Barrierefreier Zugang zum ÖPNV
Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Verkehrsangeboten ist eine wesentliche Voraussetzung zur Nutzung dieser Angebote von älteren und mobilitätseingeschränkten Personen. Die Abbildung 1 zeigt, welche Bedeutung eine Verbesserung der Erreichbarkeit von Bahnhöfen oder Haltestellen bezüglich einer Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs für ältere Menschen einnimmt. Vergleichsweise ist dazu die Einschätzung von Verkehrsexperten dargestellt.
Danach erachten 70 Prozent der älteren Autofahrer Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Umsteigeplätzen zumindest als wichtig [BMFSFJ02].
Ein ähnliches Bild zeigt sich bezüglich einer Verkürzung von Fußwegen vom Pkw/Fahrrad zum Bahnhof/Haltestelle in der Abbildung 2. Annährend zwei Drittel der älteren Autofahrer empfinden Lösungen zur Reduktion von Fußwegen zumindest wichtig. Allerdings wird dieses Problemfeld von Experten signifikant höher gewichtet [BMFSFJ02].
Ein ähnliches Bild zeigt sich bezüglich einer Verkürzung von Fußwegen vom Pkw/Fahrrad zum Bahnhof/Haltestelle in der Abbildung 2. Annährend zwei Drittel der älteren Autofahrer empfinden Lösungen zur Reduktion von Fußwegen zumindest wichtig. Allerdings wird dieses Problemfeld von Experten signifikant höher gewichtet [BMFSFJ02].
Generell soll der ÖPNV zur Gewährleistung der Mobilität von Behinderten eine geschlossene barrierefreie Beförderungskette vom Ausgangs- beziehungsweise Zielort zur Haltestelle, wie etwa von der Wohnung, über Haltestellen und Verkehrsmittel, inklusive eventuell notwendiger Umsteigevorgänge bis zum Ziel und zurück anstreben.
Dazu sind neben barrierefreien Zu- und Abgangswegen sowie barrierefreier Fahrzeuge und Haltestellen aus Sicht der Netzgestaltung folgende Aspekte wesentlich:
Dazu sind neben barrierefreien Zu- und Abgangswegen sowie barrierefreier Fahrzeuge und Haltestellen aus Sicht der Netzgestaltung folgende Aspekte wesentlich:
- Kurze Zu- und Abgangswege zu Haltestellen, da insbesondere in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen sehr empfindlich gegenüber Fußwegen sind. Empfohlen werden maximale Einzugsbereiche für Bus- und Straßenbahnhaltestellen von 300 bis 350 Meter für Innenstadtbereiche, 350 bis 400 Meter für Vorortbereiche und 450 bis 500 Meter für Außengebiete [BMVBW97].
- Minimierung des Umsteigens, da mobilitätsbehinderte Personen aufgrund der eingeschränkten Beweglichkeit noch mehr als in ihrer Mobilität nicht eingeschränkte Personen Direktfahrten bevorzugen.
- Barrierefreies Umsteigen, also ist ein Umsteigen unvermeidlich, so sind die Umsteigewege inklusive der Höhendifferenzen zu minimieren, die Anlage übersichtlich zu gestalten, die Informationen leicht erfassbarer anzuordnen [vgl. HBVA11].