Barrierefreie Mobilität
Erstellt am: 27.01.2003 | Stand des Wissens: 31.08.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Ein Wegfall von Barrieren bedeutet für einige Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zur selbstbestimmten Mobilität und für alle anderen eine vorausschauende sowie zukünftige Sicherung der Mobilität.
Zu mobilitätsbehinderten Personen zählen nicht nur Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger (Behinderung im engeren Sinne) oder altersbedingter Behinderungen mobilitätseingeschränkt sind. Personen, die aufgrund des Mitführens von Gegenständen (reisebehinderte Menschen), zum Beispiel Kinderwagen oder Gepäck, sind in der Ausübung ihrer Mobilität ebenfalls eingeschränkt. Außerdem gelten grundsätzlich Personengruppen wie Kinder, Schwangere und Familien weitestgehend als mobilitätseingeschränkt [FGSV99b, Seite 5]. Mobilitätsbedürfnissen dieser Personengruppen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden.
Zu den körperlichen und altersbedingten Behinderungen zählen insbesondere Gehbehinderungen (unsicheres Gehen bis Rollstuhlfahren), Sehbehinderungen (Sehstörungen bis Blindheit), Hörbehinderungen (Schwerhörigkeit bis Taubheit) sowie Klein- und Großwüchsigkeit.
In Abbildung 1 ist die Zuordnung der mobilitätseingeschränkten Menschen dargestellt.
Zu mobilitätsbehinderten Personen zählen nicht nur Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger (Behinderung im engeren Sinne) oder altersbedingter Behinderungen mobilitätseingeschränkt sind. Personen, die aufgrund des Mitführens von Gegenständen (reisebehinderte Menschen), zum Beispiel Kinderwagen oder Gepäck, sind in der Ausübung ihrer Mobilität ebenfalls eingeschränkt. Außerdem gelten grundsätzlich Personengruppen wie Kinder, Schwangere und Familien weitestgehend als mobilitätseingeschränkt [FGSV99b, Seite 5]. Mobilitätsbedürfnissen dieser Personengruppen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden.
Zu den körperlichen und altersbedingten Behinderungen zählen insbesondere Gehbehinderungen (unsicheres Gehen bis Rollstuhlfahren), Sehbehinderungen (Sehstörungen bis Blindheit), Hörbehinderungen (Schwerhörigkeit bis Taubheit) sowie Klein- und Großwüchsigkeit.
In Abbildung 1 ist die Zuordnung der mobilitätseingeschränkten Menschen dargestellt.
Abbildung 1: Übersicht mobilitätseingeschränkter Menschen [HBVA11]
Am 31.12.2021 waren fast 7,9 Millionen Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Deutschland statistisch erfasst. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von etwa 9,5 Prozent [Dest22q]. Nicht alle davon sind mobilitätseingeschränkt. Umgekehrt gilt, dass ein Drittel der Gesamtbevölkerung mobilitätseingeschränkt ist, also deutlich mehr als durch die Statistik erfasst sind.
Die Verkehrsinfrastruktur (Elemente des Straßenraumes wie zum Beispiel Gehwege, Querungshilfen und Öffentlicher Verkehr) ist so zu gestalten, dass sie von Mobilitätseingeschränkten selbstständig und ohne Einschränkung benutzt werden kann.
Barrieren stellen nicht nur bauliche Elemente wie zum Beispiel Stufen (für Gehbehinderte, Rollstuhlbenutzer und Personen mit Gepäck) dar, sondern auch Informations- und Kommunikationseinrichtungen, die von Seh- oder Hörbehinderten nicht eigenständig bedient werden können.
Die Zielsetzung der Behindertenpolitik ist die barrierefreie Gestaltung der Umwelt, so dass behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können. Diese weitgehende Auffassung der Integration von mobilitätsbehinderten Personen in die Gesellschaft dokumentiert sich auch in der geänderten Terminologie, wonach die Begriffe "behindertengerecht" und "behindertenfreundlich" durch "Barrierefreiheit" abgelöst werden [BBGG02].
Übereinstimmend wird in der Literatur festgestellt, dass der Anteil von mobilitätsbehinderten Menschen an unserer Gesellschaft aufgrund demographischer Entwicklungen (steigende Alterung der Bevölkerung) immer größer und somit die Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt dringender wird [BMVBW00d, BAR01].
