Relevante Gesetze und politische Zielvorgaben im Bereich Intermodalität
Erstellt am: 26.03.2010 | Stand des Wissens: 06.11.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
In dem Entwurf sowie dem im Jahr 2011 veröffentlichten Weißbuch zum Verkehr legt die Europäische Kommission die Grundsätze und die Motivation ihrer Verkehrspolitik dar. Diese sei darauf ausgerichtet, ein nachhaltiges Verkehrssystem zu schaffen, das den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnissen der Bürger gerecht wird und einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung in einem vollständig integrierten und wettbewerbsfähigen Europa förderlich ist. Die unmittelbarste Priorität scheint dabei die bessere Integration der verschiedenen Verkehrsträger zu sein [EuKom09c, S. 9f.].Dies entspricht den im Weißbuch 2011 formulierten Leitlinien [EUKom11a, S. 12,16].
Die daraus folgenden praktischen Ziele bestehen unter anderem in
- einem qualitativ hochwertigen, sicheren, ökologisch nachhaltigen Verkehr,
- hochwertigen, vernetzten Infrastrukturen,
- einer Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung und
- einer verbesserten Zugänglichkeit.
Vor diesem Hintergrund wurden zahlreiche Richtlinien und Verordnungen erlassen, die die Grundlage für die nationale Gesetzgebung oder zumindest für den internationalen Güterverkehr zwischen zwei Mitgliedsstaaten bilden. Im Bereich Intermodalität betrifft dies beispielsweise die Interoperabilität des Schienenverkehrs [EuKom09a], Infrastrukturnutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge [EuPa09; 2006/38/EG] oder Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal [EG561/2006; RiL2005/47/EG]. Eine genauere Analyse der Inhalte und Wirkungen zeigt jedoch, dass die bereits für die letzten zehn Jahre formulierten Leitgedanken unter den tatsächlich ausgeprägten Rahmenbedingungen nur zum Teil in die Realität umgesetzt werden konnten.
Die politische Zielsetzung der Bundesregierung wurde im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik [BMVI17e] veröffentlicht. Darin werden folgende Prinzipien benannt:
- effiziente und umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrs,
- Verkehrsvermeidung,
- Verkehrsverlagerung auf Schiene und Binnenwasserstraße und
- verstärkter Ausbau von Knoten und Achsen.
Die deutliche Erhöhung der Fördermittel für den Kombinierten Verkehr konnte angesichts haushaltspolitischer Zwänge nicht im geplanten Maße durchgesetzt werden. Trotz anfänglicher Fortschritte wird in einem ersten Umsetzungsbericht zum Weißbuch Verkehr [EUKom11a] eine gewisse Stagnierung des Fortschritts mit Hinblick auf ein wettbewerbsfähiges und ressourcenschonendes Transportsystem im europäischen Binnenmarkt festgestellt [Goeb16]. So wurden noch nicht ausreichenden Vorhaben beziehungsweise Gesetzesvorschläge auf den Weg gebracht und umgesetzt, um zum Beispiel den Anteil von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in Städten bis 2030 auf 50 Prozent zu senken [Goeb16]. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ist sich die Politik ihrer Verantwortung und ihrer Einflussmöglichkeiten auf den intermodalen Güterverkehr bewusst. Sie macht diese unter den gegebenen Umständen jedoch nur teilweise geltend.
2021 erschien das Innovationsprogramm 2030 welches sich in 10 strategische Maßnahmenfelder gliedert. Darin spricht sich das BMVI für eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Kombinierten Verkehrs aus, wie beispielsweise dem Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Förderung alternativer Antriebe und dem Aufbau bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur. Außerdem verweist das Programm auf den Masterplan Schienengüterverkehr und den Masterplan Binnenschifffahrt. Allerdings sollen auch CO2 arme Lkw weiter gefördert werden, ein Konzept, welches diametral zum Ausbau des KV steht [BMVI21z, S. 27ff.].