Akteur*innen im Bereich der Schienenverkehrslärmbekämpfung
Erstellt am: 21.04.2010 | Stand des Wissens: 30.01.2025
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH
Zahlreiche Institutionen sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene bemühen sich aktiv darum, die durch den Schienenverkehr hervorgerufene Lärmbelastung zu reduzieren. Im Folgenden sollen die wichtigsten Akteure vorgestellt werden.
Für die Bundesrepublik Deutschland sind auf staatlicher und supranationaler Ebene vor allem das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDVI) sowie die EU von Bedeutung. Beide wirken durch verpflichtende Vorgaben und ihre Wirtschafts- und Forschungsförderungsmaßnahmen auf den Eisenbahnverkehr, insbesondere mit Blick auf die Lärmthematik, ein.
Neben den allgemeinverbindlichen Lärmschutzbestimmungen, die beispielsweise eine effektive Lärmvorsorge bei Neu- und Ausbaustrecken im deutschen Eisenbahnnetz vorschreiben, ist der Bund, vertreten durch das BMDV, vor allem durch due Förderung der Güterwagenumrüstung von lauten Grauguss-Bremssohlen auf leisere Verbundstoff-Bremssohlen und die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegenaktiv.
Zudem unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWi - ebenso im Bereich der Wirtschafts- und Forschungsförderung - gezielt die Entwicklung lärmreduzierender beziehungsweise lärmvermeidender Technologien [DBAG08l].
Hauptakteur bei der Schienenlärmbekämpfung auf nationaler Ebene ist der Deutsche Bahn AG Konzern (DB AG). Er formulierte im Jahr 2000 das Ziel, die Lärmbelastungen bis 2020 zu halbieren. Zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sieht er sich jedoch fast ausschließlich auf Mittel des Bundes angewiesen. Die DB AG ist im Bereich sämtlicher oben genannten Maßnahmen des Bundes aktiv. [DBAG09e, S. 164; DBAG09d; DBAG07b]
Die Europäische Union verabschiedete mit der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm", der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie" im Jahr 2002 ein supranationales Regelwerk, das sämtliche Verkehrsträger sowie den Industrielärm adressiert. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten regelmäßige Schallimmissionskartierungen der besonders stark betroffenen Gebiete beziehungsweise Strecken und schreibt darauf aufbauende Aktionsprogramme zu einer angemessenen Lärmbelastungsreduzierung vor. Für neu zugelassene beziehungsweise erneuerte oder umgerüstete, auf dem transeuropäischen Eisenbahnnetz verkehrende Schienenfahrzeuge liegen seitens der EU mit den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) verbindliche Vorgaben zu den maximal zulässigen Geräuschemissionen vor [2008/232/EG; 2011/229/EU]. Außerdem unterstützt die EU durch Forschungs- und Demonstrationsvorhaben die Umrüstung des vorhandenen Güterwagenparks auf lärmreduzierende Bremssysteme [EG 2002/49; EUKOM08e].
Im internationalen, nichtstaatlichen Kontext sei noch auf den Internationalen Eisenbahnverband (UIC) verwiesen, dessen "Aktionsprogramm Lärmreduktion Güterverkehr" bereits 1998 ins Leben gerufen wurde [UIC07d, S. 4]. Einen wichtigen Beitrag zur Lärmminderung leistete der UIC mit der Zulassung der LL-Bremssohle im Juni 2013. Eine nationale Zulassung des Bremsbelags durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) war somit nicht erforderlich. [EBA13c]