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Stellplätze für Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr an Fernstraßen

Erstellt am: 04.06.2010 | Stand des Wissens: 21.06.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Eine Sonderform von Fahrgemeinschaften sind solche, die sich auf den Stellplätzen der Autobahnanschlussstellen bilden. Dabei erfolgt die Anfahrt aller Teilnehmer grundsätzlich zunächst mit dem eigenen Pkw - die Pkw der Mitfahrer verbleiben anschließend den ganzen Tag auf dem Sammelstellplatz.

Hierzu wurden bereits Anfang der 1980er Jahre primär in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Parkplätze für Fahrgemeinschaften oder "P+M-Anlagen" (Parken und Mitnehmen) geschaffen und als solche kennzeichnet [DHHK98].

Obwohl für diese Anlagen oft wesentlich mehr Stellplätze eingeplant wurden, als nach bisheriger Nachfrage ("Wildparken") benötigt wurden, waren sie in der Regel nach kurzer Zeit gut angenommen und ausgelastet. Reinke berichtet von einer Anlage bei der rund 28 Prozent der zufahrenden Pkw von neuen Teilnehmern von Fahrgemeinschaften stammen [Reinke85].
Erhebungen in Hamburg und Baden-Württemberg haben durchschnittliche Auslastungen von 50-60 Prozent ergeben, wobei es hier große Spannweiten gibt [GeRo01, DHHK98].

Im Rahmen des EU-Projektes ICARO wurden 1998 im Raum Salzburg entlang von Zufahrtsrouten 13 Parkplätze für Fahrgemeinschaften neu angeboten und eine Vermittlungszentrale eingerichtet [RoMe99].

Wesentliche Erkenntnisse zu Stellplätzen von Fahrgemeinschaften an Straßen sind:
  • Stellplätze für Fahrgemeinschaften dienen vor allem Fernpendlern: Die Anfahrt zum Stellplatz und die gemeinsam zurückgelegte Wegstrecke betragen zusammen im Durchschnitt rund 60-80 Kilometern. Die gemeinsam zurückgelegte Strecke ist dabei rund dreimal so lang wie die Zulaufstrecke (Zulaufstrecke: rund 14 Kilometer [Reinke85] oder rund 19 Kilometer [GeRo01]; gemeinsame Wegstrecke: rund 46 Kilometer [Reinke85] und rund 55 km [GeRo01]).
  • Eine Abwanderung vom ÖPNV ist kaum messbar: Laut [GeRo01] fuhren von den Nutzern von Fahrgemeinschaften mit Treffpunkt an einem Stellplatz 0,5 Prozent zuvor mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Arbeit, während 40 Prozent vorher alleine im Pkw fuhren.
  • In der Regel bilden Angehörige einer Berufsgruppe eine Fahrgemeinschaft. Bauarbeiter und Monteure sind mit 39 Prozent am häufigsten vertreten. Selten vertreten sind Büroberufe (18 Prozent) [GeRo01].
  • 74 Prozent der Fahrgemeinschaften fahren jeden Tag, 19 Prozent an 2-4 Tagen je Woche [GeRo01].
  • 58 Prozent der Fahrgemeinschaften bestehen länger als ein Jahr [GeRo01].
  • Ein Vorteil der abgelegenen Lage dieser Stellplätze ist, dass keine "Fremdnutzung" durch Anlieger und weitere erfolgt.
  • Nachteilig ist, dass die soziale Kontrolle gering ist. Dies erklärt in Teilen auch eine geringe Akzeptanz bei Frauen (unter 20 Prozent der Nutzer [DHHK98]).
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr (Stand des Wissens: 21.06.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56871
Literatur
[DHHK98] H. Dürholt , R. Hamacher , H. Hautzinger , B. Krämer , L. Neumann , Th. Pischner , B. Schaaf Strategien zur Erhöhung des Besetzungsgrades im Pkw-Verkehr, Heilbronn, 1998/06
[GeRo01] Gehm, Cornelia, v. Rohr, Götz Fahrgemeinschaftsparkplätze an Autobahnanschlussstellen, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen, Ausgabe/Auflage 10/2001, 2001
[Reinke85] Reinke, Volkmar Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr - Möglichkeiten und Grenzen der Förderung, Dortmund, 1985, ISBN/ISSN 3-88211-050-3
[RoMe99] Roider, Oliver, Meschnik, Michael, Sammer, Gerd, ICARO - Ein EU-Forschungsprojekt am Beispiel "Fahrgemeinschaften in Salzburg", veröffentlicht in Schnittstellen im Mobilitätsmanagement, Ausgabe/Auflage 1, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur Gutenbergstraße 59, 44139 Dortmund, 2000, ISBN/ISSN 3-929797-60-7
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Besetzungsgrad Unter Besetzungsgrad wird die Auslastung von Verkehrsmitteln verstanden. Im Öffentlichen Personennahverkehr entspricht das Platzangebot dabei i. d. R. der Summe aus den Sitzplätzen und 4 Plätzen je m² Stehfläche. Der Besetzungsgrad wird hierbei in % angegeben. Er liegt im Durchschnitt bei rd. 20 % und erreicht in der Spitze Werte zwischen 80 und 100 %. Vor allem bei besonderen Veranstaltungen kann der Besetzungsgrad im ÖPNV auch über 100 % betragen. In Analogie hierzu wird auch im Individualverkehr oft dieser Begriff verwendet; damit sind jedoch häufig die Anzahl der (durchschnittlich) im Auto befindlichen Personen gemeint (z. B. 1,2 Personen) und nicht die Platzauslastung. Zum Teil wird daher auch der Begriff "Besetzungszahl" verwendet. Der Quotient aus der Summe der Personenfahrten im Pkw und der Anzahl der Pkw-Fahrten wird auch als "ungewichteter Besetzungsgrad" bezeichnet. Daneben gibt es den seltener verwendeten "gewichteten Besetzungsgrad", der die Fahrtlängen berücksichtigt. Da mit zunehmender Fahrtlänge die Besetzung höher ist, liegt der gewichtete Besetzungsgrad um ca. 0,1 höher als der ungewichtete.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?321060

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 00:16:07