Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Kostenallokation zur Ermittlung der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Die ermittelten Gesamtkosten werden mithilfe von Aufteilungsschlüsseln den Nutzergruppen zugeordnet. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrades der vorliegenden Rechnung ist es möglich, einen Großteil der Kostenzuweisungsproblematik auf Basis von ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen zu behandeln. Dies führt zu einer gestaffelten Kostenaufteilung nach Verursachungs- und Veranlassungsgrundsätzen. Es wird nach fünf Allokationsprinzipien unterschieden:
  • "verursachungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von Achslastäquivalenzziffern (AASHO-Faktoren),
  • veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von gewichtsabhängig definierten Äquivalenzziffern,
  • veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von Lärmemissionsziffern,
  • kapazitätsabhängige Anlastung von Kosten auf Basis von Kapazitätsäquivalenzziffern,
  • proportionale Anlastung von Kosten (insbesondere Allgemeinkosten)". [BMDV21t]
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 07.01.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMDV21t] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62 für die Jahre 2023 bis 2027, 2021/12
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301843

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:52:35