Fahrzeugkonzepte im Straßengüterverkehr - Überblick
Erstellt am: 01.04.2010 | Stand des Wissens: 03.01.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Fahrzeugkonzepte im Straßengüterverkehr stellen hier vor allem mögliche Varianten von Lastkraftwagen dar, die zur Ausübung verschiedener Aufgaben ausgelegt sind. Größen und Leistungen der Zugfahrzeuge sind dabei genauso variabel wie die gezogenen Auflieger, Anhänger oder weitere Anbaugeräte. Das ist jeweils abhängig von den zu transportierenden Gütern. Bei Schwerlasttransporten sind beispielsweise leistungsstarke Zugmaschinen erforderlich sowie für die Lasten ausgelegte Auflieger oder Anhänger. Für diese Art von Transporten gelten zudem besondere Gesetzesregelungen (Paragraph 29 (3) StVO; Paragraph 70 StVZO; Paragraph 46 (1) Nr. 2 StVO, Paragraph 5 StVO). Des Weiteren existieren Kombinationen aus Sattelfahrzeugen an denen zusätzlich Anhänger mitgeführt werden, um eine optimale Auslastung des Zuges mit zu transportierenden Gütern, zu gewährleisten. Als Züge werden im Straßengüterverkehr allgemein jegliche Varianten von Lastkraftwagen bezeichnet, die Waren, Güter, Materialien und Ähnliches transportieren. Züge können unter anderem Kombinationen aus mehreren Wagen und Zugmaschinen sein (Paragraph 32 (4) StVZO) [StVZO12].
Je nach Fahrzeugkonzept ändert sich das Verkehrsaufkommen beziehungsweise die Straßennutzung. Als Veranschaulichung dient Abbildung 1. Hier wird laut dem Verband der Automobilindustrie ersichtlich, dass die Nutzung der Straße bei EuroCombi Zügen bei gleicher Ladungsmenge 1/3 geringer ausfällt als bei herkömmlichen Lastzügen [VDA06a].
Laut einer neuen Verordnung aus dem Jahr 2019 durch das Bundesverkehrsministerium wurden die Anforderungen für den Einsatz von Lang-Lkw angepasst, da seitens des Ministeriums keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße durch den Regelbetrieb von Lkw vernommen wurden [Land19]. Wesentliche Neuerungen stellen dabei unter anderem dar, dass Lang-Lkw nicht mehr die Anforderungen des Kombinierten Verkehrs entsprechen müssen. Zudem müssen diese Lkw mit Sicherheitssystemen wie Abbiegeassistenzsystemen sowie mit blinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet werden. Für alle Lang-Lkw-Typen, außer für Typ 1 (verlängerter Sattelzug von bis zu 17,8 Meter) gilt ein Überholverbot auf Autobahnen [Land19].
Je nach Fahrzeugkonzept ändert sich das Verkehrsaufkommen beziehungsweise die Straßennutzung. Als Veranschaulichung dient Abbildung 1. Hier wird laut dem Verband der Automobilindustrie ersichtlich, dass die Nutzung der Straße bei EuroCombi Zügen bei gleicher Ladungsmenge 1/3 geringer ausfällt als bei herkömmlichen Lastzügen [VDA06a].
Laut einer neuen Verordnung aus dem Jahr 2019 durch das Bundesverkehrsministerium wurden die Anforderungen für den Einsatz von Lang-Lkw angepasst, da seitens des Ministeriums keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße durch den Regelbetrieb von Lkw vernommen wurden [Land19]. Wesentliche Neuerungen stellen dabei unter anderem dar, dass Lang-Lkw nicht mehr die Anforderungen des Kombinierten Verkehrs entsprechen müssen. Zudem müssen diese Lkw mit Sicherheitssystemen wie Abbiegeassistenzsystemen sowie mit blinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet werden. Für alle Lang-Lkw-Typen, außer für Typ 1 (verlängerter Sattelzug von bis zu 17,8 Meter) gilt ein Überholverbot auf Autobahnen [Land19].
![Abb. 1: Vergleich der Längen von Lang-Lkw und einem Standard-Zug im Straßenverkehr [Eintrag-Id:231928] Strassennutzung.JPG](/servlet/is/308133/308133_PLatzinanspruchnahme.png)