Handel mit CO2-Emissionszertifikaten
Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 15.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Umweltgüter wie saubere Luft, Trinkwasser oder Wälder (ohne Privatwald) gelten zwar als öffentliche Güter, haben aber die Eigenschaft, dass sie durch private Akteurinnen und Akteure kostenfrei zum eigenen Vorteil genutzt werden können. So mussten zum Beispiel Anlagenbetreibende bisher nicht für die ihnen zugutekommenden Vorteile aus Prozessen mit nachteiligen Treibhausgaseffekten bezahlen. Diese Eigenschaft von Umweltgütern führt häufig zu einer Übernutzung natürlicher Ressourcen und damit zu Umweltschäden und Klimaveränderungen. Das Instrument des Emissionshandels dient der Internalisierung dieser sogenannten externen Effekte, nämlich solcher Auswirkungen, für die aufgrund des fehlenden Marktes keine konventionelle Preisbildung möglich ist. Durch die Internalisierung können die Kosten der Umweltnutzung den verursachenden Akteuren zugewiesen werden, mithilfe des sogenannten Verursacherprinzips [Küll08, S. 39 ff.]. Dadurch sollen Anreize entstehen, die Umweltbelastung und den Ausstoß klimarelevanter Emissionen zu verringern [UBA23g]. Untersuchungen zeigen, dass zur Erreichung der Klimaziele und zur Internalisierung der Umweltkosten deutlich höhere Preise als bisher erforderlich sind. Seit Januar des Jahres 2024 beträgt der Preis in Deutschland 45 Euro je Tonne Kohlenstoffdioxid (CO2) [Piet21; BPA24a].
Bis zu einer politisch festgelegten Höchstgrenze an Gesamtemissionen werden handelbare Emissionszertifikate ausgegeben, die Unternehmen erlauben, eine bestimmte Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2) auszustoßen (Mengenansatz). In der Europäischen Union darf zum Beispiel eine Tonne CO2 pro Zertifikat emittiert werden [bpb16f]. Anders als beispielsweise rein ordnungsrechtliche Instrumente (Gebot, Verbot), ist der Emissionshandel ein marktbasiertes Instrument. Da die Zertifikate handelbar sind, bildet sich ein Preis für den Ausstoß von CO2. Emittierende Marktteilnehmende können selbst entscheiden, ob es kostengünstiger ist, die Emissionen zu verringern oder für sie zu bezahlen. Aufgrund der Heterogenität der Vermeidungskosten werden Emissionsminderungen im Allgemeinen dort vorgenommen, wo sie am kostengünstigsten möglich sind (allokative Effizienz). Die Zertifikate werden tendenziell dort genutzt, wo Emissionsminderungen nur mit höheren Kosten zu erreichen wären [Küll08, S. 47]. Gleichzeitig legt eine absolute Emissionsobergrenze fest, wie viele Emissionen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Auf diese Weise soll die ökologische Treffsicherheit garantiert werden [bpb16f]. Mittels einer kontinuierlichen Absenkung der Menge der ausgegebenen Zertifikate können langfristig Anreize gesetzt werden, in umweltfreundliche Technologien zu investieren [Küll08, S. 51 ff.].
Im Gegensatz zur CO2-Steuer oder zu Umweltabgaben, die zu einer Verteuerung des Emissionsausstoßes führen (Preisansatz), verfolgt der Emissionshandel teils auch zusätzlich den oben beschriebenen Mengenansatz [Küll08, S. 42 ff., S. 49]. Somit können CO2-Emissionen auch in der Nutzungsphase absolut begrenzt werden und Rebound-Effekte verhindert werden [Piet21]. Aber auch durch einen Emissionshandel steigen die Preise: Zwar kauft die Bevölkerung nicht unmittelbar Zertifikate. Dennoch verteuert sich durch die Weitergabe der Mehrkosten der Preis CO2-intensiver Produkte. Dies soll zur Senkung des Verbrauchs von CO2-intensiven Produkten und zum Umstieg auf klimafreundliche Produkte anregen [UBA23h]. Ob eine Verhaltensänderung erfolgt, ist neben anderen Faktoren von der Preiselastizität der Nachfrage abhängig. Gleichzeitig kann die Akzeptanz der Einführung von Emissionshandelssystemen durch eine Rückerstattung an die Bevölkerung, etwa über Pro-Kopf-Pauschalen oder die Unterstützung besonders Betroffener, erhöht werden [Blum19].
Im Gegensatz zur CO2-Steuer oder zu Umweltabgaben, die zu einer Verteuerung des Emissionsausstoßes führen (Preisansatz), verfolgt der Emissionshandel teils auch zusätzlich den oben beschriebenen Mengenansatz [Küll08, S. 42 ff., S. 49]. Somit können CO2-Emissionen auch in der Nutzungsphase absolut begrenzt werden und Rebound-Effekte verhindert werden [Piet21]. Aber auch durch einen Emissionshandel steigen die Preise: Zwar kauft die Bevölkerung nicht unmittelbar Zertifikate. Dennoch verteuert sich durch die Weitergabe der Mehrkosten der Preis CO2-intensiver Produkte. Dies soll zur Senkung des Verbrauchs von CO2-intensiven Produkten und zum Umstieg auf klimafreundliche Produkte anregen [UBA23h]. Ob eine Verhaltensänderung erfolgt, ist neben anderen Faktoren von der Preiselastizität der Nachfrage abhängig. Gleichzeitig kann die Akzeptanz der Einführung von Emissionshandelssystemen durch eine Rückerstattung an die Bevölkerung, etwa über Pro-Kopf-Pauschalen oder die Unterstützung besonders Betroffener, erhöht werden [Blum19].