Barrieren stellen nicht nur bauliche Elemente wie zum Beispiel Stufen (für Gehbehinderte, Rollstuhlbenutzer und Personen mit Gepäck) dar, sondern auch Informations- und Kommunikationseinrichtungen, die von Seh- oder Hörbehinderten nicht eigenständig bedient werden können.
Die Zielsetzung der Behindertenpolitik ist die barrierefreie Gestaltung der Umwelt, so dass behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können. Diese weitgehende Auffassung der Integration von mobilitätsbehinderten Personen in die Gesellschaft dokumentiert sich auch in der geänderten Terminologie, wonach die Begriffe "behindertengerecht" und "behindertenfreundlich" durch "Barrierefreiheit" abgelöst werden [BBGG02].
Übereinstimmend wird in der Literatur festgestellt, dass der Anteil von mobilitätsbehinderten Menschen an unserer Gesellschaft aufgrund demographischer Entwicklungen (steigende Alterung der Bevölkerung) immer größer und somit die Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt dringender wird [BMVBW00d, BAR01].
Das Serviceangebot für mobilitätseingeschränkte Personen sollte auf der gesamten Wegekette vorhanden sein, um eventuelle Lücken in der Barrierefreiheit dauerhaft schließen zu können. Ebenfalls sollte eine reibungslose barrierefreie Fahrgastkommunikation realisiert werden, um über generelle Störungen, aber vor allem über Ausfälle in der barrierefreien Wegekette rechtzeitig informiert werden zu können.
Eine konsequente und kontinuierliche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist unerlässlicher Bestandteil für die Gleichstellung, um eventuell noch bestehenden "Barrieren in den Köpfen" abzubauen und konkrete Handreichungen über Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die Barrierefreiheit aufzuzeigen.
Zur zielgerichteten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gehören [BMVBW04k]:
Eine konsequente und kontinuierliche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist unerlässlicher Bestandteil für die Gleichstellung, um eventuell noch bestehenden "Barrieren in den Köpfen" abzubauen und konkrete Handreichungen über Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die Barrierefreiheit aufzuzeigen.
Zur zielgerichteten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gehören [BMVBW04k]:
- Über Fortschritte und Vorbilder zu informieren, da Positivbeispiele oft stärker motivierend auf Dritte wirken als negative Bilanzen.
- Soweit Leistungen, insbesondere finanzielle Leistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit, erbracht werden, sollte darüber möglichst konkret und anschaulich berichtet werden.
- Technische Normen benötigen im Allgemeinen Kommentierungen, Erläuterungen und zusätzliche Hinweise. Die Herausgabe von verständlichen Planungshandbüchern und -leitfäden, wird weiterhin wichtig für Entscheidungsträger und Planer, in zunehmendem Maße aber auch für die zu beteiligenden Vertreter der Belange mobilitätseingeschränkter Menschen sein.
Das Gesetzesziel, nämlich die Herstellung einer weitreichenden Barrierefreiheit in den Bereichen "Bau und Verkehr", ist trotz erheblicher Fortschritte noch längst nicht erreicht. Untersuchungen [BMVBW04k] haben belegt, dass es zur Herstellung der möglichst weitreichenden Barrierefreiheit der engagierten Mitwirkung aller Beteiligten bedarf. Neben der Verfügbarkeit der gesetzlichen Instrumente ist die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und die Einbindung entsprechend qualifizierten Personals unerlässlich [BMVBW04k].
Angesichts allgemein knapper Finanz- und Personalressourcen wird es kurzfristig unter anderem darum gehen, möglichst an allen maßgeblichen Stellen einen Ansprechpartner bzw. eine Anlaufstelle in den betreffenden Fragen zu schaffen. Auch kleinere Kommunen sollten einen (gegebenenfalls ehrenamtlichen) Behindertenbeauftragten bestellen, der nicht in allen Bereichen der barrierefreien Gestaltung von Bau und Verkehr kompetent sein muss, sondern sich bei Bedarf Rat und Verstärkung, zum Beispiel durch "Vernetzung" mit Beauftragten anderer Kommunen, Hinzuziehung ortsansässiger behinderter Menschen, anerkannten Verbänden oder einem staatlichen Behindertenbeauftragten, einholt [BMVBW04k].
