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Umweltzonen als Maßnahme zum Schutz vor Feinstaub

Erstellt am: 31.07.2010 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Seit Januar 2008 richten zahlreiche deutsche Städte Umweltzonen ein, die dazu beitragen sollen, die Luftqualität in diesen Zonen durch eine Reduktion des Feinstaubs zu verbessern. Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasnormen für Feinstaubemissionen einhalten und mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind.
Die Umweltzonen werden mit einem rechteckigen Schild gekennzeichnet und signalisieren zunächst ein generelles Fahrverbot. Auf einem Zusatzschild werden die Umweltplaketten der Fahrzeuge angezeigt, die von dem Verkehrsverbot befreit sind. Fahrzeuge, die zwar einer erlaubten Schadstoffgruppe angehören, aber keine Plakette besitzen, dürfen keine Umweltzone durchfahren. Die zugeteilte Plakettenfarbe richtet sich nach der im Fahrzeugschein eingetragenen Abgasnorm des Fahrzeuges. Die Fahrzeuge erhalten, je nach Schadstoffgruppe, entweder gar keine Plakette, oder eine rote, eine gelbe oder eine grüne Plakette. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, unterliegen ebenfalls der Kennzeichnungspflicht (dazu § 6 der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung [35. BImSchV]).
kennzeichnung-verkehrsverbotszone.PNGAbb. 1: Zeichen 270.1 (Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen) mit Zusatzzeichen (Schadstoffgruppen, die vom Fahrverbot ausgenommen sind) und Zeichen 270.2 (Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen) [StVO, Anlage 2]
Die Einhaltung der Fahrverbote wird üblicherweise von der Polizei im fließenden Verkehr und vom Ordnungsamt im ruhenden Verkehr kontrolliert. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet [GEMB15].
Ende 2021 gab es 56 Umweltzonen in Deutschland. Fast alle Umweltzonen erlauben die Einfahrt ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette. Die einzige Ausnahme bildet Neu-Ulm, dort ist auch Autos mit gelber Plakette die Einfahrt gestattet [UBA21l].

In der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung [35. BImSchV] werden allgemeine Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht geregelt. Diese betreffen beispielsweise Krankenwägen und Polizeifahrzeuge. Jede Stadt kann zudem ihre eigenen Ausnahmen festlegen und Fahrzeugbesitzer können auch Einzelanträge für eine Ausnahmeregelung stellen.
umweltzonen-in-deutschland.pngAbb. 2: Umweltzonen in Deutschland (Stand: Februar 2018) [Uba15a] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Feinstaub im Straßenverkehr (Stand des Wissens: 18.01.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?327453
Literatur
[GEMB15] Climate Company- GEMB Gesellschaft für Emissionsmanagement und Beratung mbH Umweltplakette, 2015
[Uba15a] Umweltbundesamt (Hrsg.) Umweltzonen in Deutschland, 2016/05/26
[UBA21l] Umweltbundesamt (Hrsg.) Umweltzonen in Deutschland, 2021
Rechtsvorschriften
[35. BImSchV] Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?327363

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 21:46:27