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Informationseinrichtungen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV

Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Ein speziell auf die Anforderungen älterer und mobilitätseingeschränkter Personen zugeschnittenes Informationsangebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor, während und nach einer Fahrt kommt im Zuge einer barrierefreien Gestaltung öffentlicher Verkehrsangebote eine besondere Bedeutung zu. Befragungen [BMFSFJ02] ergaben, dass mehr als die Hälfte der älteren Autofahrer ein erleichtertes Auffinden eines Bahnhofes (zum Beispiel durch bessere Ausschilderung) mindestens als wichtig und über 20 Prozent als mindestens sehr wichtig bezeichnen (siehe Abbildung 1). Verkehrsexperten stufen diese Problematik allerdings signifikant höher ein.
1.Abbildung 1: Beurteilung einer Verbesserung von Informationseinrichtungen zum Erreichen von Bahnhöfen von älteren Menschen Die Abbildung zeigt die Bedeutung der Verbesserung von Informationseinrichtungen zum Erreichen von Bahnhöfen von älteren Menschen zur Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Verkehrs im Vergleich zur Einschätzung von Verkehrsexperten und Expertinnen. Für nur 5,6 Prozent der älteren Autofahrenden wird die Verbesserung von Informationseinrichtungen zum Erreichen von Bahnhöfen als extrem wichtig betrachtet. 16,1 Prozent der Befragten empfanden dies als sehr wichtig, 33,1 Prozent als wichtig und 23,6 Prozent als weniger wichtig. 23,6 Prozent der Autofahrenden war dies unwichtig für die Attraktivitätssteigerung.  Die Einschätzung der Verkehrsexperten zeigt deutliche Unterschiede. 12 Prozent der Verkehrsexperten und Expertinnen schätzen die Bedeutung der Verbesserung von Informationseinrichtungen zum Erreichen von Bahnhöfen zur Attraktivitätssteigerung als extrem wichtig ein. 28,9 Prozent schätzen dies als sehr wichtig, 33,7 Prozent als wichtig, 24,1 Prozent als weniger wichtig und nur 1,3 Prozent als unwichtig ein. Abbildung 1: Beurteilung einer Verbesserung von Informationseinrichtungen zum Erreichen von Bahnhöfen von älteren Menschen [BMFSFJ02]
Rund 60 Prozent der älteren Autofahrer sehen in einer Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen eine erhebliches Potenzial zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher Verkehrsangebote [BMFSFJ02]. Die Abbildung 2 veranschaulicht diese Problematik und zeigt zudem, dass Verkehrsexperten einer Verbesserung von Informationseinrichtung in Bahnhöfen eine signifikant größere Bedeutung beimessen.
2.Abbildung 2: Beurteilung einer Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen von älteren Menschen Die Abbildung zeigt die Bedeutung der Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen von älteren Menschen zur Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Verkehrs im Vergleich zur Einschätzung von Verkehrsexperten und Expertinnen. Für nur 6,8 Prozent der älteren Autofahrenden wird die Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen als extrem wichtig betrachtet. 22,4 Prozent der Befragten empfanden dies als sehr wichtig, 31,1 Prozent als wichtig und 22,4 Prozent als weniger wichtig. 17,4 Prozent der Autofahrenden war dies unwichtig für die Attraktivitätssteigerung.  Die Einschätzung der Verkehrsexperten zeigt ebenfalls deutliche Unterschiede. 22,9 Prozent der Verkehrsexperten und Expertinnen schätzen die Bedeutung der Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen zur Attraktivitätssteigerung als extrem wichtig ein. 50,6 Prozent schätzen dies als sehr wichtig, 20,5 Prozent als wichtig, 6 Prozent als weniger wichtig und 0 Prozent als unwichtig ein. Abbildung 2: Beurteilung einer Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen von älteren Menschen [BMFSFJ02]
Die Abbildung 3 dokumentiert, dass es vier von fünf älteren Autofahrern wichtig erscheint, bessere Informationsangebote im öffentlichen Verkehrsmittel zu installieren, da es ihnen schwer fällt, sich während der Fahrt zu orientieren, wo man sich gerade befindet [BMFSFJ02].
3.Abbildung 3: Beurteilung einer Verbesserung von Informationseinrichtungen in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs von älteren Menschen Die Abbildung zeigt die Bedeutung der Verbesserung von Informationseinrichtungen in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs von älteren Menschen zur Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Verkehrs im Vergleich zur Einschätzung von Verkehrsexperten und Expertinnen. Für 16 Prozent der älteren Autofahrenden wird die Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen als extrem wichtig betrachtet. 30,2 Prozent der Befragten empfanden dies als sehr wichtig, 35,8 Prozent als wichtig und 8,6 Prozent als weniger wichtig. 9,3 Prozent der Autofahrenden war dies unwichtig für die Attraktivitätssteigerung.  22,9 Prozent der Verkehrsexperten und Expertinnen schätzen die Bedeutung der Verbesserung von Informationseinrichtungen in den Fahrzeugen zur Attraktivitätssteigerung als extrem wichtig ein. 57,8 Prozent schätzen dies als sehr wichtig, 18,1 Prozent als wichtig, 1,2 Prozent als weniger wichtig und 0 Prozent als unwichtig ein. Abbildung 3: Beurteilung einer Verbesserung von Informationseinrichtungen in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs von älteren Menschen [BMFSFJ02]
Im Zuge der Entwicklung behindertengerechter Verkehrssysteme entsteht ein spezieller Informationsbedarf für den mobilitätsbehinderten Benutzer. Ein bundesweit einheitliches, flächendeckendes Informationssystem, das für geh-, hör-, sehbehinderte und blinde Menschen verständlich ist, ist dringend zu empfehlen.

