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Konzept der Unterlassungskosten

Erstellt am: 13.08.2010 | Stand des Wissens: 14.07.2023
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Der Unterlassungskostenansatz wird auch als Standard-Preis-Ansatz bezeichnet. Dieser Ansatz wird verwendet, wenn keine gesicherten Erkenntnisse über den Zusammenhang von Konzentrationsänderung und Schaden (Schadensfunktion), aber allgemein anerkannte Ziel- oder Standardwerte, existieren.

Als Kosten der externen Effekten werden nach dem Unterlassungskostenansatz diejenigen Kosten angenommen, welche bei einer Vermeidung der Immissionen entstehen würden. Dazu werden Kosten ermittelt, um Emissionen durch gegebene Technologien zu vermeiden oder die Konzentration der Schadstoffe nach deren Emission auf den Ursprungswert oder einen anerkannten Zielwert zu veringern.

Nach dem Unterlassungskostenansatz werden zum Beispiel die externen Kosten der Lärmerhöhung durch einen Straßenausbau wie folgt bewertet.
  1. Zunächst muss die Lärmerhöhung durch den zusätzlichen Straßenverkehr bestimmt werden.
  2. Nun müssen Techniken ermittelt werden, um die Lärmemission zu mindern. Möglichkeiten wären: Lärmschutzwände, Flüsterasphalt oder fahrzeugseitige Lärmreduktion.
  3. Nun muss die günstigste Alternative ausgewählt werden. Bei starken zusätzlichen Lärmemissionen wären dies beispielsweise Lärmschutzwände.

Die Kosten dieser günstigsten Alternative zur Wiederherstellung der ursprünglichen Lärmbelastung sind nun die veranschlagten Unterlassungskosten.

Problematisch ist vor allem die Wahl der Technologie. So gibt es etwa externe Effekte (zum Beispiel radioaktive Abfälle), die sich nicht durch Anwendung von Technologien komplett ausgleichen lassen. Des Weiteren muss die günstigste Technologie ausgewählt werden, da es sonst leicht zu einer Überschätzung der Kosten kommen kann.
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Glossar
Externe Kosten Kosten, die nicht vom eigentlichen Verursacher, sondern von der Allgemeinheit getragen werden und deshalb nicht in den Marktpreisen enthalten sind, werden als externe Kosten bezeichnet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?328910

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 08:52:39