Informationseinrichtungen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV
Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Ein speziell auf die Anforderungen älterer und mobilitätseingeschränkter Personen zugeschnittenes Informationsangebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor, während und nach einer Fahrt kommt im Zuge einer barrierefreien Gestaltung öffentlicher Verkehrsangebote eine besondere Bedeutung zu. Befragungen [BMFSFJ02] ergaben, dass mehr als die Hälfte der älteren Autofahrer ein erleichtertes Auffinden eines Bahnhofes (zum Beispiel durch bessere Ausschilderung) mindestens als wichtig und über 20 Prozent als mindestens sehr wichtig bezeichnen (siehe Abbildung 1). Verkehrsexperten stufen diese Problematik allerdings signifikant höher ein.
Rund 60 Prozent der älteren Autofahrer sehen in einer Verbesserung von Informationseinrichtungen in Bahnhöfen eine erhebliches Potenzial zur Attraktivitätssteigerung öffentlicher Verkehrsangebote [BMFSFJ02]. Die Abbildung 2 veranschaulicht diese Problematik und zeigt zudem, dass Verkehrsexperten einer Verbesserung von Informationseinrichtung in Bahnhöfen eine signifikant größere Bedeutung beimessen.
Die Abbildung 3 dokumentiert, dass es vier von fünf älteren Autofahrern wichtig erscheint, bessere Informationsangebote im öffentlichen Verkehrsmittel zu installieren, da es ihnen schwer fällt, sich während der Fahrt zu orientieren, wo man sich gerade befindet [BMFSFJ02].
Im Zuge der Entwicklung behindertengerechter Verkehrssysteme entsteht ein spezieller Informationsbedarf für den mobilitätsbehinderten Benutzer. Ein bundesweit einheitliches, flächendeckendes Informationssystem, das für geh-, hör-, sehbehinderte und blinde Menschen verständlich ist, ist dringend zu empfehlen.
Hinsichtlich behindertengerechter Informationssysteme werden visuelle, taktile und auditive Systeme sowie Orientierungshilfen unterschieden [BAR01].
Visuelle Informationseinrichtungen dienen dem Fahrgast dazu,
Hinsichtlich behindertengerechter Informationssysteme werden visuelle, taktile und auditive Systeme sowie Orientierungshilfen unterschieden [BAR01].
Visuelle Informationseinrichtungen dienen dem Fahrgast dazu,
- sich vor der Fahrt über Wahlmöglichkeiten (Linien, Haltestellen) zu informieren,
- an der Haltestelle die richtigen Entscheidungen zu treffen,
- während der Fahrt auf die nächste Haltestelle und Umsteigemöglichkeit aufmerksam zu werden und
- auf aktuelle Änderungen zu reagieren.
Aufzüge und Rampen sind auszuschildern, um mobilitätsbehinderten Personen die Suche und den damit verbundenen Weg zu ersparen [BMVBW97].
Als taktile Orientierungselemente (Eingänge, Erkennen von hindernisfreien Wegen) für blinde und sehbehinderte Personen dienen taktile Bodenelemente (Platten, Pflaster), die sich taktil, optisch und bei Verwendung eines Blindenstockes akustisch von dem umgebenden Bodenbelag unterscheiden. Auf fest installierte Haltestellenpläne in Brailleschrift (= Blindenschrift) sollte verzichtet werden. Vielmehr sollten tragbare Reliefkarten zur Verfügung stehen, wodurch alle wichtigsten Informationen vermittelt werden. Diese Karten haben den Vorteil, dass jedem ein persönliches Exemplar zur Verwendung überlassen wird und somit eine Nutzung eventuell verschmutzter oder zerstörter "öffentlicher" Informationstafeln umgangen wird.
Mit Hilfe von Aufmerksamkeitsfeldern können Blinde und Sehbehinderte Gefahren- oder besonders wichtige Orientierungspunkte (Einstiegstüren) erkennen. Vor Treppen soll auf der gesamten Breite ein Aufmerksamkeitsfeld verlegt werden, wodurch eine Treppe angekündigt wird [BMVBW97].
Akustische Informationen sind in folgenden Situationen von besonderer Bedeutung:
Als taktile Orientierungselemente (Eingänge, Erkennen von hindernisfreien Wegen) für blinde und sehbehinderte Personen dienen taktile Bodenelemente (Platten, Pflaster), die sich taktil, optisch und bei Verwendung eines Blindenstockes akustisch von dem umgebenden Bodenbelag unterscheiden. Auf fest installierte Haltestellenpläne in Brailleschrift (= Blindenschrift) sollte verzichtet werden. Vielmehr sollten tragbare Reliefkarten zur Verfügung stehen, wodurch alle wichtigsten Informationen vermittelt werden. Diese Karten haben den Vorteil, dass jedem ein persönliches Exemplar zur Verwendung überlassen wird und somit eine Nutzung eventuell verschmutzter oder zerstörter "öffentlicher" Informationstafeln umgangen wird.
Mit Hilfe von Aufmerksamkeitsfeldern können Blinde und Sehbehinderte Gefahren- oder besonders wichtige Orientierungspunkte (Einstiegstüren) erkennen. Vor Treppen soll auf der gesamten Breite ein Aufmerksamkeitsfeld verlegt werden, wodurch eine Treppe angekündigt wird [BMVBW97].
Akustische Informationen sind in folgenden Situationen von besonderer Bedeutung:
- vor und während des Schließvorganges automatischer Türen,
- bei Änderung von Ankunfts- und Abfahrtspositionen und -zeiten.
An Haltestellen ist für sehbehinderte Menschen eine Ansage von Linie und Fahrtziel des einfahrenden Fahrzeugs eine notwendige Alternative zur visuellen Informationsversorgung. Hierbei ist auf die Wahrnehmbarkeit der Ansagen zu achten, die bei einem Schalldruckpegel von drei bis zehn Dezibel über dem Umgebungsgeräuschpegel gegeben ist. Um die Schallbelastung der Anwohner gering zu halten ist eine dynamische Lautstärkeanpassung der Außenlautsprecher an die Umgebung sinnvoll. Die hierfür erforderliche Messung kann beispielsweise stationär an der Haltestelle vorgenommen werden. Flächenlautsprecher an den Fahrzeugen gewähren eine gezieltere Beschallung des Haltestellenbereichs [Große12].
Die akustische Wiedergabe kann entweder standardmäßig bei jeder Einfahrt eines Fahrzeugs in den Haltestellenbereich oder auf Anforderung stattfinden. Bei letzterer ist zu unterscheiden, ob sich die Anforderungstaste im Besitz des Sehbehinderten oder an öffentlich zugänglicher Stelle befindet. Der Beschaffungsaufwand oder der ermöglichte Missbrauch sind zu erwägende Aspekte der genannten Lösungen [Große12].
Bei der Anordnung von Lautsprechern ist eine hohe Dichte zu wählen. Ferner sind sich automatisch an den umgebenden Geräuschpegel anpassende Lautsprechersysteme sinnvoll.
Sämtliche Bedienelemente (Automaten, Notruf- und Auskunftssäulen) müssen für Rollstuhlfahrer anfahrbar sein [BMVBW97].