Wachstumsrestriktionen des Kombinierten Verkehrs
Erstellt am: 30.03.2010 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Nachfolgend sollen die Diagramme, basierend auf der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 und einer Metastudie zur besonderen Betrachtung der Vernetzung des Verkehrs von dem BMVI, die Entwicklung des gesamten Güterverkehrs nach Verkehrsträgern, mit der Entwicklung der Transportleistungen im Kombinierten Verkehr vom Jahre 2010 bis 2030 in Deutschland vergleichen und einen Ausblick über die Entwicklung des KV geben:
Bereits im Jahr 2006 wiesen die Autoren der Studie "Developing Infrastructure use and Operating Models for Intermodal Shift" (DIOMIS) darauf hin, dass es aufgrund der europäischen Verkehrsentwicklung zu Engpässen im Netz und zu einem Mangel an Umschlagskapazität in Höhe von 3,2 Millionen Ladeeinheiten kommen würde [GéTe08; Klotz07]. Da der Kombinierte Verkehr an sich ein spezielles Produktionssystem im Transportbereich ist, konkurriert diese Verkehrsart mit direkten Güterverkehren und allen Arten von Reiseverkehren um die vorhandene Infrastruktur der Straßen, Schienen und Wasserwege. Dementsprechend kann die Engpasssituation im Kombinierten Verkehr nicht ohne Berücksichtigung der Entwicklung des gesamten deutschen Verkehrsaufkommens betrachtet werden [BVU07]. Für das Wachstum des Kombinierten Verkehrs ist zudem entscheidend, welche Verlagerungspotenziale tatsächlich umgesetzt werden und ferner, wie die Attraktivität der einzelnen Verkehrsträger in Bezug auf die maßgeblichen Kosten- und Leistungsfaktoren durch wirtschafts- und verkehrspolitische Maßnahmen gestaltet wird [BMVI17e].
Laut dem Ausbaukonzeption für einen leistungsfähigen Schienengüterverkehr in Deutschland vom Umweltbundesamt wird der Kombinierte Verkehr ebenfalls die unflexible Vergabe von Ad-hoc-Trassen-Anmeldungen eingeschränkt, die in Deutschland 72 Stunden vor Abfahrt erfolgen müssen [UBA10, S.37]. Dort wurde geschrieben: Für viele Kundensegmente erscheint diese Restriktion zu starr und wirkt als Hypothek für die Schiene im intermodalen Wettbewerb. [UBA10, S.37] Das Ministerium forderte daher eine Verkürzung der Anmeldung auf 24 Stunden, nach dem Vorbild der Schweiz, um zusätzliches Potential des Verkehrsträgers Schiene zu erschließen. Allerdings wurde diese Forderung noch nicht erfüllt [DB19h, S.6].
Laut dem Ausbaukonzeption für einen leistungsfähigen Schienengüterverkehr in Deutschland vom Umweltbundesamt wird der Kombinierte Verkehr ebenfalls die unflexible Vergabe von Ad-hoc-Trassen-Anmeldungen eingeschränkt, die in Deutschland 72 Stunden vor Abfahrt erfolgen müssen [UBA10, S.37]. Dort wurde geschrieben: Für viele Kundensegmente erscheint diese Restriktion zu starr und wirkt als Hypothek für die Schiene im intermodalen Wettbewerb. [UBA10, S.37] Das Ministerium forderte daher eine Verkürzung der Anmeldung auf 24 Stunden, nach dem Vorbild der Schweiz, um zusätzliches Potential des Verkehrsträgers Schiene zu erschließen. Allerdings wurde diese Forderung noch nicht erfüllt [DB19h, S.6].