Hinsichtlich behindertengerechter Informationssysteme werden visuelle, taktile und auditive Systeme sowie Orientierungshilfen unterschieden [BAR01].

Visuelle Informationseinrichtungen dienen dem Fahrgast dazu,
  • sich vor der Fahrt über Wahlmöglichkeiten (Linien, Haltestellen) zu informieren,
  • an der Haltestelle die richtigen Entscheidungen zu treffen,
  • während der Fahrt auf die nächste Haltestelle und Umsteigemöglichkeit aufmerksam zu werden und
  • auf aktuelle Änderungen zu reagieren.
Aufzüge und Rampen sind auszuschildern, um mobilitätsbehinderten Personen die Suche und den damit verbundenen Weg zu ersparen [BMVBW97].

Als taktile Orientierungselemente (Eingänge, Erkennen von hindernisfreien Wegen) für blinde und sehbehinderte Personen dienen taktile Bodenelemente (Platten, Pflaster), die sich taktil, optisch und bei Verwendung eines Blindenstockes akustisch von dem umgebenden Bodenbelag unterscheiden. Auf fest installierte Haltestellenpläne in Brailleschrift (= Blindenschrift) sollte verzichtet werden. Vielmehr sollten tragbare Reliefkarten zur Verfügung stehen, wodurch alle wichtigsten Informationen vermittelt werden. Diese Karten haben den Vorteil, dass jedem ein persönliches Exemplar zur Verwendung überlassen wird und somit eine Nutzung eventuell verschmutzter oder zerstörter "öffentlicher" Informationstafeln umgangen wird.

Mit Hilfe von Aufmerksamkeitsfeldern können Blinde und Sehbehinderte Gefahren- oder besonders wichtige Orientierungspunkte (Einstiegstüren) erkennen. Vor Treppen soll auf der gesamten Breite ein Aufmerksamkeitsfeld verlegt werden, wodurch eine Treppe angekündigt wird [BMVBW97].

