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Fahrleistungsermittlung zur Berechnung der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 10.12.2024

Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics

Die Wegekostenrechnung dient der Ermittlung der durchschnittlichen Wegekosten differenziert nach Straßen- und Fahrzeugklassen, welche anschließend die Grundlage für die Lkw-Mauten auf deutschen Bundesfernstraßen bildet. Differenziert wird nach den folgenden fünf Fahrzeugklassen [BMDV21t, S.98]:
  • Motorräder
  • Pkw und Kombi
  • Lieferwagen
  • Busse
  • Lkw >3,5 Tonnen, unterteilt in verschiedene Achs- und Gewichtsklassen
Die Schätzung der zukünftigen und die detaillierte Rekonstruktion vergangener Fahrleistungen für alle fünf Fahrzeugklassen basiert unter anderem auf den manuellen Straßenverkehrszählungen (SVZ) aus dem Jahr 2015 sowie auf den Daten der kontinuierlichen Dauerzählstellen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen für die Jahre 2010 bis 2019. Außerdem wurden Daten zu den Mautverkehren für die Jahre 2019 und 2020 herangezogen, die den Mautverkehr für einzelne Netzabschnitte inklusive Informationen zu Gewichts-, Achs- und Schadstoffklassen enthalten [BMDV21t, S.17]. Die für die zu untersuchende Periode prognostizierte Fahrleistungsentwicklung ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Bild_Lkw-Maut_Fahrleistungsprognose.pngAbb. 1:  Prognose der Fahrleistungsentwicklung von Kraftfahrzeugen auf Bundesfernstraßen für die Jahre 2023 bis 2027 [BMDV21t]
Ansprechperson
M-Five GmbH Mobility, Futures, Innovation, Economics
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 07.01.2025)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMDV21t] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62 für die Jahre 2023 bis 2027, 2021/12
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301830

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:49:13