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Beispiel: Wissenstransfer

Erstellt am: 13.08.2010 | Stand des Wissens: 14.07.2023
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Forschung und Entwicklung und der damit verbundene technische und gesellschaftliche Fortschritt stellen die entscheidenden Determinanten für den Wohlstand moderner Volkswirtschaften dar. Das Gut Wissen selbst zeichnet sich aber durch Nicht-Rivalität im Konsum aus, das heißt seine Verwendung schmälert nicht die Nutzungsmöglichkeiten eines Zweiten. Dies ändert sich aber, wenn dieses Wissen genutzt wird, um marktwirtschaftlich gehandelte Produkte herzustellen. Weiterhin sind die Grenzkosten der Weitergabe von Wissen nahe Null, so dass dies auch den Preis für Wissen in einer Marktwirtschaft darstellt. Damit ist die Produktion von Wissen ohne einen ausreichenden Schutz gegen die Verwendung durch Dritte aus rein monetärer Sicht nicht lohnenswert [Quelle: Shy96]. Als Ergebnis kommt es zu einer Unterversorgung der Volkswirtschaft mit Wissen bzw. mit innovativen Produkten.

Andererseits führt jedoch die nahezu kostenlose Weitergabe und Verwendung von Wissen durch Dritte auch zu einem Erhalt wettbewerblicher Märkte. Insbesondere kleine Firmen sind oftmals nicht in der Lage, teure Forschungsaufwendungen, welche immer mit dem Risiko des Totalverlustes behaftet sind, aufzuwenden. Somit bietet die Nachahmung von innovativen Produkten die Möglichkeit, ein ähnliches oder vergleichbares Produkt zu deutlich niedrigeren Kosten auf dem Markt anzubieten. Dies führt, wenn auch mit einer zeitlichen Verzögerung, zu einem anhaltenden Wettbewerb.

Bei der Korrektur möglicher externer Effekte aus der Bereitstellung von Wissen muss der Staat somit gegenläufige Effekte berücksichtigen. Einerseits werden Firmen ohne einen ausreichenden Schutz geistigen Eigentums Innovationen nicht oder nur unzureichend bereitstellen, was langfristig zu beträchtlichen Wohlfahrtsverlusten führen würde. Andererseits würde ein vollständiger und zeitlich unbegrenzter Schutz geistigen Eigentums durch das Schaffen von Monopolen beträchtliche Wohlfahrtsverluste auf Seiten der Konsumenten nach sich ziehen.

Eine Möglichkeit, die private Bereitstellung von Wissen auch aus monetärer Sicht für Individuen und Firmen attraktiv zu gestalten besteht in der Einführung von Patenten. Dabei wird dem Innovator für eine begrenzte Dauer das alleinige Recht an der Nutzung der Innovation gewährt. Es wird also ein staatlich geschütztes, aber zeitlich begrenztes Monopol gewährt. Dadurch werden Anreize geschaffen, Wissen und Innovationen zu produzieren und alleinig die Gewinne abzuschöpfen. Die Patentdauer ist begrenzt, da der Staat die mit einem Monopol verbundenen Wohlfahrtsverluste begrenzen muss. Es findet also eine Abwägung statt, zwischen den erwarteten Wohlfahrtsverlusten aus einer zu niedrigen Bereitstellung von Wissen und Innovation und möglichen Wohlfahrtsverlusten durch einen Monopolisten [Quelle: Shy96]. Weitere mögliche Internalisierungsinstrumente bestehen in der Pigou-Subventionierung für die Bereitstellung von Wissen, der öffentlichen Bereitstellung und der verpflichtenden Lizensierung an weitere Marktteilnehmer. Auf diese Instrumente wird in der Wissenslandkarte Internalisierung positiver externer Effekte näher eingegangen.
Glossar
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[Shy96] Oz Shy Industrial Organization: Theory and Applications, Ausgabe/Auflage 7, The Mit Press , 2001, ISBN/ISSN B000OQCQ4S
Glossar
Grenzkosten Die Grenzkosten des Faktoreinsatzes bezeichnen die zusätzlichen Kosten, die für den Einsatz jeweils einer zusätzlichen Faktoreinheit entstehen oder anders ausgedrückt: sie bezeichnen die Kosten der jeweils "letzten" Faktoreinheit. Da nur die variablen Kosten sich verändern, gehen auch nur diese in die Grenzkosten ein. Fixe Kosten werden nicht berücksichtigt. Die Grenzkosten des Faktoreinsatzes entsprechen im allgemeinen, d.h. bei proportionalen variablen Kosten, den variablen Durchschnittskosten. Weist jedoch die Funktion der variablen Kosten einen diskontinuierlichen Verlauf auf, weil bspw. ab einer bestimmten Grenze variable Abschreibungen entstehen, dann müssen die variablen Kosten der letzten Faktoreinheit zur Bestimmung der Grenzkosten herangezogen werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?328943

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 02:28:56