Barrierefreiheit und Denkmalschutz
Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Denkmalschutz und Barrierefreiheit sind gleichberechtigte öffentliche Anliegen.
Baudenkmäler sind Kulturgut und wie historische Stadtbereiche Elemente der Unverwechselbarkeit einer Stadt. Sie haben damit einen hohen kommunal- und gesellschaftspolitischen Stellenwert. Die unterschiedlichen Anforderungen einzelner Nutzergruppen stehen teilweise im Widerspruch zur Bewahrung des Überlieferten.
Folgende Zielkonflikte hinsichtlich der Straßenraumgestaltung zwischen Barrierefreiheit und Denkmalschutz können bestehen [BMVBW00c]:
Baudenkmäler sind Kulturgut und wie historische Stadtbereiche Elemente der Unverwechselbarkeit einer Stadt. Sie haben damit einen hohen kommunal- und gesellschaftspolitischen Stellenwert. Die unterschiedlichen Anforderungen einzelner Nutzergruppen stehen teilweise im Widerspruch zur Bewahrung des Überlieferten.
Folgende Zielkonflikte hinsichtlich der Straßenraumgestaltung zwischen Barrierefreiheit und Denkmalschutz können bestehen [BMVBW00c]:
- Bei der Straßenraumaufteilung werden aus Sicht des Deckmalschutzes häufig schmale Gehwege mit Hochbord bevorzugt.
- Historische Pflasterungen entsprechen hinsichtlich ihrer Oberfläche (Ebenheit, Rauheit und andere) häufig nicht den heutigen Mindestanforderungen für eine barrierefreie Gehweggestaltung.
- Treppen gehören häufig zur historischen Stadtgestaltung und bilden dabei das größte Hindernis für mobilitätseingeschränkte sowie behinderte Personen.
- Heutige Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum erfordern eine Ausstattung mit Beleuchtung und sanitären Anlagen. Diese Einrichtungen stehen oftmals im Widerspruch zum Denkmalschutz.
- Barrierefreie Anlagen des ÖPNV sind oftmals nur problematisch mit dem historischen Stadtbild vereinbar.
Rechtlich garantierte Belange von Barrierefreiheit und Denkmalschutz stehen oft im Widerspruch. Deshalb müssen Denkmalschützer, Stadtgestalter und Verkehrsplaner notfalls individuelle ortseigene Lösungen erarbeiten.
Lösungen, die sowohl die Belange von Mobilitätsbehinderten als auch des Denkmalsschutzes berücksichtigen, sind häufig nur durch Kompromisse möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Erhaltung historischer Stadtbereiche nicht die Erfüllung zeitgemäßer Funktionen ausschließen darf. Städtische Räume sind immer schon einer ständigen Anpassung an die zeitlich wechselnden Nutzungsansprüche unterworfen. Daher ist mit der barrierefreien Gestaltung dieser Räume nicht grundsätzlich ein Widerspruch verbunden [BMVBW00c].
Lösungsansätze
Lösungen, die sowohl die Belange von Mobilitätsbehinderten als auch des Denkmalsschutzes berücksichtigen, sind häufig nur durch Kompromisse möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Erhaltung historischer Stadtbereiche nicht die Erfüllung zeitgemäßer Funktionen ausschließen darf. Städtische Räume sind immer schon einer ständigen Anpassung an die zeitlich wechselnden Nutzungsansprüche unterworfen. Daher ist mit der barrierefreien Gestaltung dieser Räume nicht grundsätzlich ein Widerspruch verbunden [BMVBW00c].
Lösungsansätze
- zur barrierefreien Gestaltung des Straßenraumes,
- zur Integration des barrierefreien ÖPNV in historische Bereiche,
- zu Informations- und Orientierungssystemen und
- zur Möblierung des öffentlichen Raumes
unter Berücksichtigung der historischen Bezüge werden in der Schriftenreihe "Direkt" des BMVBW im Heft 55 "Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Niederflur-ÖPNV in historischen Bereichen" [BMVBW00c] sowie in den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) [HBVA11] der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) genannt.
Generell ist davon auszugehen, dass auch künftig weiterer Untersuchungsbedarf, insbesondere hinsichtlich visueller und taktiler Kontrastgestaltung, besteht.
Generell ist davon auszugehen, dass auch künftig weiterer Untersuchungsbedarf, insbesondere hinsichtlich visueller und taktiler Kontrastgestaltung, besteht.