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Feinstaub im Straßenverkehr

Erstellt am: 30.07.2010 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Unter den Begriff Feinstaub fallen alle festen Teilchen (Partikel), deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 µm ist. [UBA18u]
Feinstaub kann aus natürlichen Quellen stammen oder durch vom Menschen verursachte Prozesse entstehen. Natürliche Quellen sind unter anderem Bodenerosion, Wald- und Buschfeuer, sowie Pollen und organische Reste. Vom Menschen verursachter Feinstaub entsteht vor allem in diversen Verbrennungsprozessen, unter anderem zur Energiegewinnung oder zum Heizen. Entsprechend entsteht auch Feinstaub im Straßenverkehr vorrangig durch den Verbrennungsprozess im Motor, aber auch durch Abrieb von Reifen, Bremsen und Fahrbahnen.

Zu den positiven Effekten von Staubpartikeln zählt, dass sie Mineralien über teils weite Strecken transportieren, die Landpflanzen und Algen mit Nährstoffen versorgen. Gleichermaßen werden mit den Staubpartikeln jedoch Schadstoffe und Mikroorganismen transportiert, die durch Einatmung zu Krankheiten führen können. Die Art der Auswirkungen auf die Gesundheit wird von zwei Faktoren determiniert: der Größe sowie der Toxizität der Partikel. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer können sie in die Atemwege eindringen. Ultrafeine Partikel können sogar bis in den Blutkreislauf übergehen. Die Belastung für den Körper ist dann besonders schwerwiegend, wenn sich an der Oberfläche der Feinstaubpartikel Schwermetalle oder Krebs erregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) anlagern. Feinstaub führt nachweislich zu einer Verstärkung von Allergiesymptomen und asthmatischen Anfällen, zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bei einer andauernden, starken Belastung zu einer Staublunge sowie Lungenkrebs.

Die Europäische Union hat daher im Jahr 1999 erstmals Grenzwerte für Feinstaubpartikel im Rahmen der Richtlinie [EU1999/30] erlassen. Auf nationaler Ebene wurden die Vorgaben mit der 7. Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes umgesetzt [BImSchG]. Zur Einhaltung der Grenzwerte und der damit verbundenen Reduktion der Feinstaubbelastung ist eine Reihe von Gegenmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der unterschiedlichen Entstehungsursachen des Feinstaubs im Straßenverkehr ist eine Ko-Existenz verschiedener Maßnahmen notwendig. Dabei ist zu beachten, dass Feinstaubpartikel in der Luft über weite Distanzen transportiert werden können. Rein lokale Maßnahmen führen daher zu keiner nachhaltigen Senkung der Feinstaubbelastung.

Die wirksamste Maßnahme zur Reduktion der Feinstaubemissionen aus dem Abgas von Fahrzeugen ist der Einsatz von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeugen. Auch Fahrzeuge mit direkt einspritzenden Benzinmotoren werden zunehmend mit Partikelfiltern ausgestattet.

Als weiteres Instrument zur Reduktion der Feinstaubbelastung sind in vielen Städten seit 2008 Umweltzonen eingerichtet worden. Nur Fahrzeuge, die mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind, dürfen in die Umweltzonen einfahren. Die Vergabe der Plaketten richtet sich nach der im Fahrzeugschein eingetragenen Abgasnorm. Ein gewisser, aber nicht sehr hoher Effekt der Feinstaubreduktion konnte für Umweltzonen nachgewiesen werden [BoJi14].
Daneben gibt es eine Reihe von straßenseitigen Maßnahmen, um bereits entstandenen Feinstaub daran zu hindern, in die Luft zu geraten, oder um ihn wieder aus der Luft zu holen. Hierzu zählen Lösungsansätze wie die Straßenbewässerung, die Bepflanzung von Mittelstreifen mit Moosen oder Tunnelfilter. Nicht alle dieser Maßnahmen führen jedoch zu einem nachhaltigen Erfolg.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Feinstaub im Straßenverkehr (Stand des Wissens: 18.01.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?327453
Literatur
[BoJi14] Boltze, Manfred, Jiang, Wei, Groer, Stefan, Scheuvens, D Analyse der Wirksamkeit von Umweltzonen hinsichtlich Feinstaub- und Stickstoffoxidkonzentrationen, veröffentlicht in Straßenverkehrstechnik, Ausgabe/Auflage 58, 2014/04/01
[UBA18u] Umweltbundesamt (Hrsg.) Was ist Feinstaub?, 2018
Rechtsvorschriften
[BImSchG] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
[EU1999/30] EU-Richtlinie 1999/30/EG
Glossar
HC
= hydrocarbons, zu Deutsch: Kohlenwasserstoffe. Als Kohlenwasserstoffe werden in der Chemie Verbindungen bezeichnet, die ausschließlich Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H) im Molekül enthalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?327286

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 15:02:38