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Kostenermittlung als Grundlage der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die den aktuellen Lkw-Mauten zugrunde liegende Kostenermittlung basiert auf einer Vollkostenrechnung. Disaggregiert nach Bauelementen wird zunächst das Bruttoanlagevermögen für jedes Bauelement berechnet. Hierfür wird in einem ersten Schritt eine detaillierte Bestandsaufnahme der Netzinfrastruktur vorgenommen. Die Netzinfrastruktur wird in kantenbezogene und knotenbezogene Elemente zerlegt und jedem Abschnitt zugeordnet. Anhand der Methode der direkten Bestandsbewertung beziehungsweise der synthetischen Methode (SM) werden allgemein gültige Wiederbeschaffungspreise hergeleitet, welche anschließend den Bestandsdaten der einzelnen Bauelemente zugeschrieben werden. Die Summe über alle Bauelemente entspricht dem Bruttoanlagevermögen des Fernstraßennetzes im jeweiligen Rechnungsjahr [BMVI2018].

Ausgehend vom Bruttoanlagevermögen wird das Nettoanlagevermögen berechnet. Die Bewertung des Nettoanlagevermögens hat zum Ziel, bereits verbrauchte Kapitalressourcen zu eliminieren. Die Höhe der verbrauchten Kapitalressource basiert dabei auf Alter, Zustand (Qualitätsindikator) und der erwarteten maximalen Belastung des Bauelements. Die Entwicklung des Nettoanlagevermögens lässt sich anhand von Tagesgebrauchtwerten ermitteln. Die Summe der Tagesgebrauchtwerte führt schließlich zum Nettoanlagevermögen der Verkehrsinfrastruktur. Bei verfügbaren Altersinformationen erfolgt eine Tagesgebrauchtwertabschreibung. Im Fall einer unendlichen Lebensdauer (zum Beispiel Grunderwerb) wird das Nettovermögen in Höhe des Bruttovermögens angenommen. Falls keine Altersinformationen verfügbar sind (zum Beispiel Ausstattung) wird ein normiertes Nettoanlagevermögen von konstant 50 Prozent angenommen [BMVI2018].

Die Abschreibungen, welche neben Zinsen die entscheidende Größe bei der Bestimmung der Gesamtkosten darstellen, werden aus der Differenz des Nettovermögens zu Beginn und zum Ende des Rechnungsjahres für jedes Bauelement separat berechnet (ökonomische Abschreibung). Die ökonomische Abschreibung stellt sicher, dass die Summe der getätigten Abschreibungen über die Zeit gleich dem nominalen Gebrauchtwert des Bauelements ist [BMVI2018].

Zur Berechnung der Zinsen schreibt die Tagesgebrauchtwertabschreibung einen nominalen Zinssatz vor. Dieser setzt sich aus einem Realzins plus Inflationsrate zusammen. Im Wegekostengutachten 2018/22 wurden die kalkulatorischen Zinsen anhand von durchschnittlichen Kuponzahlungen für ausstehende Bundeswertpapiere mit einer 10 bis 30 jährigen Laufzeit festgelegt. Für die Jahre 2018 bis 2022 wurde konstant ein Zinssatz von 3,3 Prozent verwendet [BMVI2018, S. 37].

Neben den oben beschriebenen Kapitalkosten sind die laufenden Kosten für den Betrieb der Verkehrswege zu berücksichtigen. Diese bestehen aus:

Betrieblicher Unterhalt (Grünpflege, Winterdienst und Verkehrssicherung),
Verwaltung und Verkehrspolizei,
Erhebungssystem.

Die Gesamtkosten des Referenzjahres ergeben sich aus der Summe von Kapitalkosten (Abschreibungen plus Zinsen) und den Betriebskosten [BMVI2018].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMVI2018] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2018 bis 2022, 2018/03/05
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für Energie, Personal, oder Infrastrukturnutzung.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301822

Gedruckt am Dienstag, 16. April 2024 08:59:35