Umweltzonen als Maßnahme zum Schutz vor Feinstaub
Erstellt am: 31.07.2010 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Seit Januar 2008 richten zahlreiche deutsche Städte Umweltzonen ein, die dazu beitragen sollen, die Luftqualität in diesen Zonen durch eine Reduktion des Feinstaubs zu verbessern. Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasnormen für Feinstaubemissionen einhalten und mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind.
Die Umweltzonen werden mit einem rechteckigen Schild gekennzeichnet und signalisieren zunächst ein generelles Fahrverbot. Auf einem Zusatzschild werden die Umweltplaketten der Fahrzeuge angezeigt, die von dem Verkehrsverbot befreit sind. Fahrzeuge, die zwar einer erlaubten Schadstoffgruppe angehören, aber keine Plakette besitzen, dürfen keine Umweltzone durchfahren. Die zugeteilte Plakettenfarbe richtet sich nach der im Fahrzeugschein eingetragenen Abgasnorm des Fahrzeuges. Die Fahrzeuge erhalten, je nach Schadstoffgruppe, entweder gar keine Plakette, oder eine rote, eine gelbe oder eine grüne Plakette. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, unterliegen ebenfalls der Kennzeichnungspflicht (dazu § 6 der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung [35. BImSchV]).
Die Einhaltung der Fahrverbote wird üblicherweise von der Polizei im fließenden Verkehr und vom Ordnungsamt im ruhenden Verkehr kontrolliert. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet [GEMB15].
Ende 2021 gab es 56 Umweltzonen in Deutschland. Fast alle Umweltzonen erlauben die Einfahrt ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette. Die einzige Ausnahme bildet Neu-Ulm, dort ist auch Autos mit gelber Plakette die Einfahrt gestattet [UBA21l].
In der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung [35. BImSchV] werden allgemeine Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht geregelt. Diese betreffen beispielsweise Krankenwägen und Polizeifahrzeuge. Jede Stadt kann zudem ihre eigenen Ausnahmen festlegen und Fahrzeugbesitzer können auch Einzelanträge für eine Ausnahmeregelung stellen.
In der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung [35. BImSchV] werden allgemeine Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht geregelt. Diese betreffen beispielsweise Krankenwägen und Polizeifahrzeuge. Jede Stadt kann zudem ihre eigenen Ausnahmen festlegen und Fahrzeugbesitzer können auch Einzelanträge für eine Ausnahmeregelung stellen.
![Abb. 2: Umweltzonen in Deutschland (Stand: Februar 2018) [Eintrag-Id:399205] umweltzonen-in-deutschland.png](/servlet/is/327363/umweltzonen-in-deutschland.png)