Akustische Informationen sind in folgenden Situationen von besonderer Bedeutung:
  • vor und während des Schließvorganges automatischer Türen,
  • bei Änderung von Ankunfts- und Abfahrtspositionen und -zeiten.
An Haltestellen ist für sehbehinderte Menschen eine Ansage von Linie und Fahrtziel des einfahrenden Fahrzeugs eine notwendige Alternative zur visuellen Informationsversorgung. Hierbei ist auf die Wahrnehmbarkeit der Ansagen zu achten, die bei einem Schalldruckpegel von drei bis zehn Dezibel über dem Umgebungsgeräuschpegel gegeben ist. Um die Schallbelastung der Anwohner gering zu halten ist eine dynamische Lautstärkeanpassung der Außenlaut­sprecher an die Umgebung sinnvoll. Die hierfür erforderliche Messung kann beispielsweise stationär an der Haltestelle vorgenommen werden. Flächenlautsprecher an den Fahrzeugen gewähren eine gezieltere Beschallung des Haltestellenbereichs [Große12].
Die akustische Wiedergabe kann entweder standardmäßig bei jeder Einfahrt eines Fahr­zeugs in den Haltestellenbereich oder auf Anforderung stattfinden. Bei letzterer ist zu unterscheiden, ob sich die Anforderungstaste im Besitz des Sehbehinderten oder an öffentlich zugänglicher Stelle befindet. Der Beschaffungsaufwand oder der ermöglichte Missbrauch sind zu erwägende Aspekte der genannten Lösungen [Große12].
Bei der Anordnung von Lautsprechern ist eine hohe Dichte zu wählen. Ferner sind sich automatisch an den umgebenden Geräuschpegel anpassende Lautsprechersysteme sinnvoll. 
Sämtliche Bedienelemente (Automaten, Notruf- und Auskunftssäulen) müssen für Rollstuhlfahrer anfahrbar sein [BMVBW97].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Barrierefreie Mobilität (Stand des Wissens: 07.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?289388
Literatur
[BAR01] Arbeitsgruppe "Behindertengerechte, Umweltgestaltung" der BAR "Behindertengerechte Umweltgestaltung" seit 1993, 2001/3
[BMFSFJ02] Engeln, Arnd Verbesserung der Attraktivität öffentlicher Verkehrsangebote für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer - Probleme und praktikable Lösungen, 2002
[BMVBW97] Machule, Dittmar,, Echterhoff, Wilfried,, Ackermann, K., Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung von Haltestellen des ÖPNV, veröffentlicht in direkt, Ausgabe/Auflage Heft 51, 1997
[Große12] Große, C,, Obstfelder, M., Rebstock, M. Bessere Orientierung für sehgeschädigte Menschen im ÖPNV. Möglichkeiten zur Optimierung akustischer Fahrgastinformationen , veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage Jg. 30 2012, Nr.12, Alba Fachverlag, Düsseldorf, 2012/12, ISBN/ISSN 0722-8287
Weiterführende Literatur
[VDV12b] Beonke, Dirk, Girnau, Günter, Grossmann, Helmut Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Ausgabe/Auflage 2. Auflage, Alba Fachverlag GmbH + Co. KG, Düsseldorf, 2012/08, ISBN/ISSN 978-3-87094-694-4
[Wahl06] Wahlster, M. N., Vollmer, P. E., Becker, J. Fahrgastinformation für mobilitätseingeschränkte Menschen. Projekt barrierefreie ÖV-Information schließt erste Phase ab., veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage Heft 9, Alba Fachverlag, 2006
[Wahl07] Wahlster, Michael N.,, Becker, Josef,, et al. Informationsdienste für mobilitätseingeschränkte Menschen - Projekt BAIM: ÖV-Nutzung mit Hilfe moderner Techniken erleichtern, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 11/2007, 2007/11
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
dB(A) Messgröße des A-bewerteten Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d. h. eine Verdoppelung der Lärmintensität führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. Hierzu ist eine Schallintensitätsverzehnfachung erforderlich. Der Zusatz "(A)" gibt an, dass dem betreffenden Messergebnis die standardisierte A-Berwertungskurve zugrunde liegt. Sie berücksichtigt einen nichtlinearen frequenz- und pegelabhängigen Zusammenhang zwischen subjektiv wahrgenommenem Läutstärkepegel und vorliegendem Schalldruckpegel. So empfindet das menschliche Gehör bspw. mittlere Frequenzen im Vergleich zu niedrigen Frequenzgängen als wesentlich lauter, weshalb die Einheit dB(A) entsprechende Tonhöhen stärker gewichtet. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) zieht u. U. dauerhafte Gehörschäden nach sich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?31050

Gedruckt am Dienstag, 19. März 2024 10:55:30