Politische Durchsetzbarkeit politischer Maßnahmen
Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 16.02.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Das Kriterium der politischen Durchsetzbarkeit bezieht sich auf reale oder erwartete Widerstände gegen bestimmte umweltpolitische Instrumente durch Öffentlichkeit, Politik und Wirtschaft. Sie ist von hoher Relevanz für die Umsetzung einer effizienten und treffsicheren Umweltpolitik. Nach Wicke [Wic93, S. 403] beeinflussen folgende Kriterien die politische Akzeptanz von umweltpolitischen Maßnahmen:
- Die Bevorzugung oder Benachteiligung gesellschaftlicher Gruppen
- Die Interessenlage politischer Parteien und Gebietskörperschaften
- Das Ausmaß der Vertrautheit von Politik und Öffentlichkeit mit dem Instrument
- Die Be- oder Entlastung von öffentlichen Haushalten
Diese Kriterien basieren zum einen auf praktischer Erfahrung, zum anderen auf theoretischen Ansätzen der Polit-Ökonomie.
Die traditionelle Umweltökonomie geht unter Annahme eines wohlfahrtsmaximierenden Staates im Allgemeinen von der Überlegenheit von Marktinstrumenten im Vergleich zu ordnungsrechtlichen und auf Freiwilligkeit basierenden Ansätzen aus [Fees07, S. 69; Weim95, S. 195]. So werden freiwilligen Selbstverpflichtungen oft nicht oder nur unzulänglich umgesetzt, wie zum Beispiel die gescheiterte Selbstverpflichtung zur CO2-Reduktion auf durchschnittlich 140 g CO2/km des Dachverbandes der europäischen Autobauer ACEA bis zum Jahr 2008 [BMU07f]. Zudem benötigen ordnungsrechtliche Instrumente einen hohen Informationsgrad für die Verwaltung und reagieren auf veränderte Anforderungen oft weniger flexibel als marktbasierte Instrumente.
Die traditionelle Umweltökonomie geht unter Annahme eines wohlfahrtsmaximierenden Staates im Allgemeinen von der Überlegenheit von Marktinstrumenten im Vergleich zu ordnungsrechtlichen und auf Freiwilligkeit basierenden Ansätzen aus [Fees07, S. 69; Weim95, S. 195]. So werden freiwilligen Selbstverpflichtungen oft nicht oder nur unzulänglich umgesetzt, wie zum Beispiel die gescheiterte Selbstverpflichtung zur CO2-Reduktion auf durchschnittlich 140 g CO2/km des Dachverbandes der europäischen Autobauer ACEA bis zum Jahr 2008 [BMU07f]. Zudem benötigen ordnungsrechtliche Instrumente einen hohen Informationsgrad für die Verwaltung und reagieren auf veränderte Anforderungen oft weniger flexibel als marktbasierte Instrumente.
Die Polit-Ökonomie hingegen gibt das neoklassische Paradigma vom Staat als wohlfahrtsmaximierender Institution auf und weitet den ökonomischen Ansatz des eigennützigen Handelns von Wirtschaftssubjekten auf die Bereiche der Politik und der Verwaltung aus. Durch Rentenstreben wird damit auch der Einsatz verkehrspolitischer Instrumente denkbar, die zum Beispiel die Kontrollmacht einer Bürokratie, den Gestaltungseinfluss einer Politikerin oder eines Politikers beziehungsweise die materielle Besserstellung einer Anspruchsgruppe einseitig ausweiten, anderen Instrumenten jedoch nach Effizienz und/oder ökologischer Treffsicherheit unterlegen sind. Neben diesen Motiven können auch außerökonomische Beweggründe, wie ethische Bedenken gegen den "Ausverkauf" von Umweltgütern, Aspekte der Verteilungsgerechtigkeit und Umsetzung des Verursacherprinzips eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen [FrSch97, S. 155].
Diese Gründe machen deutlich, dass auch ein normativ-theoretisch überlegenes Instrument an seiner mangelnden Praxistauglichkeit scheitern kann. Um dem Anspruch von Realitätsnähe und Umsetzbarkeit gerecht zu werden, muss die politische Durchsetzbarkeit von Instrumenten als zusätzliches Bewertungskriterium berücksichtigt werden.