Die Anforderungen von körperbehinderten Menschen, von blinden und sehbehinderten, von gehörlosen und schwerhörigen Menschen sowie mobilitätsbeeinträchtigten Menschen im weiteren Sinn können sich teilweise voneinander unterscheiden. Was für eine Gruppe gut und wichtig ist, muss nicht zwangsläufig auch für andere Personengruppen sein. Dies birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, das ganzheitlich in einer integrierten Planung im Sinne des Design für Alle abgewogen und ausgehandelt werden muss. Im Bereich der Verkehrsplanung geht der Ansatz Design für Alle davon aus, dass die Einschränkung einer Person durch die Gestaltung des Umfeldes entsteht und nicht aus den Fähigkeiten der Person. Es sollte somit eine Gestaltung angestrebt werden, die für und durch alle nutzbar ist. Spezielle Lösungen für bestimmte Gruppen (zum Beispiel Mobilitätseingeschränkte) sollten demnach vermieden werden und durch eine ganzheitliche Verkehrsraumgestaltung ersetzt werden [EDAD10].
Mit der Erfassung von vorhandenen Barrieren für seh- und hörgeschädigte Menschen beschäftigte sich das BMVBS-Forschungsvorhaben "Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für seh- und hörgeschädigte Menschen" [BMVBS08g]. Hier werden unter anderem konkrete Lösungsvorschläge aufgezeigt, die Barrieren abbauen und sich an dem Prinzip eines Designs für Alle orientieren. Die Lösungen tragen gesamtplanerischen Rahmenbedingungen (wie rechtliche Vorgaben, Anforderungen aller Nutzer des öffentlichen Raums, wirtschaftliche Gesichtspunkte und architektonisch-gestalterische Belange) Rechnung. Die hier vorgeschlagenen Lösungen werden anhand konkreter Positiv-Beispiele veranschaulicht. Das Hinweisblatt stellt einen guten Ratgeber für Städte und Kommunen dar.
Angesichts allgemein knapper Finanz- und Personalressourcen wird es kurzfristig unter anderem darum gehen, möglichst an allen maßgeblichen Stellen einen Ansprechpartner bzw. eine Anlaufstelle in den betreffenden Fragen zu schaffen. Auch kleinere Kommunen sollten einen (gegebenenfalls ehrenamtlichen) Behindertenbeauftragten bestellen, der nicht in allen Bereichen der barrierefreien Gestaltung von Bau und Verkehr kompetent sein muss, sondern sich bei Bedarf Rat und Verstärkung, zum Beispiel durch "Vernetzung" mit Beauftragten anderer Kommunen, Hinzuziehung ortsansässiger behinderter Menschen, anerkannten Verbänden oder einem staatlichen Behindertenbeauftragten, einholt [BMVBW04k].
Die Anforderungen von körperbehinderten Menschen, von blinden und sehbehinderten, von gehörlosen und schwerhörigen Menschen sowie mobilitätsbeeinträchtigten Menschen im weiteren Sinn können sich teilweise voneinander unterscheiden. Was für eine Gruppe gut und wichtig ist, muss nicht zwangsläufig auch für andere Personengruppen sein. Dies birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, das ganzheitlich in einer integrierten Planung im Sinne des Design für Alle abgewogen und ausgehandelt werden muss. Im Bereich der Verkehrsplanung geht der Ansatz Design für Alle davon aus, dass die Einschränkung einer Person durch die Gestaltung des Umfeldes entsteht und nicht aus den Fähigkeiten der Person. Es sollte somit eine Gestaltung angestrebt werden, die für und durch alle nutzbar ist. Spezielle Lösungen für bestimmte Gruppen (zum Beispiel Mobilitätseingeschränkte) sollten demnach vermieden werden und durch eine ganzheitliche Verkehrsraumgestaltung ersetzt werden [EDAD10].
Mit der Erfassung von vorhandenen Barrieren für seh- und hörgeschädigte Menschen beschäftigte sich das BMVBS-Forschungsvorhaben "Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für seh- und hörgeschädigte Menschen" [BMVBS08g]. Hier werden unter anderem konkrete Lösungsvorschläge aufgezeigt, die Barrieren abbauen und sich an dem Prinzip eines Designs für Alle orientieren. Die Lösungen tragen gesamtplanerischen Rahmenbedingungen (wie rechtliche Vorgaben, Anforderungen aller Nutzer des öffentlichen Raums, wirtschaftliche Gesichtspunkte und architektonisch-gestalterische Belange) Rechnung. Die hier vorgeschlagenen Lösungen werden anhand konkreter Positiv-Beispiele veranschaulicht. Das Hinweisblatt stellt einen guten Ratgeber für Städte und Kommunen dar.