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Fahrleistungsermittlung zur Berechnung der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die Wegekostenrechnung dient der Ermittlung der durchschnittlichen Wegekosten differenziert nach Straßen- und Fahrzeugklassen, welche anschließend die Grundlage für die Lkw-Mauten auf deutschen Bundesfernstraßen bildet. Differenziert wird nach den folgenden fünf Fahrzeugklassen [BMVI2018, S. 97]:
  • Motorräder
  • Pkw und Kombi
  • Lieferwagen
  • Busse
  • Lkw >3,5 t, davon
    • Achsklasse 1
    • Achsklasse 2-4
Die Schätzung der zukünftigen und die detaillierte Rekonstruktion vergangener Fahrleistungen für alle fünf Fahrzeugklassen basiert u.a. auf den manuellen Straßenverkehrszählungen (SVZ) aus dem Jahr 2015 sowie auf den Daten der kontinuierlichen Dauerzählstellen auf BAB und Bundesstraßen für die Jahre 2011 bis 2016. Die für die zu untersuchende Periode prognostizierte Fahrleistungsentwicklung ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Fahrleistungsprognose Kraftfahrzeuge 2018 bis 2022Abb. 1: Prognose der Fahrleistungsentwicklung von Kraftfahrzeugen auf Bundesfernstraßen für die Jahre 2018 bis 2022 basierend auf dem Jahr 2015 [BMVI2018, S. 96]



Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMVI2018] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2018 bis 2022, 2018/03/05
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301830

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 15:48:20