiode galt im Zeitraum von 2013 bis 2020. In diesem Zeitraum betrug das jährliche deutsche Emissionshandelsbudget 416 Millionen Tonnen CO2. Stromerzeuger mussten die benötigten Emissionsberechtigungen vollständig ersteigern, während andere Branchen noch kostenlose Zuteilungen anhand von Benchmarks erhielten [DEHSt18, S.1f.]. Die vierte Handelsperiode begann im Jahr 2021 und endet 2030. Auch in dieser Periode soll es keine kostenlosen Zuteilungen von Zertifikaten mehr für die Stromerzeugung geben. Die Menge der versteigerten Emissionsberechtigungen wird auf 57 Prozent der Gesamtmenge festgesetzt. Sektoren die besonders von Carbon Leakage bedroht sind erhalten in dieser Periode weiterhin eine kostenlose Zuteilung in der Höhe von 100 Prozent der Menge von Zertifikaten. Diese werden über die Anwendung der EU-einheitlichen Zuteilungsregeln ermittelt [DEHSt19].